06.07.2023FörderprogrammDMB+

IB-Digitalisierungsdarlehen in Sachsen-Anhalt

Von der finanziellen Förderung, über Beratungsleistungen, bis hin zu Zuschüssen wird ein breites Spektrum an Unterstützung angeboten. Der DMB sorgt für Übersicht im Förderdschungel.

Um die Möglichkeiten der Digitalisierung zu nutzen, benötigen kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) oftmals eine Finanzierung. Mit dem IB-Digitalisierungsdarlehen können Unternehmen mit Sitz in Sachsen-Anhalt zinsgünstig ein Darlehen aufnehmen.

 

Wichtige Informationen

Auf dieser Webseite werden grundlegende Informationen zu den Antragsbedingungen des Förderprogramms erläutert. Der DMB erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Eventuell können Förderbedingungen nicht mehr aktuell sein. Bitte lesen Sie vor Antragsstellung gründlich die vollständigen Antragsbedingungen auf der Website des ausführenden Förderinstituts durch. Die Antragsstellung erfolgt ausschließlich über das Förderinstitut.

Mitarbeiter des DMB beantworten gerne einführende Fragen. Bei Detailfragen kann das zuständige Förderinstitut weiterhelfen. Zusätzlich kann die Antragsstellung von weiteren Förderprogrammen aus anderen Themenbereichen in Betracht gezogen werden. Auf der Übersichtsseite Förderprogramme finden interessierte Mitglieder Informationen zu ca. 150 Förderprogrammen für kleine und mittlere Unternehmen, Solo-Selbstständige und Freiberufler. Abgedeckt sind die Bereiche Arbeit & Bildung, Digitalisierung, Energiewende, Finanzen, Internationalisierung & Nachfolge.

 

In Kürze

  • Darlehen von min. 10.000 Euro und max. 1,5 Mio. Euro für KMU.
  • Laufzeit: max. 10 Jahre, davon max. zwei Jahre tilgungsfrei.
  • Fester Zinssatz: 0,95 %

    Welche Unternehmen können gefördert werden?

    Das Finanzierungsangebot richtet sich an bestehende Unternehmen (auch Einzelunternehmen) einschließlich der Angehörigen freier Berufe unter den Voraussetzungen, dass der Darlehensnehmer der Definition der Europäischen Union für kleine und mittlere Unternehmen – KMU – in ihrer jeweils gültigen Fassung entspricht und entweder einen Firmensitz oder eine Betriebsstätte, in der das Vorhaben durchgeführt wird, in Sachsen-Anhalt hat.

     

    Was ist zu beachten?

    • Für das geplante Vorhaben ist ein tragfähiges Konzept (qualifizierter Businessplan) inkl. der Angaben zu den geplanten Digitalisierungsmaßnahmen vorzulegen.
    • keine Ablösung bestehender Verbindlichkeiten
    • keine Vorfinanzierung der erstattungspflichtigen Mehrwertsteuer
    • Sicherstellung der Gesamtfinanzierung

    Quelle: IB Sachsen-Anhalt

     

    Was wird finanziert?

    Ausgaben für Digitalisierungsmaßnahmen in das eigene bestehende Geschäftsmodell bzw. dem Geschäftsbetrieb im Zusammenhang mit dem Wachstum, der Expansion, der Stärkung von Aktivitäten, der Umsetzung neuer Projekte bzw. der Erschließung neuer Märkte bestehender Unternehmen, Dazu gehören die mit dem Projekt unmittelbar im Zusammenhang stehenden Ausgaben, insbesondere für:

    a) materielle und immaterielle Wirtschaftsgüter
    b) Personalausgaben
    c) Projektausgaben
    d) Ausgaben für Fremdleistungen

     

    Wie erfolgt eine Antragsstellung?

    Der Antrag ist formgebunden bei der Investitionsbank einzureichen. Dem Antrag ist eine Stellungnahme der Hausbank beizufügen, deren Beteiligung an der Gesamtfinanzierung angestrebt wird.

    Es können in der Regel nur Vorhaben finanziell begleitet werden, die zum Zeitpunkt einer Antragsberatung bzw. des Antragseinganges noch nicht begonnen wurden. Als Vorhabensbeginn ist grundsätzlich der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrages anzusehen.

    Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Investitionsbank Sachsen-Anhalt.

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