02.07.2024FörderprogrammDMB+

Innovationsgutscheine für F&E

Von der finanziellen Förderung, über Beratungsleistungen, bis hin zu Zuschüssen wird ein breites Spektrum an Unterstützung angeboten. Der DMB sorgt für Übersicht im Förderdschungel.

Baden-Württemberg hat als erstes Bundesland 2008 Innovationsgutscheine für kleine und mittlere Unternehmen eingeführt. Das Programm unterstützt Mittelständler bei der Planung, Entwicklung, Umsetzung und Weiterentwicklung von innovativen Produkten, Dienstleistungen oder Produktionsverfahren. Es werden drei verschiedene Gutscheinarten angeboten: Innovationsgutschein BW, Innovationsgutschein Start-up BW und Innovationsgutschein Hightech BW.

 

Wichtige Informationen

Auf dieser Webseite werden grundlegende Informationen zu den Antragsbedingungen des Förderprogramms erläutert. Der DMB erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Eventuell können Förderbedingungen nicht mehr aktuell sein. Bitte lesen Sie vor Antragsstellung gründlich die vollständigen Antragsbedingungen auf der Website des ausführenden Förderinstituts durch. Die Antragsstellung erfolgt ausschließlich über das Förderinstitut.

Mitarbeiter des DMB beantworten gerne einführende Fragen. Bei Detailfragen kann das zuständige Förderinstitut weiterhelfen. Zusätzlich kann die Antragsstellung von weiteren Förderprogrammen aus anderen Themenbereichen in Betracht gezogen werden. Auf der Übersichtsseite Förderprogramme finden interessierte Mitglieder Informationen zu ca. 150 Förderprogrammen für kleine und mittlere Unternehmen, Solo-Selbstständige und Freiberufler. Abgedeckt sind die Bereiche Arbeit & Bildung, Digitalisierung, Energiewende, Finanzen, Internationalisierung & Nachfolge.

 

In Kürze

  • Förderung von digitalen Forschungs- und Entwicklungsvorhaben.
  • Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit weniger als 250 Mitarbeitern und höchstens 50 Millionen Euro Jahresumsatz.
  • Maximal 50 Prozent der Ausgaben (max. 20.000 Euro) können durch die Gutscheine abgedeckt werden.

 

Welche Unternehmen können gefördert werden?

Etablierte Unternehmen (älter als fünf Jahre) mit maximal 100 Beschäftigten, weniger als 20 Millionen Euro Umsatz bzw. Bilanzsumme im Jahr und einem Hauptsitz in Baden-Württemberg können gefördert werden. Außerdem sind Unternehmen mit einer Anzahl von 250 Beschäftigten und bis zu 50 Millionen Euro Jahresumsatz bzw. 43 Millionen Euro Jahresbilanzsumme antragsberechtigt, falls sie ein Vorhaben mit einem Start-Up (Forschungs- und Entwicklungsdienstleister) durchführen wollen.

 

Was ist Inhalt des Programms?

  • Innovationsgutschein BW (max. 7.500 Euro Zuschuss bei einem Fördersatz von 50%) für wissenschaftliche Tätigkeiten im Vorfeld sowie für umsetzungsorientierte FuE-Dienstleistungen im Zuge eines innovativen Vorhabens. Der Innovationsgutschein BW ist technologie- und branchenoffen und richtet sich sowohl an KMU als auch an Start-ups.
  • Innovationsgutschein Hightech BW (max. 20.000 Euro Zuschuss bei einem Fördersatz von 50%) für KMU für wissenschaftliche Tätigkeiten im Vorfeld, für umsetzungsorientierte FuE-Dienstleistungen sowie von Materialkosten im Zusammenhang eines besonders anspruchsvollen innovativen Vorhabens. Der Innovationsgutschein Hightech BW ist technologie- und branchenoffen. 
  • Innovationsgutschein Start-up BW (max. 20.000 Euro Zuschuss bei einem Fördersatz von 50%) für Start-ups bis maximal fünf Jahre nach Gründung für wissenschaftliche Tätigkeiten im Vorfeld, für umsetzungsorientierte FuE-Dienstleistungen sowie von Materialkosten im Zusammenhang eines besonders anspruchsvollen innovativen Vorhabens aus den Wachstumsfeldern der Zukunft. Mit dem Innovationsgutschein Start-up BW können auch Innovationsvorhaben in der Vorgründungsphase gefördert werden. Eine Rechtsform muss erst bei der Schlussrechnung vorliegen.

 

Das kann nicht finanziert werden:

  • Auftragsentwicklungen werden durch die Innovationsgutscheine nicht gefördert.

  • Eine wiederholte Vergabe von Innovationsgutscheinen ist nur möglich, sofern das beantragte Vorhaben / die Weiterentwicklung einen hohen Innovationsgrad aufweist

  • Institute und Unternehmen mit eindeutigem Tätigkeitsschwerpunkt im Bereich der Unternehmensberatung (über 50 % des Geschäftsumsatzes) werden nicht anerkannt.

  • Das antragstellende Unternehmen darf in keiner Weise mit der FuE-Einrichtung in Verbindung stehen.

  • Klassische Unternehmensberatungen (z. B. Strategie- oder Organisationsberatung bzw. betriebswirtschaftliche Beratung) und –coachings

  • Beratungen, die darauf abzielen, öffentlicher Hilfen zu beziehen

  • Outsourcing von FuE-Tätigkeiten, die in der Regel betriebsintern verrichtet werden

  • branchenübliche Konstruktions- und Programmierdienstleistungen

  • Entsendung von Forschungspersonal ins Unternehmen

  • Bachelor-, Master-, Promotions- und Habilitationsstudien sowie studentische Projekte im Rahmen einer Aus- oder Weiterbildungseinheit (Seminar, Kurs, etc.)

  • Kauf von Maschinen, Geräten, Hard- und Software

  • betriebsinterner Aufwand, z. B. interne Personal-, Sach- und Reisekosten (Ausnahme: Materialkosten bei den Innovationsgutscheinen Hightech BW und Start-up BW)

  • Gebühren im Rahmen der Sicherung von Schutzrechten

  • Aufwendungen für Vertrieb und Marketing

  • Eigenbelege und Aufrechnungen können nicht anerkannt werden

 

Wie hoch ist die Förderquote?

 Höhe ZuschussFördersatz
Innovationsgutschein BWmax. 7.500 Euro50%
Innovationsgutschein Hightech BWmax. 20.000 Euro50%
Innovationsgutschein Start-up BWmax. 20.000 Euro50%

 

Wie erfolgt eine Antragsstellung?

Die Anträge können online auf der Internetseite der L-Bank gestellt werden.

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