05.07.2023FörderprogrammDMB+

Innovationsgutscheine in Baden Württemberg

Von der finanziellen Förderung, über Beratungsleistungen, bis hin zu Zuschüssen wird ein breites Spektrum an Unterstützung angeboten. Der DMB sorgt für Übersicht im Förderdschungel.

Baden-Württemberg hat als erstes Bundesland 2008 Innovationsgutscheine für kleine und mittlere Unternehmen eingeführt. Das Programm unterstützt Mittelständler bei der Planung, Entwicklung, Umsetzung und Weiterentwicklung von innovativen Produkten, Dienstleistungen oder Produktionsverfahren. Die Linie Innovationsgutschein Hightech Digital fördert dabei gezielt anspruchsvolle Forschungs- und Entwicklungsvorhaben aus dem Bereich Digitalisierung.

 

Wichtige Informationen

Auf dieser Webseite werden grundlegende Informationen zu den Antragsbedingungen des Förderprogramms erläutert. Der DMB erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Eventuell können Förderbedingungen nicht mehr aktuell sein. Bitte lesen Sie vor Antragsstellung gründlich die vollständigen Antragsbedingungen auf der Website des ausführenden Förderinstituts durch. Die Antragsstellung erfolgt ausschließlich über das Förderinstitut.

Mitarbeiter des DMB beantworten gerne einführende Fragen. Bei Detailfragen kann das zuständige Förderinstitut weiterhelfen. Zusätzlich kann die Antragsstellung von weiteren Förderprogrammen aus anderen Themenbereichen in Betracht gezogen werden. Auf der Übersichtsseite Förderprogramme finden interessierte Mitglieder Informationen zu ca. 150 Förderprogrammen für kleine und mittlere Unternehmen, Solo-Selbstständige und Freiberufler. Abgedeckt sind die Bereiche Arbeit & Bildung, Digitalisierung, Energiewende, Finanzen, Internationalisierung & Nachfolge.

 

In Kürze

  • Förderung von digitalen Forschungs- und Entwicklungsvorhaben.
  • Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit weniger als 250 Mitarbeitern und höchstens 50 Millionen Euro Jahresumsatz.
  • Maximal 50 Prozent der Ausgaben (max. 20.000 Euro) können durch die Gutscheine abgedeckt werden.
  • Anträge können fortlaufend über das Online-Antragssystem eingereicht werden.

 

Update 31.07.2023:

Das Ministerium gibt die operative Abwicklung des Programms an die L-Bank ab. Im Zuge des Übergangs können vom 1. August 2023 bis voraussichtlich 15. Oktober 2023 keine Neuanträge gestellt werden. Die bislang und bis Ende Juli bewilligten Anträge werden weiterhin im Wirtschaftsministerium bearbeitet. Entsprechende Verwendungsnachweise zur Abrechnung der Förderung sind dort einzureichen.

 

Welche Unternehmen können gefördert werden?

Etablierte Unternehmen (älter als fünf Jahre) mit maximal 100 Beschäftigten, weniger als 20 Millionen Euro Umsatz bzw. Bilanzsumme im Jahr und einem Hauptsitz in Baden-Württemberg können gefördert werden. Außerdem sind Unternehmen mit einer Anzahl von 250 Beschäftigten und bis zu 50 Millionen Euro Jahresumsatz bzw. 43 Millionen Euro Jahresbilanzsumme antragsberechtigt, falls sie ein Vorhaben mit einem Start-Up (Forschungs- und Entwicklungsdienstleister) durchführen wollen.

 

Was ist Inhalt des Programms?

Gefördert wird die Inanspruchnahme von externen Forschungs- und Entwicklungsdienstleistungen.

Innovationsgutscheine gibt es zu

  • 2.500 Euro (Innovationsgutschein A) für wissenschaftliche Tätigkeiten im Vorfeld der Entwicklung eines innovativen Produkts, einer innovativen Dienstleistung oder einer Verfahrensinnovation, z.B. Technologie-, Patent- oder Marktrecherchen, Machbarkeits-, Werkstoffs- oder Designstudien, oder Studien zur Fertigungstechnik
    und zu
  • 20.000 Euro (Innovationsgutschein Hightech Digital) für umsetzungsorientierte Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten, die darauf ausgerichtet sind, innovative Produkte, Dienstleistungen oder Verfahren bis zur Markt- bzw. Fertigungsreife auszugestalten, z.B. Design und Konstruktion, Service Engineering, Prototypenbau und Produkttests zur Qualitätssicherung oder Umweltverträglichkeit

Innovationsgutschein A und Innovationsgutschein Hightech Digital sind kombinierbar.

 

Wie hoch ist die Förderquote?

Die Förderung deckt beim Innovationsgutschein A bis max. 80 Prozent und beim Innovationsgutschein Hightech Digital max. 50 Prozent der Ausgaben ab, die dem Unternehmen von der beauftragten Forschungs- und Entwicklungseinrichtung in Rechnung gestellt werden. Zum Erhalt der Höchstfördersumme müssen demnach beim Innovationsgutschein A mindestens 3.125 Euro (netto), beim Innovationsgutschein Hightech Digital mindestens 40.000 Euro (netto) nachgewiesen werden.

Die Förderung (Gutschein A und Gutschein Hightech Digital) kann pro Unternehmen einmal pro Kalenderjahr gewährt werden (entscheidend ist das Datum des Antragseingangs). Eine wiederholte Vergabe von Innovationsgutscheinen ist nur möglich, wenn es sich bei den geförderten Projekten um jeweils voneinander unabhängige Innovationsvorhaben handelt. Ein Unternehmen kann insgesamt maximal zwei Innovationsgutscheine Hightech erhalten.

Als konsultierbare Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen gelten öffentliche und privatwirtschaftliche Institute und Gesellschaften der Grundlagenforschung und der angewandten Forschung sowie vergleichbare privatwirtschaftliche Anbieter von Entwicklungsdienstleistungen (z.B. Ingenieurbüros).

Es können sowohl nationale als auch internationale Anbieter in Anspruch genommen werden. Institute und Unternehmen mit eindeutigem Tätigkeitsschwerpunkt im Bereich der Unternehmensberatung werden nicht akzeptiert.

 

Wie erfolgt eine Antragsstellung?

Die Anträge können online auf der Internetseite des Wirtschaftsministeriums Baden-Württemberg eingereicht werden. Der Innovationsauschuss des Ministeriums bewertet die Anträge inhaltlich und spricht dann ggfls. eine Förderempfehlung aus. Es kann vorkommen, dass die Antragssteller zu einer 15-minütigen Präsentation ihres Vorhabens in den Ausschuss eingeladen werden. das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg entscheidet über die Anträge.

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