10.12.2012Fachbeitrag

Interview:
Finanzderivate und LIBOR-Skandal – Unerwartete Bescherung für geschädigte Bank- oder Sparkassenkunden?

Interview:

 

Im Laufe der vergangenen Jahre haben Banken und Sparkassen zunehmend komplexe Finanzprodukte entwickelt und vertrieben. Sie versprechen auf der einen Seite (vermeintlich) attraktive Chancen für die Kunden – von der Zinsersparnis bis zur flexiblen Finanzierung – sowie Einnahmen für die Kreditinstitute. Auf der anderen Seite bergen sie gravierende Risiken für die Bankkunden.

Um welche Finanzprodukte geht es?

Dr. Joerg Andres: Konkret geht es zum Beispiel um sogenannte Swap-Finanzierungen, aber auch in ähnlicher Weise einfacher strukturierte Fremdwährungsdarlehen. Diese teilweise hochspekulativen Finanzinstrumente sollen laut Auskunft der Banken und Sparkassen in vielen Fällen helfen, Zinsen zu sparen und so den Kunden beim „Geld verdienen“ unterstützen. Das Gegenteil war häufig der Fall. Denn die Kunden kannten die damit eingekauften, systematisch darin versteckten Risiken gar nicht, die zudem bankseitig nicht oder nur unzureichend abgesichert wurden und daher auch nicht beherrschbar waren.

Welche Risiken sind das?

Volger Greisbach: In diesen komplexen Produkten waren regelmäßig auch Nachteile enthalten, über die das Kreditinstitut den Kunden nicht oder nicht ausreichend aufgeklärt hat – obwohl dies hätte geschehen müssen. Zwei Beispiele: Bei Swaps wurde häufig bewusst ein sogenannter negativer Marktwert (d.h. dass das Risiko für den Kunden teilweise deutlich größer ist als das der Bank) durch differenzierte finanzmathematische Vorgänge zum Nachteil des jeweiligen Kunden bewusst und zusätzlich verdeckt einstrukturiert. Bei Fremdwährungsdarlehen wurde – wohl eher aus Gewohnheit – der Einbezug eines Referenzzinssatzes wie des LIBOR vorgenommen, der die Kosten beschreibt, zu denen sich Banken untereinander Gelder leihen.

Ergeben sich dadurch auch Risiken für die Banken und Sparkassen?

Dr. Joerg Andres: Gerade in diesem und im vergangenen Jahr hat sich die Rechtsprechung deutlich zugunsten der durch mangelnde Risikoaufklärung geschädigten Anleger und Kunden gedreht. Das belegt eine Vielzahl von Entscheidungen in sogenannten Swap-Fällen. Auch die Berichterstattung über die Auswüchse des LIBOR-Skandals beherrscht seit rund fünf Monaten die Medien und hat ein regelrechtes Erdbeben im Bankensektor ausgelöst: Es wurde bekannt, dass dieser für Fremdwährungsdarlehen häufig eingesetzte Referenzzinssatz fast nach Belieben bankseitig manipuliert werden konnte. Auch darüber waren die Kunden oftmals nicht ausreichend aufgeklärt. Ähnliches wird vom EURIBOR berichtet, dem Referenzzinssatz für Termingelder in Euro. Hier dürften die Manipulationsmöglichkeiten allerdings kleiner gewesen sein.

Welche Auswirkungen hat diese Entwicklung auf den Kunden?

Volker Greisbach: Die Folgen für den Kunden sind in beiden Fällen vergleichbar positiv: Durch die bankenseitig unterlassene Aufklärung kann der Kunde grundsätzlich sowohl in den Swapfällen wie auch in den Fällen der Fremdwährungsdarlehen mit LIBOR-Einbezug Schadenersatz in Form einer Rückabwicklung verlangen. Dabei spielt es prinzipiell keine Rolle, ob der jeweilige Nachteil bewusst zu Lasten des Kunden in das Produkt einstrukturiert wurde oder nicht. Eine Aufklärung über die damit verbundenen Risiken hatte jeweils zu erfolgen und ist in den meisten Fällen unterblieben oder war irreführend.

Was raten Sie also betroffenen Kunden?

Dr. Joerg Andres: Betroffene sollten sich insoweit fragen, ob sie die jeweilige Swap- oder Fremdwährungsfinanzierung auch abgeschlossen hätten, wenn sie von diesen jetzt greifbar und bekannt gewordenen Manipulationsmöglichkeiten und daraus eventuell resultierenden Nachteilen gewusst hätten. War dies nicht der Fall – und davon dürfte häufig auszugehen sein – kann gegen solche Verträge vorgegangen werden.

Welche weiteren Chancen bietet ein Vorgehen gegen einen solchen Vertrag?

Volker Greisbach: Die positiven Effekte für den Kunden kann man wie folgt zusammenfassen: Er kann sich damit möglicher LIBOR-Manipulationsauswirkungen des Swap- oder Fremdwährungskreditvertrages entledigen. Zusätzlich kann der Kunde auch die negative Entwicklung solcher Verträge und die gegebenenfalls erlittenen Zinsnachteile wieder an die Bank oder Sparkasse zurückgeben.

Betroffene sollten dies zum Anlass nehmen, sich über bestehende Rückabwicklungsmöglichkeiten zeitnah und fachkundig beraten zu lassen. Zumal die Banken und Sparkassen in erkennbar eindeutigen Fällen zunehmend dazu übergehen, zur Vermeidung eines Zivilprozesses außergerichtliche Vergleiche abzuschließen.

Autoren:

Dr. Joerg Andres ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht und Steuerberater (www.andresrecht.de) in Düsseldorf und Beirat der Advocatax Steuerberatungsgesellschaft mbH, Düsseldorf. Er ist spezialisiert auf die Bereiche Erbrecht, Steuerverfahrens- und Gesellschaftsrecht. Zudem ist er langjähriger Dozent und Autor u.a. für Erbschaftsteuer-, Steuerstraf- und -verfahrensrecht. Er ist als Professor für Wirtschafts- und Steuerrecht an der FOM Hochschule für Oekonomie und Management, Standort Düsseldorf, tätig und leitet das dortige Kuratorium.

Volker Greisbach ist Rechtsanwalt in Düsseldorf (www.greisbach.de). Er ist spezialisiert auf die Bereiche Steuerverfahrens-/Gesellschafts-, Kapitalanlageschutz- und Arbeitsrecht. Zusätzlich lehrt er als Dozent im Bereich Wirtschafts- und Steuerrecht an der FOM Hochschule für Oekonomie und Management am Standort Düsseldorf.

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