05.07.2023FörderprogrammDMB+

Investitionsförderung in Schleswig-Holstein

Von der finanziellen Förderung, über Beratungsleistungen, bis hin zu Zuschüssen wird ein breites Spektrum an Unterstützung angeboten. Der DMB sorgt für Übersicht im Förderdschungel.

Kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) sind im Rahmen der Digitalisierung oft Herausforderungen der Anpassungs- und Wettbewerbsfähigkeit ausgesetzt. Im Besonderen hinsichtlich eines Ausgleiches von Standortortnachteilen möchte die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) Investitionen in die Betriebsstätten von KMU fördern.

 

Wichtige Informationen

Auf dieser Webseite werden grundlegende Informationen zu den Antragsbedingungen des Förderprogramms erläutert. Der DMB erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Eventuell können Förderbedingungen nicht mehr aktuell sein. Bitte lesen Sie vor Antragsstellung gründlich die vollständigen Antragsbedingungen auf der Website des ausführenden Förderinstituts durch. Die Antragsstellung erfolgt ausschließlich über das Förderinstitut.

Mitarbeiter des DMB beantworten gerne einführende Fragen. Bei Detailfragen kann das zuständige Förderinstitut weiterhelfen. Zusätzlich kann die Antragsstellung von weiteren Förderprogrammen aus anderen Themenbereichen in Betracht gezogen werden. Auf der Übersichtsseite Förderprogramme finden interessierte Mitglieder Informationen zu ca. 150 Förderprogrammen für kleine und mittlere Unternehmen, Solo-Selbstständige und Freiberufler. Abgedeckt sind die Bereiche Arbeit & Bildung, Digitalisierung, Energiewende, Finanzen, Internationalisierung & Nachfolge.

 

In Kürze

  • Förderung von KMU aus Schleswig-Holstein.
  • Förderquote von bis zu 20 Prozent (und maximal 35.000 Euro) für Investitionsvorhaben zur Weiterentwicklung der Betriebsstätte.
  • Mit den IB.SH Förderlotsen wird eine kostenlose Beratung im Vorfeld der Antragsstellung angeboten.
  • Bis 31. Dezember 2021 gelten vorübergehend bessere Förderbedingungen aufgrund der Corona-Pandemie.

     

    Welche Unternehmen können gefördert werden?

    Es werden grundsätzlich nur kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft gefördert. Großunternehmen können nicht gefördert werden.

     

    Was ist Inhalt des Programms?

    Anlageinvestitionen zur Errichtung einer neuen Betriebsstätte oder zum Ausbau der Kapazitäten einer bestehen Betriebsstätte (Erweiterungsinvestitionen). Das erforderliche Mindestinvestitionsvolumen beträgt hierbei 250.000 EUR. Die zu fördernden Investitionsvorhaben müssen überdies mit einem Arbeitsplatzzuwachs (sozialversicherungspflichtige Vollzeitdauerarbeitsplätze – DAP) von mindestens 10 % bzw. 2 DAP verbunden sein. Ausbildungsplätze werden wie DAP gewertet, d. h. 1:1.

    Bei Betrieben des Beherbergungsgewerbes werden ferner auch gefördert:

    Anlageinvestitionen zur grundlegenden Änderung des gesamten Produktionsprozesses einer bestehenden Betriebsstätte (Modernisierungsinvestitionen), welche mindestens 50.000 EUR betragen und die – bezogen auf ein Jahr zum Zeitpunkt der Antragstellung – die durchschnittlich verdienten Abschreibungen der letzten drei Jahre – ohne Berücksichtigung von Sonderabschreibungen – um 50 Prozent oder mehr übersteigen.

     

    Wie hoch ist die Förderquote? Und wo wird gefördert?

    C-Fördergebiet - Kreis Dithmarschen, Flensburg (krsfr. Stadt), Neumünster (krsfr. Stadt), Helgoland (Insel)

    D-Fördergebiet - Kreise Nordfriesland, Ostholstein, Plön, Rendsburg-Eckernförde, Schleswig-Flensburg, Steinburg, Kiel (krsfr. Stadt), Lübeck (krsfr. Stadt)

    GRW-Fördergebietskarte Schleswig-Holstein (2022-2027)

    Hamburg-Rand-Raum (HRR, nur EFRE-Förderung möglich) – Kreise Segeberg, Stormarn, Herzogtum-Lauenburg, Pinneberg (ohne Insel Helgoland)

    Weitere Informationen zu den GRW- Fördergebieten in Schleswig-Holstein finden Sie hier.

     

    Errichtungs- und Erweiterungsinvestitionen:

    Förderhöhe (in % der förderfähigen Investitionskosten)

    Kleine Unternehmen: C-und D-Gebiet: max. 20 %, HRR: max. 20 %

    Mittlere Unternehmen: C-Gebiet: max. 15 %, D-Gebiet und HRR: max. 10 %

    Der Investitionszuschuss darf grundsätzlich maximal 35.000 EUR je geschaffenem DAP bzw. Ausbildungsplatz nicht übersteigen.
     

    Modernisierungsinvestitionen:

    Förderhöhe (in % der förderfähigen Investitionskosten)

    Kleine Unternehmen: C-Gebiet: max. 25%, D-Gebiet: max. 20%

    Mittlere Unternehmen: C-Gebiet: max. 15%, D-Gebiet: max. 10%

    Der Investitionszuschuss ist auf grundsätzlich maximal 100.000 EUR je Vorhaben begrenzt.

     

    Wie erfolgt eine Antragsstellung?

    Die Antragsformulare und Anlagen können online auf der Internetseite der IB.SH heruntergeladen und anschließend bei der IB.SH eingereicht werden. Die Antragsstellung muss vor Beginn des Vorhabens erfolgen. Ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn benötigt eine schriftliche Genehmigung.

    Bei Fragen zur Antragsstellung empfiehlt sich eine kostenlose Beratung durch die IB.SH Förderlotsen. Die digitale Antragstellung ist ab sofort über das Serviceprotal des Landes möglich. Sie benötigen ein Servicekonto, um online Anträge zu stellen und Rückmeldungen dazu zu erhalten.

          Mehr zu diesen Themen