25.03.2021Praxistipp

KfW-Kredite für Unternehmen

Gemäß des Maßnahmenpaketes der Bundesregierung zur Unterstützung von Unternehmen zur Bewältigung der Corona-Krise, soll die lückenlose Liquiditätsabdeckung für die Wirtschaft gesichert werden. Die KfW-Bank vergibt Unternehmen Kredite im Rahmen des Kfw-Sonderprogramms. Seit dem 15. April 2020 ist die Beantragung von Schnell-Krediten möglich, die zu 100 % vom Bund abgesichert werden. Das Programm wurde bis Ende des Jahres 2021 verlängert.

 

In Kürze

  • Seit dem 23.März 2020 wird das KfW Sonderprogramm angeboten.
  • KfW bietet erleichterten Zugang zu Unternehmenskrediten.
  • Antragsstellung erfolgt über den eigenen Finanzierungspartner (Hausbank).
  • Das Programm wurde bis zum Ende des Jahres 2021 verlängert.

Update 25. März 2021:

Die Bundesregierung und die KfW verlängern das KfW Sonderprogramm bis zum 31. Dezember 2021 und erhöhen zum 1. April 2021 die Kreditobergrenzen. Das KfW-Sonderprogramm ist am 23. März 2020 gestartet und hat mittlerweile ein Kredivolumen von insgesamt 49 Milliarden Euro an Unternehmen vergeben.

Im KfW-Schnellkredit betragen die Kreditobergrenzen künftig

  • für Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten 1,8 Mio. Euro (bisher 800.000 Euro),
  • für Unternehmen mit über zehn bis 50 Beschäftigten 1,125 Mio. Euro (bisher 500.000 Euro),
  • für Unternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten 675.000 Euro (bisher 300.000 Euro).

Die maximale Kreditobergrenze je Unternehmensgruppe von 25 Prozent des Jahresumsatzes 2019 wird beibehalten.

Im KfW-Unternehmerkredit und ERP-Gründerkredit mit Laufzeiten von mehr als 6 Jahren werden die Kreditobergrenze von bisher 800.000 Euro auf 1,8 Mio. Euro erhöht.

Quelle: BMWi

Update 18. Februar 2021:

Der virtuelle Assistent der KfW-Bank hilft Unternehmen bei der Erstellung eines Förderantrags.

Update 09. November:

Laut dem Bund-Länder Beschluss (Punkt 12) vom 28. Oktober werden die KfW-Schnellkredite auch für Unternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten geöffnet. Seit dem 9. November können laut KfW die Kredite auch von Solo-Selbstständigen kleineren Unternehmen beantragt werden.

Über die Hausbanken können die Unternehmen diese KfW-Schnellkredite mit einer Höhe von bis zu 300.000 Euro beantragen, abhängig vom im Jahre 2019 erzielten Umsatz. Der Bund übernimmt dafür das vollständige Risiko und stellt die Hausbanken von der Haftung frei.

Verbessert wurden auch die Regelungen zur Tilgung der KfW-Schnellkredite. Möglich ist ab dem 16.11.2020 nun auch die vorzeitige anteilige Tilgung ohne Vorfälligkeitsentschädigung. Dies erleichtert die Kombination mit anderen Corona-Hilfsprogrammen.

Update vom 15. April:

Die KfW-Schnellkredite sind ab sofort bei der Hausbank beantragbar.

Details zu den Schnellkrediten mit 100%-Absicherung des Bundes:

Die Bundesregierung will die Mittelstandslücke bei den Corona-Hilfen mit KfW-Schnellkrediten schließen. Diese Maßnahme richtet sich an Unternehmen mit mehr als zehn Mitarbeitern und einer Aktivität am Markt seit mindestens 1. Januar 2019. Unternehmen können sich eine Summe von höchstens drei Monatsumsätzen des Jahres 2019 leihen. Die Höchstsumme liegt für Unternehmen bis 49 Mitarbeiter bei 500.000 Euro. Unternehmen mit 50 oder mehr Mitarbeitern können höchstens 800.000 Euro leihen.

Die Details der Schnellkredite im Überblick:

  • Förderkredit für Anschaffungen und laufende Kosten
  • für Unternehmen mit 11 bis 249 Mitarbeitern, die mindestens seit Januar 2019 am Markt sind
  • Max. Kreditbetrag: bis zu 3 Monatsumsätze des Jahres 2019
    • Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten erhalten max. 500.000 Euro
    • Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten erhalten max. 800.000 Euro
  • Zinssatz von aktuell 3,00 % p.a.
  • 10 Jahre Laufzeit
  • 100 % Risikoübernahme durch die KfW
  • keine Risikoprüfung durch Ihre Bank
  • Voraussetzung: Sie haben zuletzt einen Gewinn erwirtschaftet – entweder 2019 oder im Durchschnitt der letzten 3 Jahre

Quelle: KfW-Bank

Weitere Informationen können hier abgerufen werden.

 

Update vom 27. März:

Kreditanträge für Ihre Bank vorbereiten. Ab sofort können Sie bei Ihrer Bank oder Sparkasse einen Kredit für Investitionen und Betriebsmittel beantragen - die Antragsvorbereitung hilft Ihrer Bank oder Sparkasse, den Antrag für Sie bei der KfW zu stellen. Dafür wurde ein neues KfW-Portal geschaffen, das Unternehmerinnen und Unternehmern die folgenden Vorbereitungsschritte erleichtert: 

  • Sie erfahren, welcher Kredit für Sie in Frage kommt.
  • Der maximale Kreditbetrag wird errechnet.
  • Ihre Angaben werden zusammengefasst.
  • Sie erhalten weitere Informationen für Ihr Gespräch bei der Bank oder Sparkasse.

 

Update vom 23. März 2020:

Ab Montag, 23. März 2020 gilt das KfW Sonderprogramm 2020. Anträge können ab sofort gestellt werden. Die Mittel für das KfW Sonderprogramm sind unbegrenzt. Es steht sowohl kleinen, mittelständischen Unternehmen wie auch Großunternehmen zur Verfügung:

Die Kreditangebote unterscheiden sich für Unternehmen, je nach Bestandszeit. Der KfW-Unternehmerkredit und der KfW-Kredit für Wachstum stehen Unternehmen die bereits seit mindestens fünf Jahren existieren zur Verfügung. Jungen Unternehmen können den ERP-Gründerkredit beantragen.

Die KfW unterstützt durch einen erleichterten Zugang zu Krediten, es handelt sich hierbei nicht um Zuschüsse oder Förderungen im Allgemeinen Sinne, sondern angepasste Kreditbedingungen.

  • KfW Unternehmerkredit & ERP-Gründerkredit: Risikoübernahme von bis zu 80 % für den Finanzierungspartner (Kredite bis 200 Mio. EUR), Öffnung der Haftungsfreistellung (Jahresumsatz von 500 Mio EUR auf 2 Mrd. EUR)
  • KfW-Kredit für Wachstum: Erweiterung im Rahmen der Unternehmensfinanzierung, Erhöhung der Umsatzgrenze (2 Mrd EUR auf 5 Mrd. EUR) und der Risikoübernahme auf bis zu 70%
  • KfW-Sonderprogramm: Risikoübernahme bei Betriebsmitteln von bis zu 80%, bei Investitionen 90%, Angebot von konsortialen Strukturen

Erste Kontaktstelle für ein Unternehmen ist der eigene Finanzierungspartner zum Beispiel die Hausbank. In Zusammenarbeit mit der Bank erfolgt dann die Antragsstellung bei der KfW-Bank.

Weitere Informationen könne auf der Webseite der KfW-Bank eingesehen werden.

 

Weitere Hilfen:

Novemberhilfe für von Schließungen betroffene Unternehmen

Neustarthilfe für Solo-Selbstständige

Überbrückungshilfe I + II

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