06.07.2023FörderprogrammDMB+

KfW-Mezzanine für Innovationen

Von der finanziellen Förderung, über Beratungsleistungen, bis hin zu Zuschüssen wird ein breites Spektrum an Unterstützung angeboten. Der DMB sorgt für Übersicht im Förderdschungel.

Das Finanzierungsprogramm ERP-Mezzanine für Innovationen der KfW-Bank fördert gezielt die Innovationstätigkeit von mittelständischen Unternehmen. Ziel der geförderten Vorhaben ist die praxisnahe Forschung und Entwicklung neuer Arbeitsprozesse, Produkte oder Dienstleistungen bis hin zur Marktreife.

 

Wichtige Informationen

Auf dieser Webseite werden grundlegende Informationen zu den Antragsbedingungen des Förderprogramms erläutert. Der DMB erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Eventuell können Förderbedingungen nicht mehr aktuell sein. Bitte lesen Sie vor Antragsstellung gründlich die vollständigen Antragsbedingungen auf der Website des ausführenden Förderinstituts durch. Die Antragsstellung erfolgt ausschließlich über das Förderinstitut.

Mitarbeiter des DMB beantworten gerne einführende Fragen. Bei Detailfragen kann das zuständige Förderinstitut weiterhelfen. Zusätzlich kann die Antragsstellung von weiteren Förderprogrammen aus anderen Themenbereichen in Betracht gezogen werden. Auf der Übersichtsseite Förderprogramme finden interessierte Mitglieder Informationen zu ca. 150 Förderprogrammen für kleine und mittlere Unternehmen, Solo-Selbstständige und Freiberufler. Abgedeckt sind die Bereiche Arbeit & Bildung, Digitalisierung, Energiewende, Finanzen, Internationalisierung & Nachfolge.

 

In Kürze

  • Vorhaben müssen eine Innovation zum Ziel haben.
  • Antragsberechtigt sind Unternehmen mit mindestens zweijähriger Tätigkeit am Markt und bis zu 500 Millionen Euro Jahresumsatz.

 

Welche Unternehmen können gefördert werden?

Förderfähig sind Unternehmen und Freiberufler, die seit mindestens zwei Jahren am Markt tätig sind und deren Umsatz die Höchstgrenze von 500 Millionen Euro im Jahr nicht überschreitet.

 

Was ist Inhalt des Programms?

Vorhaben, die für eine Förderung in Frage kommen, müssen in Bezug zum Stand der Technik in der EU eine Innovation darstellen und für das Unternehmen eine Neuerung sein. Ein durch die KfW-Bank zertifizierter Gutachter entscheidet, ob ein Vorhaben besonders förderungswürdig ist.

Konkret werden Investitionen und Betriebsmittel gefördert. Die Kosten müssen dem Vorhaben zurechenbar sein. Hierunter können Ausgaben für folgende Punkte anfallen:

Personal, Reisen, Material, EDV, Forschungs- und Entwicklungsaufträge, Beratungsdienste und ähnliche externe Kosten, Test- und Weiterentwicklungsproben, Qualitätssicherung und Gemeinkosten.

 

Wie hoch ist die Förderquote?

Die Finanzierung besteht aus zwei Ebenen: Dem Fremdkapital, wie bei einem klassischen Kredit, und dem Nachrangkapital, das einem Kredit mit weitgehendem Eigenkapitalcharakter gleichkommt. Der Vorteil des Nachrangkapitals ist die Freistellung der Hausbank von der Haftung dieser Mittel. Weiterhin sind keine Sicherheiten für den Teilbetrag nötig.

Bei Unternehmen mit einem Umsatz von bis zu 50 Millionen Euro im Jahr sind im Finanzierungspaket 60 Prozent Nachrangkapital und 40 Prozent Fremdkapital vorgesehen. Unternehmen mit einem Umsatz von über 50 Millionen Euro können ein Paket mit Finanzierungsanteilen von jeweils 50 Prozent abschließen.

Es können pro Vorhaben maximal fünf Millionen Euro finanziert werden. Der Minimalbetrag beläuft sich auf 25.000 Euro. 100 Prozent der förderfähigen Kosten können finanziert werden. Die Auszahlung erfolgt nach dem jeweiligen Fortschritt des Vorhabens. Bei dieser Kreditform können tilgungsfreie Anlaufjahre genutzt werden, in der nur Zinsen bezahlt werden müssen. Danach wird der Kredit in vierteljährlichen Raten plus Zinsen zurückgezahlt.

 

Wie erfolgt eine Antragsstellung?

Als ersten Schritt sollte eine Beratung bei der eigenen Hausbank wahrgenommen werden. Sollte die eigene Bank diese Finanzierungsart nicht anbieten, können auf der Homepage der KfW auch andere Finanzierungspartner gefunden werden.

Die eigentliche Kreditbeantragung übernimmt der Finanzierungspartner. Die KfW-Bank wird im nächsten Schritt den Antrag prüfen und entscheidet letztendlich über die Förderung. Nach erfolgreicher Prüfung und dem Abschluss des Kreditvertrags durch das Unternehmen und den Finanzierungspartner kann das Vorhaben beginnen.

 

Weitere Informationen können auf der Webseite der KfW-Bank abgerufen werden.

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