19.03.2020Praxistipp

Kurzarbeit mit Entgeldausfällen

Aufgrund des Corona-Virus kann es zu Kurzarbeit in Unternehmen kommen – einer wesentlichen Verringerung der üblichen Arbeitszeit bis hin zu der temporären Schließung eines Betriebes. Arbeitgeber können dann Kurzarbeitergeld für ihre Beschäftigten beantragen.

In Kürze

  • Wenn Unternehmen Kurzarbeit anordnen, können Beschäftigte Kurzarbeitergeld erhalten.
  • Unternehmen müssen die Kurzarbeit bei der Agentur für Arbeit melden
  • Kurzarbeitergeld beträgt 60 Prozent des Netto-Gehaltes (mit Kind 67 Prozent)

Was muss beachtet werden?

Damit Beschäftigte Kurzarbeitergeld erhalten, muss das Unternehmen zuvor die Kurzarbeit bei der Agentur für Arbeit melden, da die Agentur die Überprüfung für den Leistungsbezug vornimmt.

Wie hoch ist die Förderung?

Das Kurzarbeitergelt beträgt für Beschäftigte 60 Prozent des pauschalisierten Netto-Gehaltes. Wenn mindestens ein Kind im Haushalt lebt, erhöht sich dieser Betrag auf 67 Prozent. Das Kurzarbeitergeld wird maximal für zwölf Monate ausgezahlt.

Wie erfolgt eine Antragsstellung?

Unternehmen sollten die Kurzarbeit der zuständigen Agentur für Arbeit melden, damit ihre Beschäftigten Kurzarbeitergeld beantragen können. Dies ist für Betriebe online möglich. Nach

Eine Online-Beantragung ist hier möglich: Kurzarbeitergeld – Informationen für Arbeitgeber.

Arbeitgeber-Service Hotline: 0800 4 555520

 

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