25.03.2020Praxistipp

Liquiditätshilfen in Niedersachsen

Unternehmen, Freiberufler und Selbstständige aus dem Bundesland Niedersachsen können Finanzierungen der NBanK und Bürgschaften der Niedersächsischen Bürgschaftsbank und des Landesbürgschaftsprogramms in Anspruch nehmen.

In Kürze

  • Gründerkredit für KMU, die nicht älter als fünf Jahre sind
  • Liqudiditätssicherung für kleine Unternehmen
  • Weitere Corona-Hilfen sind in Planung

Unternehmensdarlehen

Der Niedersachsen-Gründerkredit der NBank kann von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft in Anspruch genommen werden, die nicht länger als fünf Jahre am Markt tätig sind. Über das Programm kann ein Kredit mit bis zu 500.000 Euro Volumen beantragt werden. Bei Betriebsmittelfinanzierungen beträgt die maximale Laufzeit 5 Jahre inklusive eines Tilgungsfreijahres. Dieser Kredit kann auch mit einer bis zu 70% Bürgschaft der Niedersächsischen Bürgschaftsbank verbunden werden.

Außerdem bereitet das Land Niedersachsen in Zusammenarbeit mit der NBank ein Kreditprogramm für die schnelle Liquiditätshilfe für KMU vor. Die Kredite sollen in Zukunft direkt über die NBank und nicht über die Hausbank vergeben werden können. Dafür schafft das Niedersächsische Wirtschaftsministerium momentan personelle Kapazitäten für die Beratung und schnelle Bearbeitung der Anträge. Neue Informationen werden an dieser Stelle folgen. Außerdem können weitere Informationen auf der Webseite des Niedersächsischen Wirtschaftsministeriums eingesehen werden.

Zusätzlich ist ein Corona-Hilfsprogramm für kleine Unternehmen in Arbeit. Die Einzelheiten:

  • Die Zuschüsse sind gestaffelt: bis fünf Beschäftigte: 3.000 Euro, bis zehn Beschäftigte: 5.000 Euro, bis 30 Beschäftigte: 10.000 Euro, bis 49 Beschäftigte: 20.000 Euro. Für dieses Programm sind vorläufig 100 Millionen Euro vorgesehen.

Bürgschaften

KMU der gewerblichen Wirtschaft mit bis zu 250 Mitarbeitern können bei der Niedersächsischen Bürgschaftsbank (NBB) einen Antrag auf Übernahme einer 80%-igen Bürgschaft für maximal 2,5 Millionen Euro stellen. Weitere Informationen können auf der Webseite der NBB eingesehen werden. Hausbanken können bei Bedarf auch auf das Bürgschaftsinstrumentarium zurückgreifen.

 

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