15.11.2019Hintergrund

Mittelstand in Zahlen: Höhe der Entlastung durch das BEG III?

Der Mittelstand ist der Wirtschaftsmotor Deutschlands. Doch wie ist dieser aufgestellt? Was steckt dahinter? Was bewegt KMU? Der DMB stellt mit "Mittelstand in Zahlen" regelmäßig interessante Fakten und Studienergebnisse vor.

Bürokratieentlastung der Wirtschaft beschlossen

Rund zwei Wochen nach dem Bundestag hat am 8. November 2019 auch der Bundesrat dem Dritten Bürokratieentlastungsgesetz (BEG III) zugestimmt. Insbesondere die mittelständische Wirtschaft soll durch das Gesetz von Bürokratie entlastet werden.

Der verabschiedete Gesetzesentwurf sieht jährliche Entlastungen in Höhe von 1,168 Milliarden Euro für die Wirtschaft vor. Unter anderem beinhaltet das Gesetzespaket:

  • Anhebung der umsatzsteuerlichen Kleinunternehmergrenze von 17.500 Euro auf 22.000 Euro Vorjahresumsatz;
  • Einführung einer elektronischen Arbeitsunfähigkeitsmeldung – eine elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung löst den bisherigen Krankenschein aus Papier („gelber Schein“) ab 2021 ab;
  • Kürzere Archivierung von elektronisch gespeicherten Steuerunterlagen;
  • Vierteljährliche Abgabe der Umsatzsteuer-Voranmeldung für Neugründer.
     


Der Bundesrat hat die Bundesregierung aufgefordert, den Bürokratieabbau „entschieden fortzusetzen und zügig weitere Vorschläge dazu zu erarbeiten“.


Quelle: Deutscher Bundestag 2019

Mehr zu diesen Themen