05.07.2023FörderprogrammDMB+

Mittelstandskredit Schleswig-Holstein

Von der finanziellen Förderung, über Beratungsleistungen, bis hin zu Zuschüssen wird ein breites Spektrum an Unterstützung angeboten. Der DMB sorgt für Übersicht im Förderdschungel.

Mit dem Darlehen können kleine und mittlere Unternehmen Festigungsvorhaben finanzieren, Existenzgründungen gestemmt sowie Übernahmen unterstützt werden.

 

Wichtige Informationen

Auf dieser Webseite werden grundlegende Informationen zu den Antragsbedingungen des Förderprogramms erläutert. Der DMB erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Eventuell können Förderbedingungen nicht mehr aktuell sein. Bitte lesen Sie vor Antragsstellung gründlich die vollständigen Antragsbedingungen auf der Website des ausführenden Förderinstituts durch. Die Antragsstellung erfolgt ausschließlich über das Förderinstitut.

Mitarbeiter des DMB beantworten gerne einführende Fragen. Bei Detailfragen kann das zuständige Förderinstitut weiterhelfen. Zusätzlich kann die Antragsstellung von weiteren Förderprogrammen aus anderen Themenbereichen in Betracht gezogen werden. Auf der Übersichtsseite Förderprogramme finden interessierte Mitglieder Informationen zu ca. 150 Förderprogrammen für kleine und mittlere Unternehmen, Solo-Selbstständige und Freiberufler. Abgedeckt sind die Bereiche Arbeit & Bildung, Digitalisierung, Energiewende, Finanzen, Internationalisierung & Nachfolge.

 

In Kürze

  • Der Finanzierungsbetrag liegt zwischen 25.000 bis 250.000 Euro.
  • Tilgungsfreie Zeit: ein bis zwei Jahre.

 

Wer wird gefördert?

  • natürliche Personen und Unternehmen mit max. 3 Gesellschafterinnen/Gesellschaftern
  • Grundsätzlich sind nur Unternehmensstrukturen mit max. 2 operativ tätigen Gesellschaften geeignet
  • Unternehmen, deren Kapitaldienstfähigkeit nachhaltig gesichert ist
  • Unternehmen, deren wirtschaftliches Eigenkapital positiv ist (Ermittlungsschema siehe unten "Hinweise und Erläuterungen")
  • Personen ohne unerledigte Negativmerkmale in der SCHUFA
  • Unternehmen, deren Creditreform-Index bei Antragsstellung max. 349 beträgt

 

Was wird gefördert?

Investitionen und Liquiditätsbedarf für Existenzgründungen, Übernahmen und Festigungen von Unternehmen.
Von der Förderung ausgenommen sind die Ablösungen von Bankverbindlichkeiten und Gesellschafterdarlehen.

Bei Finanzierung eines Liquiditätsbedarfs >100.000 Euro ist eine Finanzierungsbeteiligung der Hausbank in Höhe von 10 % (in Form von Kontokorrent-Linien oder Krediten) erforderlich. Ausnahmen sind bei Existenzgründungen möglich.

 

Wie wird gefördert?

  • Darlehensbetrag: 25.000 Euro bis 250.000 Euro. Auch als Finanzierungsbaustein bei größeren Vorhaben möglich.
  • Auszahlung: 100 %
  • Zinssatz: bonitätsabhängig (z. Zt. 4,9 % p.a. ab dem 3. Jahr nach Gründung, 5,44 % für Unternehmensgründungen und -übernahme; Stand: 31.07.2023)
  • Laufzeit: 5 / 7 / 10 oder 12 Jahre (je nach Verwendungszweck) 
  • Zinsbindung: fest für die gesamte Laufzeit
  • Tilgung: monatliche Annuität
  • tilgungsfreie Zeit: 1 bzw. 2 Jahre
  • Besicherung: keine
  • Ausnahme: bei Kapitalgesellschaften ist eine Bürgschaft durch die Gesellschafter/innen abzugeben

 

Wie erfolgt die Antragsstellung?

 

Quelle: IB.SH

 

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