Mögliches Soli-Aus: Auswirkungen für KMU
Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über den Solidaritätszuschlag wird weitreichende Konsequenzen für KMU haben.
Der Solidaritätszuschlag (kurz: Soli) ist seit seiner Einführung 1991 ein fester Bestandteil des deutschen Steuersystems. Ursprünglich zur Finanzierung der Wiedervereinigung gedacht, wird er heute von vielen als nicht mehr zeitgemäß angesehen. Das Bundesverfassungsgericht prüft derzeit, ob die Erhebung des Solidaritätszuschlags in seiner aktuellen Form verfassungswidrig ist. Insbesondere für kleine und mittelständische Unternehmen könnte ein Urteil weitreichende Folgen haben.
Wer zahlt den Solidaritätszuschlag?
Seit der Reform im Jahr 2021 zahlen nur noch etwa 10 % der Steuerzahler den Solidaritätszuschlag. Dies betrifft vor allem Spitzenverdiener und Kapitalgesellschaften wie GmbHs und Aktiengesellschaften, die der Körperschaftsteuer unterliegen. Der Soli wird als Ergänzungsabgabe auf die Einkommensteuer, Körperschaftsteuer und Kapitalertragsteuer erhoben und beträgt 5,5 % der jeweiligen Steuerlast. Unternehmen wie Einzelunternehmer oder Personengesellschaften, deren Gewinne der Einkommensteuer unterliegen, sind hingegen von der Zahlung des Solis befreit, sofern sie innerhalb bestimmter Freigrenzen bleiben.
Im Jahr 2023 betrugen die Einnahmen aus dem Solidaritätszuschlag rund 13 Milliarden Euro, wovon etwa sieben Milliarden Euro von Unternehmen stammten. Diese Zahlen verdeutlichen die Bedeutung des Solis...
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