28.09.2018Nachricht

Neue Regeln für die grenzüberschreitende Verwendung elektronischer Identifizierung

Ab Samstag, den 29.09.2018, treten EU-weite Regeln für die elektronische Identifizierung ( eIDAS-Verordnung ) in Kraft. Damit soll Bürgern und Unternehmen der grenzüberschreitende Zugang zu ihren Online-Diensten erleichtert werden. Dazu gehören die Möglichkeiten, Steuererklärungen online abzugeben, ein Bankkonto zu eröffnen oder ein Unternehmen zu gründen, sich in Schulen anzumelden und online auf medizinische Daten zuzugreifen und dabei die Grundsätze des Schutzes personenbezogener Daten zu gewährleisten. Durch die grenzüberschreitende Nutzung elektronischer Identifizierungssysteme können europäische Unternehmen und Verwaltungen jährlich mehr als 11 Milliarden Euro einsparen.

Ab 29.09.2018 sind alle EU-Länder gesetzlich verpflichtet, nationale elektronischen Identifizierungssysteme aus anderen Mitgliedstaaten anzuerkennen, die eIDAS-Verordnung bereits notifiziert haben und erfüllen. Deutschland und Italien haben ihr Anmeldeverfahren abgeschlossen, Luxemburg und Spanien stehen kurz vor dem Abschluss, auch Kroatien, Estland, Belgien, Portugal und das Vereinigte Königreich haben damit begonnen.

Bisher konnten Bürger ihre elektronischen Identifizierungsmittel nicht verwenden, um sich in einem anderen Mitgliedstaat zu authentifizieren, weil die nationalen elektronischen Identifizierungssysteme ihres Landes in anderen Mitgliedstaaten nicht anerkannt wurden. Aufgrund dieses elektronischen Hindernisses konnten Diensteanbieter die Vorteile des Binnenmarktes nicht vollständig ausschöpfen. Gegenseitig anerkannte elektronische Identifizierungsmittel werden die grenzüberschreitende Erbringung zahlreicher Dienstleistungen im Binnenmarkt erleichtern, und Unternehmen können grenzüberschreitend tätig werden, ohne beim Zusammenwirken mit öffentlichen Verwaltungen auf viele Hindernisse zu stoßen.

Quelle: Europäische Kommission, Pressemitteilung 28.09.2018

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