Regionaler Zuschuss für Investitionen

Von der finanziellen Förderung, über Beratungsleistungen, bis hin zu Zuschüssen wird ein breites Spektrum an Unterstützung angeboten. Der DMB sorgt für Übersicht im Förderdschungel.
Mit dem GRW-Darlehen werden kleine und mittlere Unternehmen dabei unterstützt, ihre Wettbewerbsfähigkeit mit Hilfe von Investitionen zu verbessern. Ziel soll sein, dauerhaft Arbeitsplätze bzw. Ausbildungsplätze in Mecklenburg-Vorpommern zu schaffen und zu sichern.
Wichtige Informationen
Auf dieser Webseite werden grundlegende Informationen zu den Antragsbedingungen des Förderprogramms erläutert. Der DMB erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Eventuell können Förderbedingungen nicht mehr aktuell sein. Bitte lesen Sie vor Antragsstellung gründlich die vollständigen Antragsbedingungen auf der Website des ausführenden Förderinstituts durch. Die Antragsstellung erfolgt ausschließlich über das Förderinstitut.
Mitarbeiter des DMB beantworten gerne einführende Fragen. Bei Detailfragen kann das zuständige Förderinstitut weiterhelfen. Zusätzlich kann die Antragsstellung von weiteren Förderprogrammen aus anderen Themenbereichen in Betracht gezogen werden. Auf der Übersichtsseite Förderprogramme finden interessierte Mitglieder Informationen zu ca. 150 Förderprogrammen für kleine und mittlere Unternehmen, Solo-Selbstständige und Freiberufler. Abgedeckt sind die Bereiche Arbeit & Bildung, Digitalisierung, Energiewende, Finanzen, Internationalisierung & Nachfolge.
In Kürze |
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Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft nach § 2 Gewerbesteuergesetz, die in Mecklenburg-Vorpommern investieren.
Ein Investitionsvorhaben kann grundsätzlich gefördert werden, wenn in der zu fördernden Betriebsstätte eine Tätigkeit ausgeübt wird, die auf der Positivliste oder der bedingten Positivliste (siehe unter Rechtsgrundlagen ab 2023) aufgeührt ist. (Die Tätigkeit muss dem dort genannten WZ 2008 Code zuzuordnen sein.)
Eine weitere Fördervoraussetzung ist die Schaffung oder Sicherung von Dauerarbeitsplätzen.
Achtung! Gemäß den rechtlichen Vorgaben sind bestimmte Wirtschaftszweige und Branchen von der Förderung ausgeschlossen bzw. unterliegen einer gesonderten Einzelfallprüfung.
Was wird gefördert?
Investitionszuschüsse werden in der Regel für Anschaffungs- und Herstellungskosten der zum Investitionsvorhaben zählenden Wirtschaftsgüter des Sachanlagevermögens (Gebäude, Anlagen, Maschinen) gewährt.
Nicht zuwendungsfähig sind grundsätzlich Ausgaben für Grund und Boden, Fahrzeuge, geringwertige, gebrauchte und immaterielle Wirtschaftsgüter sowie für Eigenleistungen.
Insbesondere folgende Ausgaben sind nicht förderfähig
- Ausgaben für geringwertige Wirtschaftsgüter mit Wert bis 250 EUR und nicht aktivierte geringwertige Wirtschaftsgüter
Eine lohnkostenbezogene Förderung erfolgt lediglich im Ausnahmefall.
Wie wird gefördert?
Die im Koordinierungsrahmen festgelegten Förderhöchstsätze beziehen sich sowohl auf Mittel der GRW als auch auf gewährte Förderungen aus anderen öffentlichen Mitteln.
Die Ermittlung der konkreten Fördersätze richtet sich insbesondere nach der Unternehmensgröße, des Investitionsstandorts sowie der Erfüllung besonderer Kriterien.
Für Investitionsvorhaben in den Landkreisen Nordwestmecklenburg, Ludwigslust-Parchim, Rostock, Mecklenburgische Seenplatte, Vorpommern-Rügen liegt der Basisfördersatz bei 25 % für kleine Unternehmen und bei 15 % für mittlere Unternehmen.
In den kreisfreien Städten Schwerin und Hansestadt Rostock liegt der Basisfördersatz bei 20 % für kleine Unternehmen und bei 10 % für mittlere Unternehmen. Für den Standort Hansestadt Rostock sind im Koordinierungsrahmen Wohngebiete ausgewiesen, für die die Fördersätze des D-Fördergebietes gelten.
Für Investitionsvorhaben im Landkreis Vorpommern-Greifswald liegt der Basisfördersatz bei 35 % für kleine Unternehmen und bei 25 % für mittlere Unternehmen.
Im Fall von Erweiterungsvorhaben zum Ausbau der Kapazitäten ist entweder die Anzahl der bestehenden Dauerarbeitsplätze um 10 % zu erhöhen oder die Investitionssumme bezogen auf ein Jahr übersteigt die durchschnittlich verdiente Abschreibungssumme der letzten drei Jahre um 50 %.
Die vorgenannten Fördersätze finden für Vorhaben Anwendung, zu denen die Antragstellung ab 01.01.2022 erfolgt.
Wie erfolgt die Antragsstellung?
Die GRW-Mittel sind vor Abschluss jeglicher Liefer- und Leistungsverträge schriftlich und formgebunden im LFI M-V zu beantragen. Nach Antragseingang kann auf eigenes Risiko begonnen werden.
Ein Rechtsanspruch auf Gewährung von GRW-Mitteln besteht nicht.
Quelle: Landesförderinstitut MV