Senkung der Unternehmenssteuer
Kurz zusammengefasst
Im Koalitionsvertrag der aktuellen Regierungsparteien CDU, CSU und SPD wurde das Thema Unternehmensteuer nur am Rande angesprochen: eine gemeinsame europäische Bemessungsgrundlage wird angestrebt. Anfang Oktober 2019 sorgte Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) mit seiner Mittelstandsstrategie für Aufsehen, in der die Senkung der Unternehmensteuer auf 25 % gefordert wurde, „damit Deutschland als Wirtschaftsstandort attraktiv bleibt“. Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) wies die Forderungen nach einer Reform immer wieder zurück. Laut verschiedenen Medienberichten u.a. des Handelsblatts wird jedoch im Finanzministerium (BMF) an einer möglichen Reform gearbeitet. Der Wissenschaftliche Beirat des BMF fordert schon seit geraumer Zeit eine umfassende Unternehmensteuerreform.
Der DMB verfolgt die Entwicklung dieses Vorhabens und stellt alle relevanten Hintergrundinformationen zur Unternehmensteuerreform bereit.
Worum geht es?
Nach der US-Steuerreform 2018 sind die Regierungen mehrerer Industriestaaten u.a. Frankreich und Großbritannien mitgezogen und fassten Beschlüsse zur Entlastung ihrer Unternehmen durch die Einführung niedrigerer Steuersätze. Infolgedessen erwarten die Regierungen neue Investitionsanreize. Auch in Deutschland werden die Stimmen für eine Entlastung bei der Unternehmensbesteuerung immer lauter, da viele Experten in den kommenden Jahren einen Standortnachteil im internationalen Vergleich erwarten. Wirtschaftsexperten inklusive des Bundeswirtschaftsministers Peter Altmaier versprechen sich durch eine Unternehmensteuerreform neue Impulse für die deutsche Wirtschaft in einer Phase, die von einer schwachen Konjunktur geprägt ist.
Das Wort Unternehmensteuer ist in Deutschland ein Sammelbegriff für alle Steuern, die ein Unternehmen zahlen muss. Wichtig für mittelständische Unternehmen sind hier
- Steuern auf den Verbrauch: Umsatzsteuer und Grunderwerbsteuer,
- Steuern auf den Ertrag: Einkommenssteuer oder Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer und
- Steuern auf die Substanz: Grundsteuer und Erbschafts- & Schenkungssteuer.
In den Vereinigten Staaten sanken 2018 die Steuersätze für Gewinne der Kapitalgesellschaften im landesweiten Durchschnitt von etwa 39 auf 26 Prozent. Der entsprechende deutsche Steuersatz stieg laut Wissenschaftlichen Beirat des Bundesministeriums der Finanzen „entgegen dem internationalen Trend seit dem Jahr 2008 aufgrund der gestiegenen Gewerbesteuer im Bundesdurchschnitt von rund 30 % auf 31%.“ In Frankreich wird diese Belastung in den nächsten Jahren sogar auf 25 % sinken.
Durch die geringere Gewinnsteuerbelastung in z.B. den Vereinigten Staaten erwartet die US-Regierung einen Anstieg der Investitionen im eigenen Land. Dieser Effekt muss aber nicht nur negative Auswirkungen auf die deutsche Wirtschaft haben: Höhere Investitionen bei weltweit verketteten US-Unternehmen können auch eine Investitionsausweitung in verbundenen Unternehmensbereichen in Deutschland bedeuten.
Jedoch erwartet der Wissenschaftliche Beirat des BMF oder auch das Leibnitz Institut für Wirtschaftsforschung eine höhere Wahrscheinlichkeit von Investitionsentscheidungen von Unternehmen zugunsten steuerlich günstiger aufgestellter Länder. In den Staaten der G7-Gemeinschaft ist Frankreich momentan das einzige Land, in dem Unternehmen höhere Steuern auf ihre Gewinne zahlen müssen, als es in Deutschland der Fall ist. Jedoch wurden, wie bereits erwähnt, kommende Erleichterungen beschlossen. In den nächsten Jahren werden deutsche Unternehmen den höchsten Steuersatz in den G7-Staaten bezahlen müssen.
Umsetzung und nächste Schritte
Umsetzung geplant bis: In der Diskussion
Nächste Schritte: Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier forderte in der Mittelstandsstrategie seines Ministeriums die Senkung der Unternehmensteuer auf 25 %. Bundesfinanzminister Olaf Scholz wies öffentlich bislang alle Forderungen einer Reform zurück.
Warum relevant für den Mittelstand?
Eine steuerliche Entlastung könnte deutschen Unternehmen zum Aufschwung verhelfen und einen Standortnachteil der deutschen Wirtschaft im internationalen Vergleich verhindern.
Die DMB-Bewertung
Im Jahr 2020 wird die Unternehmensteuer im OECD-Durchschnitt voraussichtlich bei 23,4 % liegen. Der deutsche Wert befindet seit 2008 unverändert bei 31 %. Den deutschen Unternehmen droht bei der weiteren Verwaltung des Status Quo ein enormer Standortnachteil. Zusätzlich würde eine Entlastung der Wirtschaft der abkühlenden Konjunktur zum Aufschwung verhelfen.
In Anbetracht der Position Deutschlands als zukünftiger Spitzenreiter in der Unternehmensbesteuerung der G7-Staaten muss das Bundesfinanzministerium ernsthaft eine Unternehmensteuerreform in Erwägung ziehen. Die Verantwortlichen des Bundesfinanzministeriums sollten die überparteilichen Querelen hinter den wirklich wichtigen Maßnahmen für eine Entlastung von mittelständischen Unternehmen anstellen.