Der Weg zur erfolgreichen Internationalisierung führt Unternehmer auf unsicheres Terrain – schließlich müssen fremde Märkte erst einmal erschlossen, neue Kunden dort gewonnen werden. Eine gute Vorbereitung ist deshalb unerlässlich. Aber auch wenn sich die ersten Geschäfte anbahnen, müssen Risiken, insbesondere finanzieller Natur, weiterhin mitbedacht werden: Denn exportierende Unternehmer sind auf die Zahlungsfähigkeit und -willigkeit ihrer ausländischen Kunden angewiesen. Was passiert, wenn es plötzlich zu Forderungsausfällen oder anderweitigen Problemen im Exportzielland kommt?
Seit 70 Jahren sind Exportkreditgarantien ein wesentliches Element der Außenwirtschaftsförderung der Bundesrepublik. Die auch „Hermesdeckungen“ genannten Garantien sichern deutsche Exporteure gegen politische und wirtschaftliche Risiken bei Auslandsgeschäften ab. Garantien im Wert von 8,1 Mrd. Euro hat der Bund davon beispielsweise im ersten Halbjahr 2018 übernommen. Knapp 80 Prozent (79,4 Prozent im Jahr 2017) der Anträge für Garantien wie zum Beispiel die „Lieferantenkreditdeckung“ werden dabei von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) eingereicht.
Die Lieferantenkreditabdeckung bietet exportierenden KMU etwa Schutz vor einem Zahlungsausfall aufgrund der Insolvenz eines Bestellers. Für diese Absicherung fallen allerdings auch ein bestimmter Prozentsatz des gedeckten Auftragswertes, sowie eine Bearbeitungsgebühr an. Zudem müssen Unternehmer eine Selbstbeteiligung zwischen 5 und 15 Prozent im Schadenfall übernehmen. Bei Bedarf können weitere Risiken gedeckt werden, z.B. die finanziellen Folgen eines Produktionsabbruchs durch eine sogenannte „Fabrikationsrisikodeckung“.
Die Beantragung von Exportkreditgarantien ist allerdings mit bürokratischem Aufwand verbunden, gerade für KMU. Die Bundesregierung hat daher bereits im Koalitionsvertrag angekündigt, die Exportfinanzierung bei kleinen Kreditsummen unbürokratischer und passgenauer gestalten zu wollen. Seit Juli 2018 kann die Lieferantenkreditdeckung mit Auftragswerten bis zu 5 Millionen Euro – sogenannte „small tickets“ – in einer vereinfachten, standardisierten und digitalen Version über das Produkt „click&cover EXPORT“ beantragt werden.
Begriffe und Produkte wie die „Lieferantenkreditdeckung“ oder „Avalgarantien“ sind für Unternehmer ohne Exporterfahrung oft kompliziert. Grundsätzlich existiert eine Vielzahl an Deckungsformen. Die Grafik bietet eine erste Übersicht der verschiedenen Formen. Darüber hinaus gibt es ergänzende Informationen und Details:
Sachdeckung
Kostendeckungen
Forderungsdeckungen
Gegengarantiedeckungen
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