Bei Formen der Eigenkapitalfinanzierung wird Kapital von außen zugeführt und damit eine Beteiligungsposition des Kapitalgebers begründet. Der Kapitalgeber wird mit Mitbestimmungsrechten ausgestattet und gemeinsam mit dem gegebenen Kapital in das Unternehmen eingegliedert, sofern dieser nicht bereits Teil des Unternehmens ist.
Bei Formen der Außenfinanzierung durch Mezzanine-Kapital werden einem Unternehmen durch externe Kapitalgeber finanzielle Mittel bereitgestellt. Die Ausgestaltung dieser Bereitstellung stellt eine Mischform zwischen Eigen- und Fremdkapital dar und kann damit in den Beteiligungs- und Forderungspositionen für die Kapitalgeber variieren.
Bei Formen der Außenfinanzierung durch Fremdkapital werden einem Unternehmen durch externe Kapitalgeber finanzielle Mittel bereitgestellt. Durch diese Bereitstellung wird wiederum den Kapitalgebern eine Forderungsposition gegenüber dem Unternehmen zugesprochen. Der externe Kapitalgeber wird somit zum Gläubiger des Unternehmens.
Nicht nur die Beschaffung zusätzlicher Finanzierungsmittel von externen Kapitalgebern, sondern auch die Freisetzung von gebundenem Kapital durch die Einbehaltung vergangener Gewinne ermöglicht es einem Unternehmen, die Kapitalbasis zu stärken.
Hierzu muss dem Unternehmen liquides Kapital aus dem innerbetrieblichen Prozessen vorliegen und der Nutzung dieses Kapitals sollten möglichst kaum verringernde Effekte bei der Nutzung gegenüberstehen.
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