19.03.2020Praxistipp

Thüringer Konsolidierungsfonds für kleine und mittlere Unternehmen

Die Landesregierung ändert die Richtlinien für das Förderprogram, "Thüringer Konsolidierungsfonds für kleine und mittlere Unternehmen". Der maximale Darlehensbetrag wurde von 1 Million auf 2 Million erhöht. Zusätzlich wurde der Antragstellerkreis erweitert und für gesamte gewerbliche Wirtschaft einschl. Gastgewerbe, Messedienstleistung und Vertreter*innen wirtschaftsnaher Freier Berufe geöffnet. Die Regelung der Antragsverfahren befindet sich derzeit noch in der Abstimmung.

Geplante Maßnahmen (Stand 18.03.2020):

Direkte Zuschüsse:

  • Klein- und Kleinstunternehmen, aber auch Freiberufler sollen eine Entschädigung in Form eines einmaligen, direkten Zuschusses von – je nach Unternehmensgröße – bis zu 30.000 Euro erhalten könnten.

Zinsgünstige Darlehen:

  • Bisherige Programme sollen weiter ausgedehnt werden.
  • Schaffung des Förderprogramms „Thüringen Kapital XXL“. Es soll dazu diene, die Eigenkapitalbasis der Unternehmen zu stärken. Die Laufzeiten sind bis auf 10 Jahre angelegt, wobei die ersten Jahre tilgungsfrei bleiben sollen.

Einrichtung eines „Thüringen-Fonds“

  • Ziel: Vorübergehende Beteiligung an strategisch wichtigen Unternehmen.

 

Corona-Hotline für Unternehmen:

Hotline: 0800 534 56 76

Servicezeiten:

werktags: 8.30 - 18 Uhr (freitags bis 15 Uhr)

 

Bestehende Förderprogramme und Bürgschaften

Bürgschaften der TAB

Übernahme von Bürgschaften für Krediten und Avalen zur Finanzierung von Investitionen und Betriebsmitteln. Gefördert werden gewerbliche Unternehmen, Freiberufler, Personen, die in leitender Position tätig sind und sich mit Hilfe des Kredits an einem Unternehmen beteiligen wollen. Dabei müssen unter anderem vorhandene Sicherheiten ausgeschöpft worden sein. Eine Bürgschaft wird für maximal 80% des Kredits übernommen, bis zu 3 Millionen Euro.

Landesbürgschaften Freistaat Thüringen

Landesbürgschaften können für Investitionsmittel, Betriebsmittel, konjunkturelle Finanzierungen Nachfolge/Neuordnung beantragt werden. Landesbürgschaften richten sich an gewerbliche Unternehmen, Freiberufler und natürliche Personen als Existenzgründer im Zusammenhang mit einer Neugründung oder einer Nachfolgelösung. Das Volumen der Kredite für die eine Landesbürgschaft beantragt werden kann auf über 3 Million bis 10 Millionen Euro.

 

Die Unterschiedlichen Bürgschaftsmodelle der Bürgschaftsbank Thüringen finden sie hier.

Thüringen Invest

Mit dem Förderprogramm werden Existenzgründungen und Start-ups unterstützt. Die Zuschüsse belaufen sich auf bis zu 20%

Außenwirtschaftsförderung

KMU erhalten für Messeteilnahmen und das Knüpfen von Kontakten ins Ausland einen Zuschuss von bis zu 4.000 Euro.

GRW

Das Förderprogramm unterstützt produzierende Unternehmen, produktionsnahe Dienstleister, Handwerksunternehmen und Tourismusvorhaben mit Investitionszuschüssen von bis zu 30%.

Thüringen-Dynamik

Über das Programm Thüringen-Dynmik erhalten KMU der gewerblichen Wirtschaft, des Tourismus- und Beherbergungsgewerbes, des Dienstleistungssektors, angehörige der wirtschaftsnahen Freien Berufe; Existenzgründer in den genannten Branchen sowie natürliche Personen für den Geschäftsanteilserwerb Förderkredite mit einem maximalen Finanzierungsbetrag von 2 Millionen Euro pro Antragssteller und Kalenderjahr

Konsortialfinanzierung

Mit diesem Förderprogramm werden Kredite bis zu 5 Millionen Euro für die Finanzierung von Investitionen und Betriebsmittel bereitgestellt.

 

Mehr zu diesen Themen