10.01.2022Praxistipp

Übersicht bei den Corona-Zuschüssen behalten

Die Bundesregierung unterstützt mittelständische Unternehmen und Solo-Selbstständige aufgrund der Corona-Krise mit verschiedenen Zuschüssen. Die Tabellen sollen Unternehmen dabei helfen, den Überblick zu behalten.

Mehr Informationen:

Härtefallhilfe

Überbrückungshilfe (inkl. Eigenkapitalzuschuss)

November- und Dezemberhilfe

Neustarthilfe

Beihilferechtliche Regelungen der Wirtschaftshilfen

 

Zur Klärung von Detailfragen zur Antragsstellung sollte ein Wirtschaftsprüfer oder Steuerberater hinzugezogen werden. Weiterhin können möglicherweise die offiziellen Kontaktstellen der Ministerien weiterhelfen.

 

 

Wichtig zu beachten ist: Für einen Förderzeitraum kann nur Novemberhilfe/Dezemberhilfe oder Überbrückungshilfe III beantragt werden. Gleiches gilt für die Neustarthilfe, die zwar Teil der Überbrückungshilfe III ist, jedoch nur beantragt werden kann, wenn keine Fixkostenerstattung erfolgt.

 

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