05.07.2023FörderprogrammDMB+

Unternehmensberatung in Rheinland-Pfalz

Von der finanziellen Förderung, über Beratungsleistungen, bis hin zu Zuschüssen wird ein breites Spektrum an Unterstützung angeboten. Der DMB sorgt für Übersicht im Förderdschungel.

Über das Förderprogramm werden Unternehmensberatungen in Rheinland-Pfalz bezuschusst.

 

Wichtige Informationen

Auf dieser Webseite werden grundlegende Informationen zu den Antragsbedingungen des Förderprogramms erläutert. Der DMB erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Eventuell können Förderbedingungen nicht mehr aktuell sein. Bitte lesen Sie vor Antragsstellung gründlich die vollständigen Antragsbedingungen auf der Website des ausführenden Förderinstituts durch. Die Antragsstellung erfolgt ausschließlich über das Förderinstitut.

Mitarbeiter des DMB beantworten gerne einführende Fragen. Bei Detailfragen kann das zuständige Förderinstitut weiterhelfen. Zusätzlich kann die Antragsstellung von weiteren Förderprogrammen aus anderen Themenbereichen in Betracht gezogen werden. Auf der Übersichtsseite Förderprogramme finden interessierte Mitglieder Informationen zu ca. 150 Förderprogrammen für kleine und mittlere Unternehmen, Solo-Selbstständige und Freiberufler. Abgedeckt sind die Bereiche Arbeit & Bildung, Digitalisierung, Energiewende, Finanzen, Internationalisierung & Nachfolge.

 

In Kürze

  • Der Zuschuss beträgt maximal 500 Euro pro Tagewerk.
  • Gefördert werden Beratung zu strategischen, wirtschaftlichen, organisatorischen und technischen Fragen der Unternehmensführung.

    Wer wird gefördert?

    Kleine und mittlere Unternehmen gemäß der jeweils gültigen EU-Definition für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Sitz oder Betriebsstätte in Rheinland-Pfalz, die förderfähige Beratungsleistungen in Anspruch nehmen wollen.

     

    Was wird gefördert?

    Beratungen über alle strategischen, wirtschaftlichen, organisatorischen und technischen Fragen der Unternehmensführung sowie Fragen zum Produkt- und Kommunikationsdesign.

     

    Wie wird gefördert?

    Die Förderung erfolgt durch die Vergabe eines Zuschusses zu den von der Beraterin oder dem Berater in Rechnung gestellten Beratungskosten.

    Der Zuschuss beträgt maximal 400 Euro pro Tagewerk. Ein Tagewerk umfasst mindestens acht Beratungsstunden (inkl. Vor- und Nachbereitung sowie Berichterstellung und Fahrzeiten).

    Zuwendungsfähig sind maximal 15 Tagewerke je Unternehmen innerhalb von drei Jahren. Die Beraterinnen und Berater müssen über die für den Beratungsauftrag erforderlichen Fähigkeiten und ausreichenden Erfahrungen verfügen. Ein Nachweis der Befähigung kann durch Listung bei einer im Fachgebiet allgemein anerkannten Akkreditierungsstelle erfolgen.

     

    Wie erfolgt die Antragsstellung?

    Antragsannehmende Stelle und Bewilligungsbehörde ist die ISB. Anträge auf Gewährung eines Zuschusses zu den Beratungskosten müssen vor der Beauftragung der Beratung gestellt werden.

    Quelle: ISB Rheinland-Pfalz

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