19.03.2020Praxistipp

Unternehmenskredite und Bürgschaften in Baden-Württemberg

Unternehmen, Freiberufler und Selbstständige aus dem Bundesland Baden-Württemberg können geförderte Finanzierungen und Bürgschaften des Landes in Anspruch nehmen.

Eine gute Übersicht für Unternehmen bieten:  

Hinweis: Die Landesregierung bereitet derzeit (Stand 18.3.2020) Direkthilfen in Milliardenhöhe vor, um kleinen und mittleren Unternehmen sowie Solo-Selbstständigen unter die Arme zu greifen. Wir informieren, sobald Details zu den Direkthilfen bekannt gegeben werden. 

 

Baden-Württemberg – Finanzielle Unterstützungsprogramme

Förderkredite und Bürgschaften vom Land Baden-Württemberg

Unternehmen, Freiberufler und Selbstständige aus dem Bundesland Baden-Württemberg können geförderte Finanzierungen der L-BANK, der Landeskreditbank Baden-Württemberg, in Anspruch nehmen. Die L-Bank hat dafür ein eigenständiges Informationsportal geschaffen.

  • Die L-Bank stellt verschiedene Förderinstrumente zur Deckung von kurzfristigem Liquiditätsbedarf zur Verfügung
  • Dabei gilt: Förderkredite müssen immer bei der Hausbank beantragt werden

Liquiditätskredit

Der Liquiditätskredit, der bei Bedarf mit einer Bürgschaft der Bürgschaftsbank oder der L-Bank verbunden werden kann, ist dazu geeignet, vorübergehende Liquiditätsengpässe zu bewältigen. Der Kredit kann mit einer Laufzeit von vier bis zehn Jahren gewählt werden. Im Fall einer (vorzeitigen) Krisenbewältigung ist die vorzeitige Rückzahlung des Darlehens kostenfrei möglich. Die Höhe des Liquiditätskredits ist im Regelfall auf max. fünf Millionen Euro begrenzt - ggf. sind im Einzelfall auch höhere Beträge denkbar.

Weitere Informationen zum Liquiditätskredit auf den Seiten der L-Bank.

Gründungs- und Wachstumsfinanzierung

Die Betriebsmittelkredite in der Gründungsfinanzierung und in der Wachstumsfinanzierung mit einer in der Regel fünfjährigen Laufzeit sind weitere bereits etablierte Förderinstrumente für den kurzfristigen Liquiditätsbedarf. Beide können bei Bedarf mit einer vergünstigten 50-Prozent-Kombi-Bürgschaft ergänzt werden.

Weitere Informationen zur Gründungsfinanzierung und zur Wachstumsfinanzierung auf den Seiten der L-Bank

Weiterbildungsfinanzierung 4.0

Sofern ein Unternehmen seine Mitarbeitenden zur Vermeidung von Kurzarbeit zu Qualifizierungsmaßnahmen anmeldet oder zur Anpassung an neue Betriebs- oder Digitalisierungsprozesse Weiterbildungs-/Umschulungsmaßnahmen plant, können entsprechende Vorhaben zinsgünstig über das Programm Weiterbildungsfinanzierung 4.0 finanziert werden. Auch bei der Finanzierung der Weiterbildungsqualifizierung besteht die Möglichkeit für eine Kombibürgschaft.

Weitere Informationen zur Weiterbildungsfinanzierung 4.0 auf den Seiten der L-Bank.

 

Innovationsfinanzierung 4.0

Für innovative Vorhaben, Digitalisierungsvorhaben, Innovative Geschäftsmodelle und Innovative Unternehmen ist das Förderprogramm Innovationsfinanzierung 4.0 eine attraktive Finanzierungslösung für anstehende Investitionen. In Verbindung mit dem Tilgungszuschuss bietet er ein besonders attraktives Gesamtpaket.

Weitere Informationen zur Innovationsfinanzierung 4.0 auf den Seiten der L-Bank.

Landwirtschaft – ­Liquiditätssicherung

Für landwirtschaftliche Betriebe steht das Förderangebot Landwirtschaft – Liquiditätssicherung mit bis zu zehn Millionen Euro zur Verfügung.

Weitere Informationen zur Landwirtschaft – Liquiditätssicherung auf den Seiten der L-Bank.

Bürgschaften

Wenn eine Hausbank auf Grund fehlender Sicherheiten nicht in der Lage ist, einem betroffenen Unternehmen einen Liquiditätskredit/Betriebsmittelkredit zur zeitlichen Überbrückung zu gewähren, können Bürgschaftsbank oder L-Bank bis zu 80 Prozent des Risikos abnehmen.

Die Zuständigkeit in der Bearbeitung von Bürgschaftsanfragen mittelständischer Unternehmen gestaltet sich wie folgt:

  • Die Bürgschaftsbank Baden-Württemberg vergibt Bürgschaften bis 2,5 Millionen Euro (verbürgter Kredit bis 5,0 Millionen Euro). Schnelle und unbürokratische Hilfe wird über das Finanzierungsportal der Deutschen Bürgschaftsbanken versprochen. Weitere Informationen auf den Sonderseiten der Bürgschaftsbank Baden-Württemberg.
  • Die L-Bank ist zuständig für Bürgschaften über 2,5 bis 5 Millionen Euro (verbürgter Kredit in Höhe von 5,0 bis 10 Millionen Euro). Neben dem standardisierten Kombi-Programm werden zusätzlich Individualbürgschaften angeboten.
  • Die Landesbürgschaft – Bürgschaften über 5 Millionen Euro – wird durch die L-Bank abgewickelt.

 

Ansprechpartner

Interessierte Unternehmen, Freiberufler und Selbstständige finden Kontaktmöglichkeiten via:  https://www.l-bank.de/kontakt

 

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