19.03.2020Praxistipp

Unternehmenskredite und Bürgschaften in Hessen

Unternehmen, Freiberufler und Selbstständige aus dem Bundesland Hessen können geförderte Finanzierungen der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) und Bürgschaften der Bürgschaftsbank Hessen und des Landesbürgschaftsprogramms in Anspruch nehmen.

In Kürze

  • Förderkredite müssen bei der Hausbank beantragt werden
  • Anträge, die direkt bei der WIBank eingereicht werden, können nicht angenommen werden
  • Express-Bürgschaften bis zu 300.000 Euro Kreditvolumen möglich

Kapital für Kleinunternehmen (KfK)

Kleine Unternehmen mit bis zu 25 Mitarbeitern, Freiberufler und Selbstständige deren Jahresumsatz 5 Millionen Euro nicht übersteigt können Kredite zwischen einer Fördersumme von 25.000 bis 150.000 Euro beantragen. Die Hausbank muss das Darlehen um mindestens 50 % aufstocken. Dieses Darlehen benötigt keine banküblichen Sicherheiten. Weitere Informationen können auf der Webseite der Wibank eingesehen werde. Wichtig ist die Beantragung bei der Hausbank.

Gründungs- und Wachstumsfinanzierung Hessen (GuW)

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit bis zu 50 Millionen Euro Jahresumsatz und bis zu 250 Mitarbeitern können eine Gründungs- und Wachstumsfinanzierung des Landes Hessen in Anspruch nehmen. Bis zu 1 Millionen Euro Betriebsmittelkredite können mithilfe der eigenen Hausbank über dieses Programm abgerufen werden. Weitere Informationen können auf der Webseite der Wibank eingesehen werden.

Bürgschaften

Bei Liquiditätsengpässen können Kredite durch die Bürgschaftsbank Hessen und das Landesbürgschaftsprogramm abgesichert werden. Die Bürgschaftsbank Hessen bietet in Zusammenarbeit mit dem Land Hessen Absicherungen von Kreditvolumina bis zu 1,25 Millionen Euro mit einer Bürgschaftsquote von bis zu 80 Prozent an. Außerdem können Express-Bürgschaften für Kredite bis zu 300.000 Euro beantragt werden, die mit einer Bürgschaftsquote von 60 Prozent besichert und bei Erfüllung aller Kriterien besonders schnell erteilt werden. Weitere Informationen und Ansprechpartner können auf der Webseite der Bürgschaftsbank Hessen eingesehen werden.

Das Bundesland Hessen übernimmt in besonderen Fällen Landesbürgschaften i. d. R. über 1,25 Mio. Euro. In Kooperation mit der Hausbank kann dadurch auch die finanzielle Überbrückung von Liquiditätsengpässen abgesichert werden. Weitere Informationen und Ansprechpartner können auf der Webseite des Landesbürgschaftsprogramms eingesehen werden.

Ansprechpartner

Interessierte Unternehmen, Freiberufler und Selbstständige können sich an die Förderberatung des Landes Hessen bei der WIBank unter der Tel. 0611 774-7333 wenden.

 

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