Mittelstandskredit in Rheinland-Pfalz
Von der finanziellen Förderung, über Beratungsleistungen, bis hin zu Zuschüssen wird ein breites Spektrum an Unterstützung angeboten. Der DMB sorgt für Übersicht im Förderdschungel.
Mit der Finanzierung können kleine und mittlere Unternehmen sowie Freiberufler Investitionen und Betriebsmittel finanzieren.
Wichtige Informationen
Auf dieser Webseite werden grundlegende Informationen zu den Antragsbedingungen des Förderprogramms erläutert. Der DMB erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Eventuell können Förderbedingungen nicht mehr aktuell sein. Bitte lesen Sie vor Antragsstellung gründlich die vollständigen Antragsbedingungen auf der Website des ausführenden Förderinstituts durch. Die Antragsstellung erfolgt ausschließlich über das Förderinstitut.
Mitarbeiter des DMB beantworten gerne einführende Fragen. Bei Detailfragen kann das zuständige Förderinstitut weiterhelfen. Zusätzlich kann die Antragsstellung von weiteren Förderprogrammen aus anderen Themenbereichen in Betracht gezogen werden. Auf der Übersichtsseite Förderprogramme finden interessierte Mitglieder Informationen zu ca. 150 Förderprogrammen für kleine und mittlere Unternehmen, Solo-Selbstständige und Freiberufler. Abgedeckt sind die Bereiche Arbeit & Bildung, Digitalisierung, Energiewende, Finanzen, Internationalisierung & Nachfolge.
In Kürze |
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Wer wird gefördert?
- Natürliche Personen
- Juristische Personen, die sich mehrheitlich im Privatbesitz befinden
- Rechtsfähige Personengesellschaften
jeweils gemäß der EU-Definition für kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die in Ausübung oder zur Aufnahme einer gewerblichen oder freiberuflichen Tätigkeit handeln.
Sanierungsfälle und Unternehmen in Schwierigkeiten gemäß der EU-Leitlinie können nicht gefördert werden.
Was wird gefördert?
- Investitionen sowie
- zusätzlicher Betriebsmittelbedarf, Unternehmensübernahmen und tätige Beteiligungen
Ausgeschlossen sind die Umschuldung bzw. Nachfinanzierung bereits abgeschlossener Vorhaben sowie weitere Förderausschlüsse gemäß Richtlinie.
Wie wird gefördert?
Die Kreditgewährung erfolgt durch die ISB an die Hausbank zur Weiterleitung an die Endkreditnehmerinnen und Endkreditnehmer. Form und Umfang der Besicherung werden im Rahmen der Kreditverhandlung zwischen den Antragstellenden und der jeweiligen Hausbank vereinbart.
Kredithöchstbetrag:
- 5 Mio. € für Investitionskredite
- 2 Mio. € für Betriebsmittelkredite
100 % der Kosten können durch diesen Kredit unter Beachtung des EU-Beihilferechts finanziert werden.
Die Auszahlung des Kredites erfolgt zu 100 %.
Die Hausbank legt den Zinssatz für die Endkreditnehmerinnen und Endkreditnehmer auf Basis einer Preisklasse auf Grundlage des Risikogerechten Zinssystems der KfW fest. Diese ergibt sich unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Verhältnisse der Kreditnehmenden (Bonität) und der für den Kredit gestellten Sicherheiten.
Laufzeitvarianten:
- 2 Jahre mit einer endfälligen Tilgung und einer Zinsbindung für die gesamte Kreditlaufzeit für Warenlager- und Betriebsmittelkredite
- bis zu 5 Jahre bei höchstens 1 tilgungsfreien Anlaufjahr (bei Betriebsmittelkrediten maximale Laufzeit) und einer Zinsbindung für die gesamte Kreditlaufzeit
- bis zu 10 Jahre bei höchstens 2 tilgungsfreien Anlaufjahren (bei Warenlagerkrediten maximale Laufzeit) und einer Zinsbindung für die gesamte Kreditlaufzeit
- bis zu 20 Jahre bei höchstens 3 tilgungsfreien Anlaufjahren und einer Zinsbindung für die ersten 10 Jahre
Mit dem Vorhaben darf zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht begonnen worden sein.
Wie erfolgt die Antragsstellung?
Die Antragstellung erfolgt über die Hausbank bei der ISB.
Quelle: ISB Rheinland-Pfalz