24.03.2020Praxistipp

Update: Sonderprogramm für Darlehen "Sachsen hilft sofort"

Sachsen hat ein Soforthilfeprogramm in der Coronakrise eingerichtet. Anträge für das Programm "Sachsen hilft sofort" nimmt ab dem 23. März Anträge entgegen. Die Förderung kann elektronisch und in Papierform beantragt werden.

Unternehmen in Sachsen, welche vom Ausbruch des Coronavirus wirtschaftlich betroffen sind, können sich bei der Sächsischen Aufbaubank (SAB) - kostenfrei - beraten lassen. Telefon: 0351 4910-1100.

In Kürze

  • Die Beantragung erfolgt über die Sächsische Aufbaubank (SAB).
  • Einzelunternehmer (Solo-Selbständige), Kleinstunternehmen und Freiberufler in Sachsen, mit einem Jahresumsatz oder einer Jahresbilanz bis zu 1 Mio. EUR werden gefördert.
  • Es handelt sich um ein zinsloses, nachrangiges Liquiditätshilfedarlehen von bis zu 50.000 Euro, in Ausnahmefällen bis zu 100.000 Euro, mit einer Laufzeit von 10 Jahren, davon sind bis zu 3 tilgungsfreie Jahre möglich.

Was muss beachtet werden?

Die Förderung kann seit dem 23. März 2020 beantragt werden. Antrags- und Bewilligungsstelle ist die Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB). Bitte reichen Sie Anträge direkt bei der SAB ein. Eine elektronische Antragstellung ist möglich.

Wie hoch ist die Förderung?

Im Regelfall beträgt die Förderung mind. 5.000 EUR bis max. 50.000 EUR.

In besonders zu begründenden Ausnahmefällen kann im Einzelfall auch ein Höchstbetrag von bis zu 100.000 EUR nach einem Zeitraum von vier Monaten im Rahmen einer Aufstockung auf den Regelbetrag gewährt werden, wenn nachweisbar ein höherer Bedarf besteht.

Wie erfolgt eine Antragsstellung?

Unternehmer reichen Anträge direkt bei der SAB ein.

 

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