06.07.2023FörderprogrammDMB+

Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM)

Von der finanziellen Förderung, über Beratungsleistungen, bis hin zu Zuschüssen wird ein breites Spektrum an Unterstützung angeboten. Der DMB sorgt für Übersicht im Förderdschungel.

Mit dem Förderprogramm ZIM sollen kleine und mittlere Unternehmen bei der Entwicklung von Innovationen unterstützt werden. Dafür werden verschiedene Projektformen angeboten.

 

Wichtige Informationen

Auf dieser Webseite werden grundlegende Informationen zu den Antragsbedingungen des Förderprogramms erläutert. Der DMB erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Eventuell können Förderbedingungen nicht mehr aktuell sein. Bitte lesen Sie vor Antragsstellung gründlich die vollständigen Antragsbedingungen auf der Website des ausführenden Förderinstituts durch. Die Antragsstellung erfolgt ausschließlich über das Förderinstitut.

Mitarbeiter des DMB beantworten gerne einführende Fragen. Bei Detailfragen kann das zuständige Förderinstitut weiterhelfen. Zusätzlich kann die Antragsstellung von weiteren Förderprogrammen aus anderen Themenbereichen in Betracht gezogen werden. Auf der Übersichtsseite Förderprogramme finden interessierte Mitglieder Informationen zu ca. 150 Förderprogrammen für kleine und mittlere Unternehmen, Solo-Selbstständige und Freiberufler. Abgedeckt sind die Bereiche Arbeit & Bildung, Digitalisierung, Energiewende, Finanzen, Internationalisierung & Nachfolge.

 

In Kürze

  • Unterstützung bei Forschungs- und Entwicklungsprojekten (FuE), Durchführbarkeitsstudien sowie Leistungen zur Markteinführung
  • Interessant für KMU, einschließlich Handwerk sowie für Freiberufler

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Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt für ZIM-Durchführbarkeitsstudien sind Unternehmen, die folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • die Studie bezieht sich auf ein später zu beantragendes ZIM-FuE-Projekt
  • eigenes qualifiziertes Personal zur Studiendurchführung ist vorhanden
  • der erforderliche Eigenanteil an der Finanzierung kann aufgebracht werden
  • die Zugehörigkeit zu einer der folgenden Unternehmenskategorien ist gegeben:
    • Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte)
    • Junge Unternehmen (Gründung innerhalb der letzten zehn Jahre)
    • Erstbewilligungsempfänger (kleine und mittlere Unternehmen, die bislang für ihre FuE-Projekte keine ZIM-Förderung und in den letzten drei Jahren keine Förderung in anderen Bundes-, Landes- oder EU-Förderprogrammen erhalten haben)

Definition antragsberechtigter Unternehmen

Unternehmensgröße

Kleinst-
unternehmen

kleine Unternehmen

mittlere Unternehmen

weitere mittelständische
Unternehmen

Zusatzkriterium

Junges Unternehmen oder
Erst-Bewilligungsempfänger eines FuE-Projekts
Unternehmen ab 500 Mitarbeitern nur in Kooperation mit KMU

Beschäftigte

unter 10

unter 50

unter 250

unter 500 /
unter 1.000

Jahresumsatz oder

bis 2 Mio. €

bis 10 Mio. €

bis 50 Mio. €

Jahresbilanzsumme

bis 2 Mio. €

bis 10 Mio. €

bis 43 Mio. €

 

Was wird gefördert?

Gefördert werden Durchführbarkeitsstudien zur Vorbereitung von Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten in Form eines geplanten ZIM-FuE-Projekts. Zielstellung ist dabei die Realisierbarkeit und Erfolgsaussichten innovativer Produkte, Verfahren oder technischer Dienstleistungen zu ermitteln. Die maximale Laufzeit der Studie beträgt acht Monate. Innerhalb von 12 Monaten können für ein Unternehmen maximal zwei Durchführbarkeitsstudien bewilligt werden.

Inhalte der ZIM-Durchführbarkeitsstudien

  • Technische Vorprojekte, Vorstudien und Tests zur Bewertung der Erfolgsaussichten des geplanten FuE-Projekts
  • Untersuchung des Stands von Wissenschaft, Forschung, Technik und einer Prüfung der Schutzrechtesituation
  • Identifizierung der im Rahmen des geplanten Projekts notwendigen FuE-Arbeiten
  • Ermittlung der notwendigen wissenschaftlich-technischen Ressourcen sowie gegebenenfalls Ermittlung erforderlicher Kooperationspartner
  • Analyse / Auslotung des Marktpotenzials

Bei der Durchführung der Studien können bis zu zwei externe Dienstleister einbezogen werden.

 

Gefördert werden außerdem einzelbetriebliche Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten zur Entwicklung innovativer Produkte, Verfahren oder technischer Dienstleistungen ohne Einschränkung auf bestimmte Technologien und Branchen.

FuE-Einzelprojekte

  • in einem Unternehmen (ohne Kooperationspartner)

Die Prüfung der Durchführbarkeit eines FuE-Projekts kann im Vorfeld mit einer bezuschussten Studie ergänzt werden.

Anschließend an die FuE-Projekte können Leistungen zur Markteinführung gefördert werden.

 

 

Wie wird gefördert?

Die Zuwendung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss zu den tatsächlich anfallenden zuwendungsfähigen Kosten:

Zuwendungsfähige Kosten

 

Studie in einem Unternehmen

Studie in Kooperation mehrerer Unternehmen

zuwendungsfähige Kosten für Gesamtprojekt

bis 100.000 €

bis 200.000 €

Anteil am Gesamtprojekt für nicht technisches Bestandteile

bis 30.000 €

bis 40.000 €

Maximale Fördersätze

Unternehmensgröße
(siehe „Wer wird gefördert?“)

Fördersatz

kleine Unternehmen

70 %

mittlere Unternehmen

60 %

weitere mittelständische Unternehmen

50 %

 

Die zuwendungsfähigen Kosten für das ZIM-Einzelprojekt betragen maximal 550.000 Euro. Die Zuwendung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form einer Anteilsfinanzierung bis zu folgenden Fördersätzen:

UnternehmensgrößeEinzelprojekte
kleine Unternehmen in strukturschwachen Regionen (GRW)45 %
kleine junge Unternehmen45 %
kleine Unternehmen40 %
mittlere Unternehmen35 %
weitere mittelständische Unternehmen25 %

 

Wie erfolgt die Antragsstellung?

EinZIM-Antrag kann jederzeit beim zuständigen Projektträger gestellt werden. Außerdem müssen ZIM-Anträge für Kooperationsprojekte mit mehreren beteiligten Partnern und Forschungseinrichtungen zeitnah (innerhalb von zwei Wochen) und gemeinsam eingereicht werden. Vor der ZIM-Antragstellung kann eine Skizze eingereicht werden. Die Einreichung einer Projektskizze dient zur Klärung der Förderwürdigkeit eines Projekts durch den zuständigen Projektträger.

ZIM-Anträge können nur auf amtlichem Antragsvorducken oder mit gleichen Informationen mittels elektronischer Medien und rechtsverbindlichen Unterschrift gestellt werden. Die Antragsformulare finden Sie auf der Formularseitevon ZIM.

Für Einzel- und Kooperationsprojekte werden zudem zusätzlich zu den ausgefüllten Formularen, vom Projektträger zur Begutachtung von ZIM-Anträgen, diverse Anlagen benötigt.

Quelle: ZIM

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