Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM)
Von der finanziellen Förderung, über Beratungsleistungen, bis hin zu Zuschüssen wird ein breites Spektrum an Unterstützung angeboten. Der DMB sorgt für Übersicht im Förderdschungel.
Mit dem Förderprogramm ZIM sollen kleine und mittlere Unternehmen bei der Entwicklung von Innovationen unterstützt werden. Dafür werden verschiedene Projektformen angeboten.
Wichtige Informationen
Auf dieser Webseite werden grundlegende Informationen zu den Antragsbedingungen des Förderprogramms erläutert. Der DMB erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Eventuell können Förderbedingungen nicht mehr aktuell sein. Bitte lesen Sie vor Antragsstellung gründlich die vollständigen Antragsbedingungen auf der Website des ausführenden Förderinstituts durch. Die Antragsstellung erfolgt ausschließlich über das Förderinstitut.
Mitarbeiter des DMB beantworten gerne einführende Fragen. Bei Detailfragen kann das zuständige Förderinstitut weiterhelfen. Zusätzlich kann die Antragsstellung von weiteren Förderprogrammen aus anderen Themenbereichen in Betracht gezogen werden. Auf der Übersichtsseite Förderprogramme finden interessierte Mitglieder Informationen zu ca. 150 Förderprogrammen für kleine und mittlere Unternehmen, Solo-Selbstständige und Freiberufler. Abgedeckt sind die Bereiche Arbeit & Bildung, Digitalisierung, Energiewende, Finanzen, Internationalisierung & Nachfolge.
In Kürze |
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Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt für ZIM-Durchführbarkeitsstudien sind Unternehmen, die folgende Voraussetzungen erfüllen:
- die Studie bezieht sich auf ein später zu beantragendes ZIM-FuE-Projekt
- eigenes qualifiziertes Personal zur Studiendurchführung ist vorhanden
- der erforderliche Eigenanteil an der Finanzierung kann aufgebracht werden
- die Zugehörigkeit zu einer der folgenden Unternehmenskategorien ist gegeben:
- Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte)
- Junge Unternehmen (Gründung innerhalb der letzten zehn Jahre)
- Erstbewilligungsempfänger (kleine und mittlere Unternehmen, die bislang für ihre FuE-Projekte keine ZIM-Förderung und in den letzten drei Jahren keine Förderung in anderen Bundes-, Landes- oder EU-Förderprogrammen erhalten haben)
Definition antragsberechtigter Unternehmen
Unternehmensgröße | Kleinst- | kleine Unternehmen | mittlere Unternehmen | weitere mittelständische |
Zusatzkriterium | – | Junges Unternehmen oder | ||
Beschäftigte | unter 10 | unter 50 | unter 250 | unter 500 / |
Jahresumsatz oder | bis 2 Mio. € | bis 10 Mio. € | bis 50 Mio. € | – |
Jahresbilanzsumme | bis 2 Mio. € | bis 10 Mio. € | bis 43 Mio. € | – |
Was wird gefördert?
Gefördert werden Durchführbarkeitsstudien zur Vorbereitung von Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten in Form eines geplanten ZIM-FuE-Projekts. Zielstellung ist dabei die Realisierbarkeit und Erfolgsaussichten innovativer Produkte, Verfahren oder technischer Dienstleistungen zu ermitteln. Die maximale Laufzeit der Studie beträgt acht Monate. Innerhalb von 12 Monaten können für ein Unternehmen maximal zwei Durchführbarkeitsstudien bewilligt werden.
Inhalte der ZIM-Durchführbarkeitsstudien
- Technische Vorprojekte, Vorstudien und Tests zur Bewertung der Erfolgsaussichten des geplanten FuE-Projekts
- Untersuchung des Stands von Wissenschaft, Forschung, Technik und einer Prüfung der Schutzrechtesituation
- Identifizierung der im Rahmen des geplanten Projekts notwendigen FuE-Arbeiten
- Ermittlung der notwendigen wissenschaftlich-technischen Ressourcen sowie gegebenenfalls Ermittlung erforderlicher Kooperationspartner
- Analyse / Auslotung des Marktpotenzials
Bei der Durchführung der Studien können bis zu zwei externe Dienstleister einbezogen werden.
Gefördert werden außerdem einzelbetriebliche Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten zur Entwicklung innovativer Produkte, Verfahren oder technischer Dienstleistungen ohne Einschränkung auf bestimmte Technologien und Branchen.
FuE-Einzelprojekte
- in einem Unternehmen (ohne Kooperationspartner)
Die Prüfung der Durchführbarkeit eines FuE-Projekts kann im Vorfeld mit einer bezuschussten Studie ergänzt werden.
Anschließend an die FuE-Projekte können Leistungen zur Markteinführung gefördert werden.
Wie wird gefördert?
Die Zuwendung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss zu den tatsächlich anfallenden zuwendungsfähigen Kosten:
Zuwendungsfähige Kosten
Studie in einem Unternehmen | Studie in Kooperation mehrerer Unternehmen | |
zuwendungsfähige Kosten für Gesamtprojekt | bis 100.000 € | bis 200.000 € |
Anteil am Gesamtprojekt für nicht technisches Bestandteile | bis 30.000 € | bis 40.000 € |
Maximale Fördersätze
Unternehmensgröße | Fördersatz |
kleine Unternehmen | 70 % |
mittlere Unternehmen | 60 % |
weitere mittelständische Unternehmen | 50 % |
Die zuwendungsfähigen Kosten für das ZIM-Einzelprojekt betragen maximal 550.000 Euro. Die Zuwendung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form einer Anteilsfinanzierung bis zu folgenden Fördersätzen:
Unternehmensgröße | Einzelprojekte |
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kleine Unternehmen in strukturschwachen Regionen (GRW) | 45 % |
kleine junge Unternehmen | 45 % |
kleine Unternehmen | 40 % |
mittlere Unternehmen | 35 % |
weitere mittelständische Unternehmen | 25 % |
Wie erfolgt die Antragsstellung?
EinZIM-Antrag kann jederzeit beim zuständigen Projektträger gestellt werden. Außerdem müssen ZIM-Anträge für Kooperationsprojekte mit mehreren beteiligten Partnern und Forschungseinrichtungen zeitnah (innerhalb von zwei Wochen) und gemeinsam eingereicht werden. Vor der ZIM-Antragstellung kann eine Skizze eingereicht werden. Die Einreichung einer Projektskizze dient zur Klärung der Förderwürdigkeit eines Projekts durch den zuständigen Projektträger.
ZIM-Anträge können nur auf amtlichem Antragsvorducken oder mit gleichen Informationen mittels elektronischer Medien und rechtsverbindlichen Unterschrift gestellt werden. Die Antragsformulare finden Sie auf der Formularseitevon ZIM.
Für Einzel- und Kooperationsprojekte werden zudem zusätzlich zu den ausgefüllten Formularen, vom Projektträger zur Begutachtung von ZIM-Anträgen, diverse Anlagen benötigt.
Quelle: ZIM