11.12.2020Praxistipp

Brexit: 5 Schritte, um Ihr Unternehmen vorzubereiten

Unabhängig vom Zustandekommen eines Handelsabkommens müssen sich Unternehmen ab Januar 2021 auf Änderungen einstellen.

Gastbeitrag von Kenan Poleo – Britische Botschaft Berlin

Zum Ende des Jahres wird es zu grundlegenden Veränderungen in unseren Beziehungen mit unserem größten Handelspartner, der Europäischen Union, kommen: Am 31. Dezember 2020 verlässt das Vereinigte Königreich den Binnenmarkt der EU und die Zollunion. Unabhängig davon, ob wir mit der EU ein Abkommen über unsere künftigen Handelsbeziehungen schließen und wie dieses aussieht, wird sich das Ende der Übergangszeit am 1. Januar 2021 auf die Bürgerinnen und Bürger, die Unternehmen und den Reiseverkehr zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich auswirken. Wir haben bereits wichtige Schritte unternommen, um Beeinträchtigungen abzumildern, etwa durch die Möglichkeit, Zollanmeldungen nachzuholen, oder durch Zahlungsaufschübe. Nichtsdestoweniger müssen die Unternehmen selbst vorbereitende Maßnahmen ergreifen.

Das Jahr 2020 hat uns vor viele Herausforderungen gestellt. Die COVID-19-Pandemie ist für uns eine der größten Bedrohungen der letzten Jahrzehnte. Die verheerenden Auswirkungen des Virus sind auf der ganzen Welt spürbar. Die Krise verdeutlicht noch einmal mehr, wie wichtig es ist, den Handel weiterhin zu fördern und Lieferketten offen zu halten. Der freie Handel und resiliente Lieferketten auf der Grundlage offener Märkte werden von entscheidender Bedeutung sein, wenn es darum geht, die Wirtschaft wieder anzukurbeln, und das Department for International Trade (DIT) des Vereinigten Königreichs ist in der britischen Regierung maßgeblich dafür verantwortlich, dieses Ziel zu erreichen.

Die Deutsch-Britische Handelspartnerschaft ist von grundlegender Bedeutung. Deutschland ist für das Vereinigte Königreich der zweitgrößte Handelspartner, der zweitgrößte Ausfuhrmarkt und der zweitgrößte Einfuhrmarkt. Deutsche Unternehmen, darunter viele kleine und mittlere Unternehmen (KMU), beschäftigen mehr als 439 000 Arbeitnehmer im Vereinigten Königreich. Im Jahr 2019 belief sich der Handel zwischen beiden Ländern auf einen Wert von 117 Milliarden Euro. KMU sind sowohl in Deutschland als auch im Vereinigten Königreich entscheidend für Wachstum und Wohlstand. 99,9% aller Unternehmen im Vereinigten Königreich sind KMU und es ist für uns von entscheidender Bedeutung, dass diese Unternehmen weiterhin erfolgreich Handel treiben und mit deutschen Unternehmen zusammenarbeiten können. Auch und gerade daher begrüßen wir die Informationsangebote wichtiger deutscher Wirtschaftsverbände, wie zum Beispiel vonseiten des DMB die darauf abzielen Unternehmen bei der Vorbereitung auf die bevorstehenden Veränderungen zu helfen.

Es ist unser oberstes Ziel im Department for International Trade, die Unternehmen dabei zu unterstützen, die notwendigen Maßnahmen angesichts der bevorstehenden Änderungen zu ergreifen. Im Folgenden haben wir fünf Änderungen aufgeführt, auf die sich Ihr Unternehmen vorbereiten muss, und zeigen Ihnen, wo Sie die aktuellsten Richtlinien und Informationen finden.


Fünf Änderungen, auf die sich Ihr Unternehmen bis zum 1. Januar 2021 vorbereiten muss:

1. Informieren Sie sich über die Abläufe an den Grenzen zwischen dem Vereinigten Königreich und der EU ab dem 1. Januar. Vergewissern Sie sich, dass Sie die erforderlichen Grenzbestimmungen erfüllen.

Die Vorschriften ändern sich und der Warenverkehr zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich wird entsprechenden Anforderungen unterliegen. Mehr Informationen finden sie hier. Informieren Sie sich bei der zuständigen Zollbehörde Ihres Landes, welche Zollverfahren für die Ein- und Ausfuhr von Waren zwischen dem Vereinigten Königreich und der EU gelten. Ab dem 1. Januar 2021 müssen Unternehmen in Europa möglicherweise Zollanmeldungen vornehmen, wenn sie Waren zwischen dem Vereinigten Königreich und der EU befördern.


2. Setzen Sie sich mit Ihren Handels- und Vertriebspartnern im Vereinigten Königreich in Verbindung, um sich über Zuständigkeiten abzustimmen.

Halten Sie die richtigen Unterlagen für die Art der Waren, die sie über die britische Grenze ein- oder ausführen, bereit.


3. Hergestellte Waren:

Wenn Sie ab dem 1. Januar 2021 hergestellte Waren in Großbritannien auf den Markt bringen, gelten für Sie möglicherweise eine Reihe von Änderungen, je nachdem welche Art von Ware Sie auf den Markt bringen.

Gegebenenfalls müssen Sie:

  • ihre Produktkennzeichnung, Etikettierung und Verpackung überprüfen

  • zusätzliche Genehmigungen, Zertifizierungen oder Registrierungen einholen

  • einen Rechtsvertreter mit Sitz im Vereinigten Königreich ernennen

  • sich darüber informieren, wie sich die rechtlichen Verantwortlichkeiten von Ihnen oder Ihren Vertriebspartnern ändern können

Erfahren Sie hier mehr über das Inverkehrbringen von hergestellten Waren in Großbritannien. Wenn Sie hergestellte Waren in Nordirland auf den Markt bringen, gelten die einschlägigen EU-Vorschriften für hergestellte Waren.
 

4. Zahlung der Umsatzsteuer/Beantragung der Erstattung der Umsatzsteuer:

Stellen Sie sicher, dass Sie sich über die neuen Vorschriften zur Zahlung der Einfuhrumsatzsteuer von Waren, die Sie an britische Abnehmer schicken, ausreichend informieren. Sie müssen Einfuhrumsatzsteuer auf Pakete zahlen, die Sie an Käufer im Vereinigten Königreich schicken, sofern Sie:

  • ihren Sitz außerhalb des Vereinigten Königreichs haben
  • waren im Wert von 135£ oder weniger als Pakete an Käufer im Vereinigten Königreich schicken
  • Wenn Sie Waren im Wert von mehr als 135 £ als Pakete verschicken, sind Einfuhrumsatzsteuer, Zollabgabe (und ggf. Verbrauchsteuer) vom Käufer im Vereinigten Königreich zu entrichten und durch den Paketdienstleister einzuziehen.

Informieren Sie sich hier, wie Sie die Erstattung der Umsatzsteuer für Waren und Dienstleistungen beantragen können, die sie ab 1. Januar von britischen Anbietern ankaufen.


5. Urheberrecht:

Änderungen der grenzüberschreitenden EU-Urheberrechtsregelungen können sich auf Ihr Unternehmen auswirken. Vergewissern Sie sich, dass Sie über die die richtigen Zulassungen verfügen. Informieren Sie sich hier über Änderungen der Regelungen ab 1. Januar 2021.

 

Auf GOV.UK/EUBusiness erfahren Sie, welche Änderungen ab dem 1. Januar 2021 für Unternehmen mit Sitz in der EU, die mit dem Vereinigten Königreich Handel treiben, gelten. Die Webseite wird regelmäßig aktualisiert und ist in deutscher Sprache verfügbar. Für Fragen zu konkreten Änderungen für Ihr Unternehmen steht Ihnen unser Team in der Britischen Botschaft in Berlin, dem Britischen Generalkonsulat in Düsseldorf und dem Britischen Generalkonsulat in München gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie DIT via great.gov.uk  oder schreiben Sie uns: DITGermany.Enquiries@fco.gov.uk

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