KMU brauchen Wettbewerbsgleichheit beim Lieferkettengesetz
Das deutsche Lieferkettengesetz muss bis zum Inkrafttreten der EU-weiten Pflicht ausgesetzt werden.
Deutschland ist mit dem Lieferkettengesetz einen Sonderweg gegangen und hat Unternehmen ein Handicap auferlegt. Dieser Wettbewerbsnachteil muss noch vor der Neuwahl ausgeräumt werden – zumal bald schon ein EU-weiter Rechtsrahmen gelten soll.
Lieferkettengesetz bis 2026 aussetzen
Deutschland war zum wirtschaftlichen Nachteil für den Mittelstand EU-weiter Vorreiter mit seinem Lieferkettengesetz (LkSG). Die EU hat inzwischen nachgezogen und mit der Lieferketten-Richtlinie einen eigenen Rechtsrahmen geschaffen. Spätestens dadurch ist ersichtlich geworden, dass die deutsche Regelung über das Ziel hinausgeschossen ist und hiesige KMU benachteiligt.
Es dauert noch mindestens anderthalb Jahre, bis die Richtlinie für Unternehmen EU-weit gilt. Der DMB fordert ein Aussetzen des deutschen Gesetzes, bis das EU-Gesetz in Kraft tritt. Denn gerade im europäischen Vergleich ist die konjunkturelle Lage Deutschlands zu schwach, um sich solche bürokratische Sonderwege leisten zu können. Deshalb gilt es noch vor der Neuwahl den Wettbewerbsnachteil für Deutschland zu beheben, indem das LkSG bis Mitte 2026 ausgesetzt wird. Dann nämlich wird die erste Umsetzungsfrist der EU-Lieferkettenrichtlinie greifen.
Doch selbst dann, liegt der Schwellenwert bei der Unternehmensgröße nach Beschäftigtenzahl höher als in Deutschland. Erst 2029 wird in der EU die Grenze zu 1.000 Beschäftigten abgesenkt. Für die folgenden fünf Jahre braucht Deutschland eine Übergangsregelung, um sich dem europäischen Binnenmarkt anzugleichen.
Indirekte Wirkung auf KMU stärker berücksichtigen
Das LkSG verpflichtet Großunternehmen, Sorgfalt für den unmittelbaren Zulieferer zu tragen. Diese Zulieferer können auch kleine Betriebe sein, für die indirekt Nachweis- und Berichtspflichten gelten. Für diese bürokratischen Mehraufwand haben sie jedoch häufig keine Kapazitäten, weshalb ihnen Geschäftspartner wegfallen können. Dieser Effekt muss mehr berücksichtigt werden. Folglich müssen in einer möglichen Novellierung des LkSG deutsche KMU für solche Fälle unbürokratische Unterstützung erfahren.
Regulatorische Alternativen für die eigentliche Problematik finden
Der deutsche Mittelstand steht im besonderen Maße für verantwortungsvolles Unternehmertum. Die Achtung der Menschen- und Arbeitsrechte ist deshalb für deutsche Mittelständler grundsätzlich eine Selbstverständlichkeit.
Das ‒ allen voran durch die langen, internationalen Lieferketten von Konzernen ‒ dennoch Missstände auftreten und staatliche Eingriffe erforderlich machen, ist nachvollziehbar. Jedoch stellt das LkSG keine geeignete regulatorische Maßnahme dar, weil die bürokratische Aufwandshöhe für Unternehmen nicht dem Grad der tatsächlichen Missstände angemessen ist. Des Weiteren ergeben sich bei Unternehmen Unklarheiten zu zusätzlichen Nachhaltigkeitskriterien der EU-Lieferkettenrichtlinie. Ziel der neuen Bundesregierung sollte es somit sein, regulatorischen Alternativen zu ergründen und auf EU-Ebene einzubringen, um die Bürokratielast zu verringern.