Lieferkettengesetz: Herausforderungen und Belastungen für den Mittelstand
Kurz zusammengefasst
Die Bundesregierung plant ein Lieferkettengesetz, das Unternehmen zur Überprüfung und Einhaltung der Menschen- und Arbeitsrechte entlang ihrer Lieferketten verpflichten soll.
Der DMB verfolgt die Entwicklungen und stellt alle relevanten Hintergrundinformationen bereit.
Die Ereignisse im Detail
Umsetzung und nächste Schritte
Der Referentenentwurf befindet sich zurzeit in der Ressortabstimmung – letzte Details, wie etwa die Höhe der Bußgelder, müssen noch geklärt werden. Als Nächstes muss der Gesetzentwurf vom Kabinett beschlossen und anschließend vom Deutschen Bundestag verabschiedet werden. Dies soll noch in der laufenden Legislaturperiode geschehen. Das Gesetz soll dann zum 1. Januar 2023 in Kraft treten, damit betroffene Unternehmen ausreichend Zeit haben, um sich auf die Änderungen vorzubereiten.
Warum relevant für den Mittelstand?
Insbesondere größere Mittelständler – viele davon Hidden Champions oder erfolgreiche Familienunternehmen – sind sehr international aufgestellt. Sie exportieren ihre Waren in die ganze Welt und importieren gleichzeitig Vorprodukte für ihre Fertigung nach Deutschland. In Zeiten der Globalisierung enthalten diese Vorprodukte Komponenten aus den unterschiedlichsten Ländern. Viele deutsche Mittelständler sind deshalb in internationale Liefer- und Wertschöpfungsketten eingebunden und fallen ab einer bestimmten Größe in den Regelungsbereich des Gesetzes.
Die DMB-Bewertung
Der deutsche Mittelstand steht im besonderen Maße für verantwortungsvolles Unternehmertum. Die Achtung der Menschen- und Arbeitsrechte ist deshalb für deutsche Mittelständler grundsätzlich eine Selbstverständlichkeit.
Die nach den Plänen der Bundesregierung geforderte Sorgfaltspflicht ist aber realitätsfremd. Globale Lieferketten können sich in einer vernetzten Weltwirtschaft schnell über mehrere Länder auf verschiedenen Kontinenten erstrecken und zahlreiche Unternehmen umfassen. Eine tatsächliche Überprüfung der Umstände an den einzelnen Standorten vor Ort ist für den Mittelstand schlichtweg nicht zu leisten. Positiv ist, dass die Regelungen nun – vor allem auf Betreiben von Wirtschaftsverbänden wie dem DMB – entschärft wurde. Eine zivilrechtliche Haftung ist ebenso wie eine direkte Überprüfung von mittelbaren Lieferanten nicht mehr vorgesehen. Außerdem soll das Gesetz nur noch für größere Unternehmen gelten. Damit wird der Großteil des deutschen Mittelstandes zu Recht nicht von der Regelung erfasst. Große Mittelständler sind dennoch betroffen. Inmitten einer der schwersten Wirtschaftskrisen seit Bestehen der Bundesrepublik stellt das Lieferkettengesetz für sie eine zusätzliche bürokratische Belastung dar.
Statt eines nationalen Alleingangs sollte die Bundesregierung auf eine zügige europäische Regelung hinwirken, damit für alle Unternehmen in der EU die gleichen Spielregeln gelten und für die deutsche Wirtschaft kein Wettbewerbsnachteil entsteht. Zusätzlich muss die Bundesregierung weiterhin mit Nachdruck auf die nationalen Regierungen der von Menschenrechtsverletzungen betroffenen Staaten einwirken und sie in die Pflicht nehmen, Menschenrechtsstandards vor Ort einzuhalten und Verstöße konsequent zu ahnden.