15.08.2021FörderprogrammDMB+

Messeförderung durch das Land Bremen

Von der finanziellen Förderung, über Beratungsleistungen, bis hin zu Zuschüssen wird ein breites Spektrum an Unterstützung angeboten. Der DMB sorgt für Übersicht im Förderdschungel.

Mit der Messeförderung des Landes Bremen sollen KMU durch Messeteilnahmen bei der Erhöhung ihrer Innovationskraft unterstützt werden. Dadurch soll die Wettbewerbsfähigkeit auf internationalen Märkten gestärkt werden.

 

Wichtige Informationen

Auf dieser Webseite werden grundlegende Informationen zu den Antragsbedingungen des Förderprogramms erläutert. Der DMB erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Eventuell können Förderbedingungen nicht mehr aktuell sein. Bitte lesen Sie vor Antragsstellung gründlich die vollständigen Antragsbedingungen auf der Website des ausführenden Förderinstituts durch. Die Antragsstellung erfolgt ausschließlich über das Förderinstitut.

Mitarbeiter des DMB beantworten gerne einführende Fragen. Bei Detailfragen kann das zuständige Förderinstitut weiterhelfen. Zusätzlich kann die Antragsstellung von weiteren Förderprogrammen aus anderen Themenbereichen in Betracht gezogen werden. Auf der Übersichtsseite Förderprogramme finden interessierte Mitglieder Informationen zu ca. 100 Förderprogrammen für kleine und mittlere Unternehmen, Solo-Selbstständige und Freiberufler. Abgedeckt sind die Bereiche Arbeit & Bildung, Digitalisierung, Energiewende, Finanzen, Internationalisierung & Nachfolge.

 

In Kürze

  • Insgesamt können bis zu 10 Messebeteiligungen gefördert werden.
  • Zuschüsse von bis zu 5.500 EUR als Pauschale

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Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind kleine Unternehmen

  • bis max. 49 Beschäftigte.
  • bis max. 10 Mio. € Jahresumsatz oder max. 10 Mio. € Bilanzsumme
  • mit Sitz oder Betriebsstätte im Land Bremen.

Bei der Ermittlung der Unternehmensgröße ist insbesondere zu berücksichtigen, ob es sich bei dem antragstellenden Unternehmen nach Maßgabe der KMU-Definition um ein verbundenes Unternehmen oder ein Partnerunternehmen handelt.

 

Was wird gefördert?

Messen und Ausstellungen, die zu den Innovationsclustern oder Kompetenzfeldern des Landes Bremen gehören.

 

Wie wird gefördert?

Die Antragsteller:innen erhalten einen nicht rückzahlbaren Zuschuss in Form einer Pauschale:

  • 3.500 € für inländische Messebeteiligungen und Ausstellungen
  • 4.000 € für europäische Messebeteiligungen und Ausstellungen
  • 5.500 € für außereuropäische Messebeteiligungen und Ausstellungen

Pro Unternehmen werden Zuschüsse für max. zehn Beteiligungen, hiervon maximal vier Förderungen für die gleiche Veranstaltung und drei für Inlandsveranstaltungen gewährt.

Förderanträge für die Beteiligung an Messen und Ausstellungen im Land Bremen können nicht berücksichtigt werden.

Inlandsmessen sind förderfähig sofern sie beim Ausstellungs- und Messe-Ausschuss der Deutschen Wirtschaft e.V. (www.auma.de) als international gelistet sind.

 

Wie erfolgt die Antragsstellung?

Antragsstellung und Antragsberatung erfolgen über die Förderbank für Bremen und Bremerhaven (BAB).

 

Quelle: https://www.bab-bremen.de/de/page/programm/messe

 

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