15.08.2021FörderprogrammDMB+

Messeförderung Niedersachsen - Einzelstand In- und Ausland

Von der finanziellen Förderung, über Beratungsleistungen, bis hin zu Zuschüssen wird ein breites Spektrum an Unterstützung angeboten. Der DMB sorgt für Übersicht im Förderdschungel.

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Freiberufler, die ihre Exportorientierung steigern wollen, können über internationale Leitmessen im In- und Ausland ihre Absatzmärkte erweitern. Mithilfe der Messeförderung der NBank können die Kosten und Risiken einer solchen Messebeteiligung auf ein vertretbares Maß reduziert und so betriebsgrößenspezifische Nachteile ausgeglichen werden.

 

Wichtige Informationen

Auf dieser Webseite werden grundlegende Informationen zu den Antragsbedingungen des Förderprogramms erläutert. Der DMB erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Eventuell können Förderbedingungen nicht mehr aktuell sein. Bitte lesen Sie vor Antragsstellung gründlich die vollständigen Antragsbedingungen auf der Website des ausführenden Förderinstituts durch. Die Antragsstellung erfolgt ausschließlich über das Förderinstitut.

Mitarbeiter des DMB beantworten gerne einführende Fragen. Bei Detailfragen kann das zuständige Förderinstitut weiterhelfen. Zusätzlich kann die Antragsstellung von weiteren Förderprogrammen aus anderen Themenbereichen in Betracht gezogen werden. Auf der Übersichtsseite Förderprogramme finden interessierte Mitglieder Informationen zu ca. 100 Förderprogrammen für kleine und mittlere Unternehmen, Solo-Selbstständige und Freiberufler. Abgedeckt sind die Bereiche Arbeit & Bildung, Digitalisierung, Energiewende, Finanzen, Internationalisierung & Nachfolge.

 

In Kürze

  • Für kleine und mittlere Unternehmen sowie Freiberufler
  • Zuschuss bis zu 4.000 Euro
  • Laufzeit bis 31.12.2026 möglich

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Wer wird gefördert?

  • Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Sitz oder Betriebsstätte in Niedersachsen
  • Freiberufler mit Sitz oder Betriebsstätte in Niedersachsen

 

Was wird gefördert?

  • Teilnahme mit einem Einzelstand an einer Messe im In- oder Ausland, auf der das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung nicht mit einem Gemeinschaftsstand vertreten ist.

 

Wie wird gefördert?

  • Maximale Förderhöhe als Festbetrag 2.000 Euro für Messen innerhalb der Europäischen Union und 4.000 Euro bei Messen in den übrigen Ländern
  • Förderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss
  • Auszahlung erfolgt nach dem Abschluss der Messe und bei einer positiven Prüfung des Verwendungsnachweises
  • Bei Messebeteiligung mit einem Einzelstand im Inland beträgt die Förderung als Festbetrag 2.000 Euro
  • Förderfähig sind alle für die Organisation und den Betrieb des Standes notwendigen und geleisteten Ausgaben
  • Nicht förderfähig sind Eigenleistungen sowie Ausgaben für Reisen, Unterkunft, Verpflegung und Bewirtung des letztbegünstigten Unternehmens
  • Eine Förderung ist auf eine Messebeteiligung pro Kalenderjahr begrenzt
  • Ein Aussteller/eine Ausstellerin darf insgesamt zwei Mal die Förderung für die Teilnahme an einer bestimmten Messe im Ausland in Anspruch nehmen. Die Teilnahme an einer Messe ist ebenfalls auf eine pro Kalenderjahr begrenzt.
  • Die Förderung erfolgt im Rahmen der De-minimis-Beihilfen der Europäischen Union
  • Eine gleichzeitige Inanspruchnahme anderer öffentlicher Finanzierungshilfen für denselben Zweck ist ausgeschlossen (z. B. von Messeprogrammen des Bundes oder anderer Länder

 

Wie erfolgt die Antragsstellung?

Über die Internetseite der NBank kommen Sie zu unserem Kundenportal. Sie werden Schritt für Schritt durch die Antragstellung geführt und reichen den Antrag sowie die zusätzlichen Dokumente schließlich online ein. Zusätzlich drucken Sie den Antrag bitte aus und lassen ihn uns unterschrieben postalisch zukommen.

 

Quelle: NBank

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