15.08.2021FörderprogrammDMB+

Messezuschuss in Rheinland-Pfalz

Von der finanziellen Förderung, über Beratungsleistungen, bis hin zu Zuschüssen wird ein breites Spektrum an Unterstützung angeboten. Der DMB sorgt für Übersicht im Förderdschungel.

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) können über internationale Leitmessen im Ausland ihre Absatzmärkte erweitern. Mithilfe der Messeförderung der können die Kosten und Risiken einer solchen Messebeteiligung reduziert werden.

 

Wichtige Informationen

Auf dieser Webseite werden grundlegende Informationen zu den Antragsbedingungen des Förderprogramms erläutert. Der DMB erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Eventuell können Förderbedingungen nicht mehr aktuell sein. Bitte lesen Sie vor Antragsstellung gründlich die vollständigen Antragsbedingungen auf der Website des ausführenden Förderinstituts durch. Die Antragsstellung erfolgt ausschließlich über das Förderinstitut.

Mitarbeiter des DMB beantworten gerne einführende Fragen. Bei Detailfragen kann das zuständige Förderinstitut weiterhelfen. Zusätzlich kann die Antragsstellung von weiteren Förderprogrammen aus anderen Themenbereichen in Betracht gezogen werden. Auf der Übersichtsseite Förderprogramme finden interessierte Mitglieder Informationen zu ca. 100 Förderprogrammen für kleine und mittlere Unternehmen, Solo-Selbstständige und Freiberufler. Abgedeckt sind die Bereiche Arbeit & Bildung, Digitalisierung, Energiewende, Finanzen, Internationalisierung & Nachfolge.

 

In Kürze

  • Messezuschuss für KMU der gewerblichen Wirtschaft, landwirtschaftliche Betriebe, Angehörige freier Berufe
  • Zuschuss in Höhe von 3.000 EUR (innerhalb Europas) für Veranstaltungskosten

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Wer wird gefördert?

Gefördert werden kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß der jeweils gültigen EU-Definition, sowie landwirtschaftliche Betriebe und Angehörige freier Berufe mit einem Sitz oder einer Betriebsstätte in Rheinland-Pfalz.

Unternehmen, bei denen eine direkte oder indirekte Mehrheitsbeteiligung der öffentlichen Hand besteht, sind von der Förderung ausgeschlossen.

 

Was wird gefördert?

Primär werden vom Land Rheinland-Pfalz organisierte Gemeinschaftsstände auf Messen, Ausstellungen oder vom Land als förderfähig anerkannte Gemeinschaftsveranstaltungen und gemeinschaftliche Produktpräsentationen im Ausland gefördert. Außerdem können Messen und Ausstellungen, sofern sie in der Internet-Datenbank des Ausstellungs- und Messeausschusses der Deutschen Wirtschaft e.V. (www.auma-messen.de) aufgeführt sind, gefördert werden. Es ist die Teilnahme an digitalen Veranstaltungen über online-Formate zur Präsentation von Produkten und Dienstleistungen möglich.Die Produktpräsentationen müssen stets durch Beschäftigte des antragstellenden Unternehmens erfolgen.

 

Wie wird gefördert?

Die Zuwendung erfolgt als Festbetragsfinanzierung durch einen Zuschuss zu den Veranstaltungskosten.

  • Innerhalb Europas                     3.000 €
  • Außerhalb Europas                    5.000 €
  • Digitale Veranstaltungen           1.000 €

Der als Festbetrag ausgezahlte Zuschuss darf die Höhe der tatsächlichen Veranstaltungskosten nicht übersteigen.

Zu den Veranstaltungskosten können folgende Ausgaben gerechnet werden: Standmiete, Standaufbau, Personalausgaben, Reise- und Übernachtungsausgaben, Werbemittel, Aufwendungen für Exponate, Versicherungen, Mailing-Aktionen usw.

Der Antragseingang bei der ISB ist bis einen Tag vor Messebeginn möglich.

 

Wie erfolgt die Antragsstellung?

Die Antragstellung erfolgt bei der ISB. Es können nur Anträge berücksichtigt werden, die am Tag vor Messebeginn der ISB vorliegen.

Quelle: ISB

 

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