08.09.2015Fachbeitrag

Rechtskommentar:
EU-Einheitspatentgericht: Was die Verfahren kosten

Rechtskommentar:

Ab 2016 soll EU-weit ein neues Verfahren zur Anmeldung von Patenten in Kraft treten: Das neue EU-Einheitspatent, um das schon so lang gestritten wird. Zusammen mit diesem ist auch die Schaffung des sogenannten Einheitlichen Patentgerichts geplant. Nachdem wir schon über die Kosten für das neue Patent berichtet haben, möchten wir Sie heute über diese Institution informieren und darüber, was Patentstreitigkeiten dort kosten werden.

Ein Gericht für alle europäischen Patente

Das neue Gericht wird für alle europäischen Patente zuständig sein, die zum Zeitpunkt seiner Schaffung erteilt wurden. Das gilt auch für die Bündelpatente, die es bisher gab und die es auch nach Einführung des Einheitspatents weiter geben wird. Geplant sind ein Gericht erster Instanz mit einer Zentralkammer in Paris und zwei Außenstellen in London und München, ein Berufungsgericht mit Sitz in Luxemburg und eine Kanzlei sowie einige regionale Kammern.

Die Verfahren vor dem Einheitlichen Patentgericht sollen die bisherigen Patentstreitigkeiten vor nationalen Gerichten ablösen. Mit dem Einheitlichen Patentgericht wird es also endlich möglich sein, ein europäisches Patent, sollte es verletzt werden, in einem einzigen Verfahren EU-weit durchzusetzen. Das soll auf die Dauer Kosten und jede Menge Aufwand sparen, die durch die Verfahren in den einzelnen Ländern entstehen.

Was Patentstreitigkeiten vor dem neuen Gericht kosten sollen

Wer eine Klage beim Einheitlichen Patentgericht einreicht, muss dafür eine Gebühr zahlen. Diese Kosten werden sich zusammensetzen aus einer Festgebühr und einer streitwertabhängigen Gebühr.

Die Festgebühr staffelt sich wie folgt, für:

  • Patentverletzungsklagen und Klagen auf Feststellung der Nichtverletzung 11.000 €
  • Berufungsverfahren 16.000 €
  • Nichtigkeitsklagen bis zu 20.000 €


Die streitwertabhängige Gebühr wird verlangt, wenn der Streitwert 500.000 € oder mehr beträgt. Laut Prognosen wird das bei drei Viertel aller Verfahren der Fall sein. Die Kosten bewegen sich zwischen 2.500 € und 220.00 €. Die Gebühr von 220.000 € wird nur fällig, wenn der Streitwert höher liegt als 30 Mio. €.

Teurer oder günstiger als bisher? Es kommt darauf an

Die Kosten sind de facto höher als bei vergleichbaren Verfahren vor dem Deutschen Patentgericht.

Allerdings rechnet dieser Vergleich damit, dass ein Patent nur in Deutschland durchgesetzt werden muss. Er verschleiert die Realität der Bündelpatente, die meistens in zumindest zwei oder drei Ländern gelten. Und vergleicht man die Kosten beim Einheitlichen Patentgericht mit den Kosten für mehrere nationale Verfahren aus einem Bündelpatent, so fallen sie tatsächlich günstiger aus.

Ferner sind die Gebühren nur in etwa so hoch angesetzt, dass sich das Einheitliche Patentgericht daraus selbst finanzieren kann. Von einer Geldmacherei kann man hier also nicht sprechen.

Ermäßigungen für Klein- und mittelständische Unternehmen und bei Notlagen

Wie bei den Aufrechterhaltungsgebühren für das Einheitspatent soll es auch bei den Kosten für Patentstreitigkeiten Ermäßigungen geben. Zwei Varianten stehen zur Diskussion:

1. Ermäßigungen, wenn die Klage zurückgenommen oder ein Vergleich abgeschlossen wird
2. Individuelle Regelungen bei streitwertabhängiger Gebühr für KMUs, Kleinstunternehmen, natürliche Personen, Organisationen ohne Gewerbszweck, Hochschulen und öffentliche

Forschungseinrichtungen

Außerdem werden Ermäßigungen oder sogar Erstattungen möglich sein, wenn eine Partei sich in einer wirtschaftlichen Notlage befindet.

Ausschluss vom neuen Verfahren ist möglich

Für Unternehmer, die ihre europäischen Patente lieber wie bisher vor nationalen Gerichten verhandeln lassen wollen, wird es möglich sein, die gewünschten Patente von dem neuen Verfahren auszuschließen (Opt-out). Das kostet 80 €. Die Gebühr muss aber pro Patentfamilie nur einmal bezahlt werden, also nicht für jede einzelne nationale Ausprägung eines Bündelpatents.

Gut geplant – Weniger Risiko

Man sieht an den immer neuen Informationen über Gebühren, dass bei der Vereinheitlichung des europäischen Patentwesens langsam Nägel mit Köpfen gemacht werden. Unternehmer können sich jetzt überlegen, was für Sie lohnenswerter ist: auf das neue Verfahren zu setzen oder lieber bei den Bündelpatenten zu bleiben. Ein wesentlicher Faktor für Entscheidungen werden die Kosten sein.

Bei Gerichtsverfahren müssen diese üblicherweise von der unterliegenden Partei bezahlt werden. Dennoch ist es wichtig, über die Gebühren Bescheid zu wissen. Denn selbst, wenn ein Unternehmer sich sicher ist im Verfahren zu siegen, muss das Budget erst einmal aufgebracht werden, das Verfahren überhaupt anzustrengen.

Autor:
Dr. Tim Meyer-Dulheuer, LL.M. | Patentanwalt

Dr. Meyer-Dulheuer & Partners LLP, Frankfurt a. Main
www.legal-patent.com

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