05.07.2023FörderprogrammDMB+

DigiTrans in Mecklenburg-Vorpommern

Von der finanziellen Förderung, über Beratungsleistungen, bis hin zu Zuschüssen wird ein breites Spektrum an Unterstützung angeboten. Der DMB sorgt für Übersicht im Förderdschungel.

Die Umstellung von analoge auf digitale Arbeitsabläufe geht häufig mit finanziellen Mehrausgaben einher. Die Förderung von DigiTrans zielt darauf ab, die Finanzierung der Digitalisierung zu erleichtern. DigiTrans fördert insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die sich durch innovative Ideen für digitale Geschäftsmodelle auszeichnen.

 

Wichtige Informationen

Auf dieser Webseite werden grundlegende Informationen zu den Antragsbedingungen des Förderprogramms erläutert. Der DMB erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Eventuell können Förderbedingungen nicht mehr aktuell sein. Bitte lesen Sie vor Antragsstellung gründlich die vollständigen Antragsbedingungen auf der Website des ausführenden Förderinstituts durch. Die Antragsstellung erfolgt ausschließlich über das Förderinstitut.

Mitarbeiter des DMB beantworten gerne einführende Fragen. Bei Detailfragen kann das zuständige Förderinstitut weiterhelfen. Zusätzlich kann die Antragsstellung von weiteren Förderprogrammen aus anderen Themenbereichen in Betracht gezogen werden. Auf der Übersichtsseite Förderprogramme finden interessierte Mitglieder Informationen zu ca. 150 Förderprogrammen für kleine und mittlere Unternehmen, Solo-Selbstständige und Freiberufler. Abgedeckt sind die Bereiche Arbeit & Bildung, Digitalisierung, Energiewende, Finanzen, Internationalisierung & Nachfolge.

 

In Kürze

  • Förderung von KMU aus Mecklenburg-Vorpommern in der Umstellung von analoge auf digitale Geschäftsmodelle.
  • Anteilsfinanzierung zwischen 35 Prozent und 50 Prozent für digitalisierungsbezogene Investitionen.
  • Ein erster Schritt ist die Vereinbarung einer Erstberatung beim Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern.

 

Update 31.12.2022: Bitte beachten! Das Programm För­derung der digi­talen Trans­formation ist zum Jahres­ende 2022 aus­gelaufen. Bitte stellen Sie keine Anträge mehr. Bereits vor­liegende Anträge werden noch bear­beitet, soweit Haus­halts­mittel zur Ver­fügung stehen. Formulare für bereits oder künftig bewil­ligte Vor­haben stehen hier weiter zur Ver­fügung. Eine Fort­führung des Programms wird geprüft. Zu gege­bener Zeit erfahren Sie hier mehr.

 

Welche Unternehmen können gefördert werden?

Antragsstellende Unternehmen müssen ihren Haupterwerb und Hauptsitz in Mecklenburg-Vorpommern haben. Die Beschäftigtenzahl muss bei unter 250 Beschäftigten liegen. Außerdem darf das antragsstellende Unternehmen einen Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen oder eine Jahresbilanzsumme von maximal 43 Millionen Euro aufweisen. Von der Antragsberechtigung werden bestimmte Unternehmensbranchen in der Rechtsgrundlage ausgeschlossen.

 

Was ist Inhalt des Programms?

Es handelt sich um eine Projektförderung, die sogenannte zuwendungsfähige Ausgaben umfasst. Als solche zählen Ausgaben für Wirtschaftsgüter und Sachanlagevermögen, welche der Investition in ein digitales Geschäftsmodell oder der Erhöhung von IT-Sicherheit und Datenschutz im Digitalisierungsprozess dienen. Ausgeschlossen von der Förderung werden Software und Hardware, die bereits vorgefertigte Produkte sind.

Die Zuwendung erfolgt als Projektförderung im Wege der Anteilsfinanzierung als nicht rückzahlbarer Zuschuss und wird als De-minimis-Beihilfe gewährt. Kleine und Kleinstunternehmen können eine Zuwendung in Höhe von bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten.

 

Wie hoch ist die Förderquote?

Die Förderung umfasst eine Anteilsfinanzierung von bis zu 50 Prozent für zuwendungsfähige Ausgaben. Ab einer Unternehmensgröße von 50 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz (bzw. einer Bilanzsumme) von 10 Millionen Euro beträgt die Anteilsfinanzierung 35 Prozent. Die Ausgaben müssen zwischen 2.000 Euro und 8.000 Euro liegen.

Bei Nachweis eines digitalen Geschäftsmodells mit hohem Innovationsgrad kann in Ausnahmefällen eine Förderung für zuwendungsfähige Ausgaben, die zwischen 20.000 Euro und 100.000 Euro liegt, ermöglicht werden.

 

Wie erfolgt eine Antragsstellung?

Die Antragsstellung erfolgt beim Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern. Dort können im Vorfeld der Antragsstellung wichtige Fragen im Rahmen einer Erstberatung geklärt werden. Das Antragsformular ist auf der Internetseite des Landesförderinstituts abrufbar. Um die Förderung erhalten zu können, muss der Antrag zeitlich vor dem Abschluss der zu fördernden Leistungsverträge eingereicht werden. Ferner kann ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn beantragt werden.

Das zu fördernde Unternehmen schreibt einen Vorhabenplan, indem es die geplante Finanzierung, die Unternehmensziele und die Funktion der Ausgaben für die digitale Unternehmenstransformation erläutert. Wird eine Anteilsfinanzierung bewilligt, kann eine Mittelanforderung per Formular gestellt werden.

Im Anschluss an das Projekt muss ein Verwendungsnachweis eingereicht werden.

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