10.10.2019Praxistipp

Erfolg im Mittelstand: Digitaler Nachlass

 

Ein Großteil des Geschäfts- und Privatlebens findet heute im Internet statt. Die Digitalisierung macht es Unternehmen einfacher denn je, mit Kunden und Geschäftspartnern in Kontakt zu bleiben. Die Zugangsdaten zu wichtigen digitalen Konten und Geschäftsinformationen werden natürlich streng gehütet. Gerade in inhabergeführten KMU sind bei einem Trauerfall Firma und Erben dann aber mitunter handlungsunfähig, wenn diese Zugangsdaten nicht verfügbar sind.

Warum Unternehmer vorausschauend planen sollten

Bei der Gestaltung der Unternehmensnachfolge und des Nachlasses machen sich nur wenige Unternehmerinnen und Unternehmer konkrete Gedanken darüber, was mit ihren privaten und beruflichen Daten nach dem eigenen Tod passiert. Das Meinungsforschungsinstitut YouGov hat in einer repräsentativen Umfrage Ende 2018 festgestellt, dass nur rund jede zehnte Person (acht Prozent) in Deutschland vorgesorgt und für alle aktiven Online-Konten Zugangsdaten bei einer Vertrauensperson hinterlegt hat.

Viele Unternehmen und Selbstständige haben bis dato ihren digitalen Nachlass nicht oder nur ungenügend geregelt. Wie mit dem digitalen Nachlass Verstorbener umzugehen ist, sorgt immer wieder für juristische Auseinandersetzungen.

Wer sich selbst bzw. seinen Hinterbliebenen juristischen Ärger ersparen will, sollte frühzeitig Vertreter bestimmen und diese mit allen notwendigen Vollmachten und Informationen ausstatten. Entsprechende Regelungen und Vorkehrungen sollten auch Beschäftigte im Unternehmen treffen, sofern sie als digitale Schlüsselfiguren fungieren – also beispielsweise Unternehmenskonten auf Social-Media-Plattformen administrieren.

Fazit

Bei der Planung und Ausgestaltung eines digitalen Nachlasses sind allerdings Besonderheiten zu beachten: Neue Konten werden eröffnet, Passwörter müssen aus Sicherheitsgründen geändert, ein sicherer Ort bzw. ein sicheres Medium für die Speicherung der Zugangsdaten muss gefunden werden. Dementsprechend ist die Gestaltung des digitalen Nachlasses ein fortlaufender Prozess, der eine regelmäßige Prüfung voraussetzt.

 

Hilfestellungen für den digitalen Nachlass

 
  • Eine juristische Einordnung nehmen die DMB-Fachexperten Dr. Cornelia Rump und Pascal Verma vor. Die Juristen erläutern, warum digitale Inhalte ebenso wie andere Nachlasspositionen vererbbar sind und geben Praxistipps, wie und wo u.a. Zugangsdaten und Passwörter hinterlegt werden sollten.
  • Die Verbraucherzentrale NRW bietet eine ständig aktualisierte Informationssammlung zum Thema Digitaler Nachlass. Zur Orientierung findet man dort u.a. auch eine Muster-Liste über den digitalen Nachlass und eine Muster-Vollmacht für den digitalen Nachlass. Wichtig: Unternehmer sollten sich von einem Notar oder Anwalt beraten lassen.
  • Das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz hat in der digitalen Broschüre „Erben und Vererben“ (Veröffentlichungsdatum Mai 2018) dem digitalen Nachlass ein kurzes Kapitel gewidmet (ab Seite 21).
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