01.03.2019Fachbeitrag

Erneuerbare Energien in der Ukraine

Für deutsche Unternehmen ist die Ukraine ein interessantes Export-, Import-, Produktions- oder Investitionsziel. Die vierzehnteilige Beitragsserie „Markteinstieg in der Ukraine“ vermittelt Grundlagen und Details zum Wirtschaftssystem der Ukraine.

Die schnellwachsende Branche der alternativen Energien ist eine der attraktivsten Industriesektoren in der Ukraine für Investitionen. Zu erklären ist dies unter anderem mit den günstigen geographischen Bedingungen in der Ukraine, wo die Sonneneinstrahlung intensiver ist als in Deutschland. Die Windgeschwindigkeit ist vergleichbar mit der in Deutschland, aber auch im Bereich Biogas verfügt die Ukraine über riesiges Potenzial, das zum Teil bereits erfolgreich realisiert wird. 

Der günstige rechtliche Rahmen, der dank der Unterstützung von internationalen Organisationen mehr und mehr investorenfreundlich wird und somit den Tendenzen in der Welt Schritt hält, spielt bei der Ansiedlung ausländischer Investitionen in der Ukraine eine bedeutende Rolle. Als unbestreitbare Bestätigung dafür gilt die erfolgreiche Entwicklung dieses Sektors im letzten Jahr.

Einer der Treibkräfte des in den letzten Jahren verzeichneten Wachstums ist in erster Linie den geltenden Einspeisevergütungen zu verdanken, die in EUR fixiert sind, allerdings in ukrainischer Währung ausgezahlt werden. Dank der Subventionierung der Branche in der Anfangsphase ist es der Ukraine gelungen, einen Markt der erneuerbaren Energien zu schaffen, auf dem auch ausländische Investoren aktiv vertreten sind. Nun wird erwartet, dass die Einspeisevergütungen zum Teil mit Ausschreibungen ersetzt werden, ein entsprechender Gesetzesentwurf soll die Grundlage für die Durchführung von Ausschreibungen für „grünen“ Strom schaffen.

 

Der Ist-Zustand im Bereich der erneuerbaren Energien in der Ukraine

Eine wesentliche Erhöhung der Anzahl der in Betrieb genommenen Projekte der erneuerbaren Energien konnte in den letzten 2-3 Jahren und besonders im Jahr 2018 beobachtet werden. Im Jahre 2018 ist die insgesamt installierte Kapazität von erneuerbarer Energie um fast das Dreifache angestiegen und hat einen Wert von über 2100 MW erreicht (ausgenommen der Anlagen auf der Halbinsel Krim). 

Projekte mit einer Gesamtkapazität von ca. 745 MW, meist im Bereich der Solar-, Wind- und Biogas-Energieanlagen, wurden im Jahre 2018 fertiggestellt. Die meisten dieser Projekte wurden von ausländischen Investoren oder unter ausländischer Beteiligung realisiert. Dabei spielen internationale Banken bei der Finanzierung von Projekten der erneuerbaren Energie in der Ukraine eine wichtige Rolle.

Pläne, Solar- und Windprojekte mit einer hohen Kapazität in der gesperrten Zone um das ehemalige Atomkraftwerk Tschernobyl zu errichten, stellen eine hervorragende Möglichkeit für ausländische Investoren dar und werden gerade umgesetzt. Das erste 1 MW Solarkraftwerk ist bereits in Betrieb genommen worden, und zwar unter Beteiligung eines deutschen Unternehmens.

Dieselbe (oder sogar eine höhere) Wachstumsrate für Objekte der alternativen Energien wird auch in diesem Jahr erwartet, weil viele Investoren beabsichtigen, ihre Projekte bis zum Ende des Jahres 2019 zu errichten und auch ans Netz anzuschließen, um sich die lukrativen Einspeisevergütungen rechtzeitig zu sichern.

 

Höhe der Einspeisevergütung: die Hauptattraktion für Investoren

Über viele Jahre hat die Ukraine Anstrengungen unternommen, finanzielle Anreize für die Stromerzeugung aus alternativen Energiequellen zu schaffen. Diese Anreize resultierten in einer Gesetzesbestimmung über die Einspeisevergütung, d.h. einer garantierten Verpflichtung des Staates, erzeugte „grüne“ Energie von den Produzenten abzunehmen.

Die Einspeisevergütung ist in EUR bis zum Jahre 2030 festgelegt, aber sie wird in der nationalen Währung, das heißt in UAH, ausgezahlt. Die Nationale Kommission für die Regulierung der Energie- und kommunaler Dienstleistungen rechnet die Einspeisevergütung jedes Vierteljahr in die nationale Währung der Ukraine (UAH) um, und zwar auf der Basis des Durchschnitts des offiziellen Umtauschkurses für die letzten 30 Tage, der von der Nationalbank der Ukraine verkündet worden ist.

Alle erzeugte Energie, mit der Ausnahme der Energie für den persönlichen Gebrauch, soll nach der Einspeisevergütung gezahlt werden (außer für Hochofen- und Kokereigase, und für Wasserkraftwerke mit einer Kapazität von bis zu 10 MW).

Es ist die Verpflichtung des sogenannten „garantierten Käufers“ in der Ukraine, „saubere“ Energie zu kaufen, die zu der Einspeisevergütung produziert worden ist, ohne Rücksicht auf die installierte Kapazität oder das Einspeisungsvolumen.

Der Betrag für die Einspeisevergütungen hängt von dem Datum der Inbetriebnahme der Elektrizitätsanlage ab. Die jeweilige Einspeisevergütung für die verschiedenen Typen von erneuerbarer Energie ist in der nachfolgenden Tabelle angeführt (in EUR):

 

 

Zuschlag zur Einspeisevergütung

Damit Investoren Bestandteile der Anlage aus ukrainischer Produktion verwenden, wird ein entsprechender Zuschlag zur Einspeisevergütung gewährt, und zwar während der gesamten Förderungsdauer, wenn die Elektrizitätsanlagen bis zum 31. Dezember 2024 in Betrieb genommen wurden. Zu erwähnen ist hier, dass Anfang 2019 eine Solarmodul-Fabrik in der Ukraine eingeweiht wurde, deren Jahresproduktion zuerst bei 200 MW liegen wird, bis Ende des Jahres 2019 soll das Produktionsvolumen verdoppelt werden. 

Wenn das Niveau der Nutzung von Ausrüstung aus ukrainischer Produktion mindestens 30 % umfasst, beträgt die Höhe des Zuschlags zum „grünen“ Tarif 5 %. Wenn der Umfang der Nutzung von Ausrüstung aus ukrainischer Produktion mindestens 50 % beträgt, steigt der Zuschlag zum „grünen“ Tarif auf 10 %.

Das Niveau der Nutzung von Ausrüstung aus ukrainischer Produktion bei Elektrizitätsanlagen, die Elektrizität aus alternativen Energiequellen produzieren, wird als Summe der entsprechenden Prozentsätze von bestimmten Elementen der Ausrüstung festgelegt. Das Gesetz enthält ein abschließendes Verzeichnis von bestimmten Ausrüstungsgegenständen, deren Verwendung für den Zuschlag zur Einspeisevergütung berechtigt. Die ukrainische Herkunft von Ausrüstungsgegenständen soll durch entsprechende Zertifikate bestätigt werden, die von der ukrainischen Handelskammer ausgestellt werden.

Allerdings muss angemerkt werden, dass der Zuschlag zur Einspeisevergütung nicht bei Elektrizitätsanlagen von privaten Haushalten anwendbar ist.

 

Private Haushalte: ein populärer Trend

Gemäß der Staatlichen Agentur für Energieeffizienz und Energiesparen der Ukraine ist der Anstieg der Installation von Solarpanels von privaten Haushalten ein weiterer Trend im Bereich alternativer Energien in der Ukraine.

Gemäß dem Gesetz sind private Haushalte berechtigt, Elektrizitätsanlagen mit einer Kapazität von bis zu 30 kW zu installieren und Elektrizität, die aus Quellen wie Sonne oder Wind produziert worden ist, in dem Umfang, der den monatlichen Verbrauch von Elektrizität von solchen privaten Haushalten übersteigt, zu dem Satz der Einspeisevergütung zu verkaufen.

 

Welche Trends werden für das Jahr 2019 erwartet?

Im Dezember 2018 hat das ukrainische Parlament ein Gesetz verabschiedet, wonach die Einfuhr von Ausrüstung für den Bau von Anlagen zur Produktion von Strom aus erneuerbaren Energiequellen von der Einfuhrumsatzsteuer befreit wird. Darunter sind bestimmte Waren nach Warenkategorien gemäß der Ukrainischen Klassifikation von Waren für Außenhandelstätigkeit gemeint. Diese Steuerpräferenz gilt vorübergehend und ist bis zum 31. Dezember 2022 befristet.

Mit dem gleichen Gesetz wurde die Zuweisung von Grundstücken für Anlagen der erneuerbaren Energien erheblich vereinfacht. Nun genügt es, wenn das bestehende Grundstück in die Kategorie „Flächen für Industrie, Verkehr, Kommunikation, Energiewirtschaft, Verteidigung sowie für andere Zweckbestimmung“ fällt. Mit dieser Gesetzesänderung wird der Bau von Anlagen der erneuerbaren Energien deutlich vereinfacht, da sie die Einbeziehung von lokalen Behörden bei der Erstellung der erforderlichen Dokumente verringert. Dadurch wird die Zeit bis zur Aufnahme von Bauarbeiten an EE-Anlagen verkürzt. Dies ermöglicht eine rechtzeitige Errichtung und Inbetriebnahme von sog. „ready to build“-Solarprojekten in der Ukraine noch bis Ende 2019 sowie eine Sicherung von geltenden Einspeisevergütungen.

In diesem Jahr wird erwartet, dass die Förderung der EE-Branche seitens des ukrainischen Staates geändert oder modifiziert wird und dass die Ausschreibungen für Anlagen der erneuerbaren Energien ab einer bestimmten Größe eingeführt werden. Ende Dezember 2018 hat das ukrainische Parlament einen Gesetzesentwurf in erster Lesung verabschiedet, wonach die staatliche Förderung von Produzenten von Ökostrom auf Wettbewerbsbasis, nämlich durch die Einführung von Ausschreibungen und öffentlichen Vergaben, erfolgen soll.

Geplant ist, dass die Ausschreibungen für die Vergabe von Förderquoten ab dem 1. Januar 2020 eingeführt werden. Der Vorteil des neuen Förderungssystems im Vergleich zu dem bestehenden System der Einspeisevergütung besteht u.a. in einer längeren Förderungsdauer (20 Jahre nach Inbetriebnahme der EE-Anlage) sowie in einer garantierten Einspeisung des gesamten erzeugten Ökostroms zu einem Ausschreibungspreis.

Unter die Ausschreibungspflicht sollen EE-Anlagen mit folgender Leistung fallen:

  • Im Jahr 2020 – Windkraftanlagen mit einer Leistung über 20 MW und Anlagen, die Strom aus anderen EE-Quellen erzeugen, mit einer Leistung über 10 MW;
  • In den Jahren 2021 und 2022 – Windkraftanlagen mit einer Leistung über 20 MW und Anlagen, die Strom aus anderen EE-Quellen erzeugen, mit einer Leistung über 5 MW;
  • Ab 2023 – alle Windkraftanlagen mit einer Leistung über 3 MW (außer denen mit einer Windturbine) und Anlagen, die Strom aus anderen EE-Quellen erzeugen, mit einer Leistung über 1 MW.

Weitere Informationen hinsichtlich des Gesetzesentwurfes zu Ökostrom-Ausschreibungen in der Ukraine können unserer hier einzusehenden Publikation entnommen werden.


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