Themenschwerpunkt
Generationenwechsel im Mittelstand

Die rechtlichen Aspekte des Generationenwechsels

Innerhalb der nächsten fünf Jahre werden viele Unternehmer in den wohlverdienten Ruhestand wechseln. Wie viele Unternehmer tatsächlich eine Unternehmensnachfolge in diesem Zeitraum planen, haben die Volkswirte der KfW-Bank nun beziffert: ca. eine halbe Million bis 2022. Der generationale Strukturwandel im Mittelstand ist im vollen Gange. Jede anstehende Unternehmensübergabe stellt sich als Einzelfall dar und ist eine höchst persönliche Angelegenheit – sowohl für die Inhaber als auch für die Nachfolger. Grundvoraussetzung für einen geordneten Übergabeprozess sind daher Sachlichkeit, vertrauensvolle Beratung, ausreichend Zeit und eine gute Informationsbasis. Doch insbesondere die rechtlichen Aspekte des Generationswechsels erscheinen oft kompliziert und unverständlich.

Rechtsanwältin Dr. Edith Kramer ist Expertin im DMB-Kompetenzcenter "Nachfolge und Generationenwechsel" und erklärt in einer dreiteiligen Serie die rechtlichen Aspekte des Generationenwechsels im Mittelstand auf verständliche Art und Weise.

Die Studie "Generationenwechsel im Mittelstand" von KfW Research als PDF

Ansprechpartner für den Kompetenzbereich Nachfolge

Benjamin Schöfer

Referent Wirtschaft und Politik
benjamin.schoefer@mittelstandsbund.de
+49 (0)211 200525-37

Expertise mit Schwerpunkt Erbrecht

Rechtsanwältin Dr. Edith Kramer, geb. 1960, studierte Rechtswissenschaften und französische Literatur in Köln und Lausanne. Die erste juristische Staatsprüfung absolvierte sie 1985, die zweite im Dezember 1989. In demselben Monat promovierte sie an der Universität zu Köln zu einem Thema im Völkerrecht. Seit 1990 ist Frau Dr. Kramer Rechtsanwältin und bei allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten im Bundesgebiet zugelassen, seit 1994 führt sie ihre eigene Kanzlei. Von Beginn ihrer Tätigkeit an lag ein Schwerpunkt ihrer Arbeit auf dem Gebiet des Erbrechts, und sie ist auf diesem Gebiet bis heute schwerpunktmäßig sowohl forensisch als auch beratend tätig. Frau Dr. Kramer ist neben dem Erbrecht auch Expertin im Bau- und Architektenrecht sowie Fachanwältin auf dem Gebiet des Miet- und Wohnungseigentumsrechts. Frau Dr. Kramer ist seit 2017 Expertin im DMB-Kompetenzcenter "Nachfolge".