01.11.2020FörderprogrammDMB+

Weiterbildungsbonus in Schleswig-Holstein

Von der finanziellen Förderung, über Beratungsleistungen, bis hin zu Zuschüssen wird ein breites Spektrum an Unterstützung angeboten. Der DMB sorgt für Übersicht im Förderdschungel.

Der Bedarf an Fachkräften in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) ist hoch. Über eine Beteiligung an der Weiterbildung mit dem Weiterbildungsbonus soll es KMU leichter gemacht werden, die Kosten zu stemmen.

 

Wichtige Informationen

Auf dieser Webseite werden grundlegende Informationen zu den Antragsbedingungen des Förderprogramms erläutert. Der DMB erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Eventuell können Förderbedingungen nicht mehr aktuell sein. Bitte lesen Sie vor Antragsstellung gründlich die vollständigen Antragsbedingungen auf der Website des ausführenden Förderinstituts durch. Die Antragsstellung erfolgt ausschließlich über das Förderinstitut.

Mitarbeiter des DMB beantworten gerne einführende Fragen. Bei Detailfragen kann das zuständige Förderinstitut weiterhelfen. Zusätzlich kann die Antragsstellung von weiteren Förderprogrammen aus anderen Themenbereichen in Betracht gezogen werden. Auf der Übersichtsseite Förderprogramme finden interessierte Mitglieder Informationen zu ca. 100 Förderprogrammen für kleine und mittlere Unternehmen, Solo-Selbstständige und Freiberufler. Abgedeckt sind die Bereiche Arbeit & Bildung, Digitalisierung, Energiewende, Finanzen, Internationalisierung & Nachfolge.

 

In Kürze

 

Update:

Ab dem 1. Juni 2021 ist die Antragstellung über die Aktion E2 möglich, die zusätzlich Weiterbildungsmaßnahmen fördert.

 

Welche Unternehmen können gefördert werden?

Antragsberechtigt sind Kleinstbetriebe und Freiberufler mit weniger als zehn Mitarbeitern. Der Betriebssitz des Unternehmens muss in Schleswig-Holstein liegen. Zudem können Beschäftigte und Auszubildende selbst Zuwendungsempfänger sein. Die Wohn- oder Ausbildungsstätte des zu fördernden Angestellten muss in Schleswig-Holstein liegen.

 

Was ist Inhalt des Programms?

Das Programm fördert Weiterbildungen mit einem Zuschuss, die dem Erhalt und der Erweiterung von Kenntnis und Fähigkeiten des Berufs dienen. Es werden keine Kosten übernommen, die bedingt durch die Berufsausbildung entstehen. Die Weiterbildungsmaßnahmen sollen einen Umfang von 16 Stunden bis 400 Stunden aufweisen.

Weitere Informationen zu den Förderkriterien finden sich hier.

 

Wie hoch ist die Förderung?

Es handelt sich um einen nicht-rückzahlbaren Zuschuss in Höhe von 50 Prozent. Demnach beträgt der Eigenanteil der Arbeitgeber ebenfalls 50 Prozent. Weiterbildungsmaßnahmen sind zuwendungsfähig, wenn sie im Gesamtkostenbereich zwischen 160 Euro und 3.000 Euro liegen. 

Die Begrenzung für die Kosten von Weiterbildungsmaßnahmen, die sich bisher auf 3.000 Euro belief, entfällt ab dem 1. Juli 2020. Die über die Förderung von 50 Prozent der Kosten hinausgehenden Aufwendungen zahlt die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber. Außerdem besteht ab dem 1. Juli 2020 die Möglichkeit, den Weiterbildungsbonus mehr als einmal in der aktuellen Förderperiode in Anspruch zu nehmen.

 

Wie erfolgt eine Antragsstellung?

Bei der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) können sich interessierte Unternehmen über das Förderprogramm informieren. Ein Antragsformular kann telefonisch beantragt oder online abgerufen werden.

Mit dem Weiterbildungsvorhaben darf erst nach Antragsstellung begonnen werden.

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