06.09.2022Hintergrund

Das dritte Entlastungspaket – Wer wird hier eigentlich entlastet?

Die Bundesregierung hat ein neues Entlastungspaket über 65 Milliarden Euro beschlossen.

Am vergangenen Sonntag (04.09.2022) hat die Bundesregierung ihr drittes Entlastungspaket veröffentlicht. Vorgesehen sind dafür mehr als 65 Milliarden Euro. Die zwei bisherigen Entlastungspakete und die neuen Maßnahmen im Entlastungspaket III zusammen haben ein Gesamtvolumen von über 95 Milliarden Euro. 

Gerade kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sind durch die steigenden Energiepreise stark bis sehr stark belastet, wie aus einer kürzlich durchgeführten DMB-Blitzumfrage hervorgeht. Einige der beschlossenen Maßnahmen aus dem Entlastungspaket III wurden bereits konkretisiert, bei mehreren Punkten bedarf es jedoch dringend Spezifizierung. Der DMB fast das Entlastungspaket III zusammen.
Konkret für Unternehmen finden sich nur wenige Maßnahmen.

In Kürze

  • Es finden sich nur wenige konkrete Maßnahmen im Entlastungspaket III für Unternehmen.

  • Der reduzierte Mehrwertsteuersatz in der Gastronomie wird verlängert - voraussichtlich bis Ende 2023. 

  • Die Verschiebung der Erhöhung des CO2-Preises um ein Jahr kommt KMU zugute, unterstützt aber nur für einen kurzen Zeitraum und führt keine nachhaltige Veränderung herbei. 

  • Die "Strompreisbremse" könnte KMU auch zugutekommen, ist aber noch nicht konkretisiert worden. 

Unternehmen wurden im Maßnahmenkatalog der Bundesregierung aber auch konkret angesprochen.

 

Was plant die Regierung ausschließlich für Unternehmen?

Die Bundesregierung plant ein Programm für energieintensive Unternehmen, die steigende Energiekosten nicht weitergeben können. Sie wird dabei aber nicht konkreter. Des Weiteren sollen Unternehmen bei Investitionen in Effizienz- und Substitutionsmaßnahmen unterstützt werden. Auch hier gibt es bislang aber keine konkreten Ansätze.

Folgende Hilfsprogramme für Unternehmen werden bis Ende des Jahres 2022 verlängert:

  • Das KfW-Sonderprogramm Ukraine, Belarus, Russland (UBR 2022)
  • Die Erweiterung der Bund-Länder-Bürgschaftsprogramme zur kurzfristigen Sicherstellung von Liquidität
  • Das Energiekostendämpfungsprogramm zur Entlastung von besonders energie- und handelsintensiven Unternehmen
  • Das Margining-Finanzierungsinstrument

Das KfW 100-Milliarde-Euro-Programm wird spezifisch auf die Elektrizitätsmärkte ausgedehnt.
Die befristete Förderung von Betriebsmitteln im KfW-Investitionskredit kommunaler und sozialer Unternehmen wird bis Ende 2023 verlängert und soll kommunale und soziale Wohnungsunternehmen bei steigenden Energiekosten unterstützen.

Restmittel aus Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen werden genutzt, um gezielt Hilfe für Kultureinrichtungen zur Verfügung zu stellen. Wie hoch diese Hilfe ausfallen wird, ist im Maßnahmenpaket nicht ausgeführt.

Der Spitzenausgleich bei Strom- und Energiesteuern soll um ein weiteres Jahr verlängert werden. Dadurch werden laut Bundesregierung etwa 9.000 energieintensive Unternehmen in Höhe von 1,7 Milliarden Euro entlastet.

Neben den Maßnahmen, die sich konkret an Unternehmen richten, hat die Bundesregierung Maßnahmen für private Haushalte, Privatpersonen und Arbeitnehmer beschlossen. Neben konkreten Maßnahmen gibt es auch welche, die noch finalisiert werden sollen.

 

Das ist bereits konkret:

Einmalzahlungen:

Zum 01. Dezember 2022 erhalten Rentnerinnen und Rentner über die Rentenversicherung eine Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro.

Auch Studentinnen und Studenten sowie Fachschülerinnen und Fachschüler werden finanziell entlastet. Sie erhalten eine Einmalzahlung von 200 Euro. Wie die Auszahlung gestaltet wird, ist noch offen.

 

Entlastungen für Familien:

Ab dem 01. Januar 2023 wird das Kindergeld für das erste und zweite Kind um 18 Euro angehoben.

Darüber hinaus wird der mögliche Höchstbetrag des Kinderzuschlags erneut erhöht und auf 250 Euro angehoben. Dies gilt ebenfalls ab dem 01. Januar 2023.

 

Steuerliche Entlastungen:

Um die Mehrkosten durch die Gasumlage abzufangen, hat die Bundesregierung die Mehrwertsteuersenkung auf den Gasverbrauch von 19 auf 7 Prozent beschlossen.

In der Gastronomie wird die Absenkung der Umsatzsteuer für Speisen auf sieben Prozent bis voraussichtlich Ende 2023 verlängert, um Betriebe weiterhin zu entlasten.

Ab 2023 soll der Rentenbeitrag als Sonderausgabe voll steuerlich absetzbar sein. Genanntes Vorhaben wurde somit zwei Jahre nach vorne gezogen. Es fällt so erst ab der Auszahlungsphase der Rente eine Steuer an.

 

Entlastungen für Arbeitnehmer:

Die Sonderregelung für das Kurzarbeitergeld wird über den 30. September hinaus verlängert.

Zum 01. Januar 2023 wird die Gehaltsobergrenze für Midi-Jobs auf 2000 Euro angehoben und übertrifft somit die ohnehin geplante Erhöhung auf 1600 Euro um 400 Euro.

Außerdem wird die bisher befristete, aus Pandemiezeiten stammende Homeoffice-Pauschale entfristet. Pro Homeoffice-Tag ist eine einkommensteuerliche Absetzung in Höhe von 5 Euro möglich, bei einem Jahreshöchstwert von 600 Euro.

 

Entlastung für Personen ohne festes Einkommen:

Zum 01. Januar 2023 soll die aktuell geltende Hartz-IV-Regelung, welche einen monatlichen Regelsatz von 449 Euro umfasst, von einem Bürgergeld in Höhe von 500 Euro abgelöst werden.

Der Kreis der Wohngeldberechtigten wird auf 2 Millionen Bürger erhöht. Von September bis Dezember 2022 wird ein Heizkostenzuschlag an Beziehende ausgezahlt, der bei einem Einpersonenhaushalt 415 Euro, bei einem 2-Personenhaushalt 540 Euro und mit jeder weiteren Person im Haushalt 100 Euro mehr beträgt. Eine geplante langfristige Entlastung ist bisher noch nicht konkretisiert worden.

 

Entlastungen beim CO2-Preis:

Die geplante Erhöhung des CO2-Preises ab dem 01. Januar 2023 um 5 Euro pro Tonne wird um ein Jahr verschoben.Die damit einhergehenden weiteren Erhöhungen rücken ebenfalls um ein Jahr nach hinten.

 

Einführung nationaler Mindestbesteuerung:

Die Bundesregierung wird die international vereinbarte globale Mindestbesteuerung bereits jetzt national umsetzen. Sie soll auf lange Sicht zu Mehreinnahmen in Milliardenhöhe führen.

 

 

Diese Maßnahmen sind noch nicht konkret:

Kostensenkung für ÖPNV:

Die Bundesregierung tüftelt weiterhin an einer Nachfolgeregelung für das 9-Euro-Ticket, welche mit hoher Wahrscheinlichkeit zwischen 49 und 69 Euro pro Monat liegen wird. Der Bund sei bereit, 1,5 Milliarden Euro jährlich dazu beizusteuern, wenn die Länder selbiges tun.

 

Abschöpfung von Zufallsgewinnen von Energieunternehmen:

Durch den steigenden Preis von Strom und Gas wegen der schwierigen Beschaffungslage von Gas aufgrund des Verhältnisses zu Russland machen einige Energieunternehmen Gewinne, die ihre Produktions- und Lieferkosten weit übersteigen. Die EU plant aktuell, durch mögliche Erlös- und Preisobergrenzen Anteile der Gewinne von diesen Unternehmen abzuschöpfen, um so Entlastungen für die Bevölkerung zu finanzieren. Die Bundesregierung hat angekündigt, wenn keine zeitnahe Regelung der EU folgt, eine eigene Regelung zu finden. Aus genannter Obergrenze soll dann eine Strompreisbremse für den Basisverbrauch für Privathaushalte und KMU mit Versorgertarif entwickelt werden. So soll ein festgelegter Basisverbrauch zu einem vergünstigten Tarif bereitgestellt werden.

 

Abbau der Kalten Progression:

Um die Kalte Progression abzubauen, sollen die Tarifeckwerte im Einkommenssteuertarif angepasst werden. Dies soll zum Jahresbeginn 2023 umgesetzt werden. Wie sich die Werte entwickeln, steht noch aus.

 

Kurzeinschätzung: Sind KMU durch die Maßnahmen gut für den kommenden Winter und die damit einhergehenden Preissteigerungen gewappnet?

Bei einer Vielzahl der Maßnahmen aus dem Entlastungspaket III bleiben KMU auf der Strecke. Gerade für die durch die Einsparverordnung getroffenen kleinen und mittleren Unternehmen findet sich im Maßnahmenkatalog der Bundesregierung nur wenig Konkretes, was wirklich entlasten könnte.

Unternehmen wurden im Maßnahmenkatalog der Bundesregierung aber auch konkret angesprochen.

Quellen:

Entlastungspaket-3.pdf (faz.net)

Drittes Entlastungspaket: Die Maßnahmen im Überblick | tagesschau.de

Maßnahmenpaket des Bundes: Entlastungen von 65 Milliarden Euro | tagesschau.de

Deutscher Mittelstands-Bund (DMB) | Kompetenzbereich Energiewende (mittelstandsbund.de)

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