Motorradsturz als Arbeitsunfall anerkannt
Dies hat das Sozialgericht Dortmund im Falle eines 53-jährigen Motorradfahrers entschieden, dem bei einer privaten Fahrt ein Fahrradfahrer in Kamen die Vorfahrt nahm. Bei dem folgenden Ausweichvorgang kam der Motorradfahrer zu Fall und zog sich u.a. Verletzungen der Schultergelenke zu.
Die Unfallkasse Nordrhein-Westfalen lehnte es ab, dieses Ereignis als entschädigungspflichtigen Arbeitsunfall anzuerkennen. Angesichts der kurzen Reaktionszeit und der hohen Verletzungsgefahr für den Motorradfahrer selbst könne keine Rettungsabsicht festgestellt werden.
Auf die Klage des Motorradfahrers hat das Sozialgericht Dortmund die Unfallkasse NRW verurteilt, das Unfallereignis als Arbeitsunfall anzuerkennen. Unfallversicherungsschutz bestehe für Personen, die bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not Hilfe leisteten oder einen anderen aus erheblicher gegenwärtiger Gefahr für seine Gesundheit retteten. Dieser Tatbestand sei hier erfüllt. Der Kläger habe, indem er seinem potenziellen Unfallgegner ausgewichen sei, diesen aus erheblicher Gefahr für dessen Gesundheit gerettet. Auch eine spontane, ohne intensive Überlegung verrichtete Rettungstat wie ein Ausweichmanöver im Straßenverkehr sei versichert.
Quelle: Sozialgericht Dortmund, Pressemitteilung 15.11.2016