Neuregelungen im März 2018
Arbeit
Neue Mindestlöhne für Bau, Dachdecker und Gebäudereinigung
Im Baugewerbe, dem Dachdeckerhandwerk und der Gebäudereinigung gelten neue tarifliche Mindestlöhne. Im Dachdeckerhandwerk wird beim Mindestlohn erstmalig nach dem Qualifikationsniveau unterschieden. Die Lohnuntergrenzen in der Gebäudereinigung gleichen sich in Ost und West bis 2020 schrittweise an. Im Baugewerbe steigt bundesweit der Mindestlohn in allen Lohngruppen. Die Verordnungen treten am 1. März 2018 in Kraft.
Weitere Informationen:
Branchenmindestlöhne
Verbraucherschutz
Online-Dienste ohne Grenzen nutzen
Kostenpflichtige Streaming-Dienste für Filme, Sport, Musik, eBooks und Videospiele lassen sich ab 20. März 2018 auch im EU-Ausland nutzen. Bisher wurde das durch Ländersperren, das sogenannte Geoblocking, verhindert. Fürs Streamen ohne EU-Grenzen dürfen die Anbieter keine zusätzlichen Gebühren erheben. Die Nutzung der Dienste ist auf vorübergehende Aufenthalte begrenzt.
Weitere Informationen:
Verbraucherschutz
Justiz
Änderungen im Urheberrecht
Mit dem Gesetz zur Angleichung des Urheberrechts an die aktuellen Erfordernisse der Wissensgesellschaft werden die Vorschriften über die erlaubnisfreien Nutzungen für Schulen und Hochschulen neu geordnet und vereinfacht. Das verbessert die Auffindbarkeit und Verständlichkeit von Texten, Filmen oder anderen Medien aus Literatur, Kunst und Wissenschaft. Die Reform tritt am 1. März 2018 in Kraft.
Weitere Informationen:
Urheberrecht
Gesundheit
- aktualisiert am 28. Februar -
Antibiotika bei Tieren gezielter einsetzen
Tiere dürfen künftig nicht mehr mit Antibiotika behandelt werden, die für Menschen besonders bedeutsam sind. Weitere Regelungen für einen verantwortungsvollen Umgang mit Antibiotika sollen dabei helfen, die Entwicklung von Resistenzen einzudämmen. Eine entsprechende Änderung der Verordnung über tierärztliche Hausapotheken tritt zum 1. März 2018 in Kraft.
Weitere Informationen:
Antibiotikaeinsatz reduzieren
Quelle: Bundesregierung, Pressemitteilung 28.02.2018