Neuregelungen zum Februar 2017
Finanzen
Erhöhung der Umzugskostenpauschale
Die Umzugskostenpauschale steigt zum 1. Februar 2017 erneut an: Für Singles steigt die Pauschale um 18 Euro auf 764 Euro, für Verheiratete und Lebenspartner um 31 Euro auf 1.528 Euro.
Weitere Informationen:
Steuerliche Anerkennung von Umzugskosten
Verkehr
Gurtpflicht für Rollstuhlnutzer
Zum 1. Februar 2017 wird ein Bußgeld fällig, wenn Autofahrer Rollstuhlnutzer befördern und sich nicht an die erweiterte Gurtpflicht halten. Sowohl der Rollstuhl als auch der Nutzer müssen in einem speziellen Rückhaltesystem gesichert sein. Die Regelung gilt seit Juni 2016, wird jedoch erst jetzt geahndet: Bei einem Verstoß droht ein Bußgeld zwischen 30 und 35 Euro.
Weitere Informationen:
Bußgeldkatalog 2017
Verbraucherschutz
Informationspflichten zur Verbraucherschlichtung
Unternehmen sind ab 1. Februar verpflichtet, Verbraucher darüber zu informieren, ob sie sich an einer Verbraucherstreitbeilegung beteiligen. Dann müssen die Anschrift und die Webseite der Schlichtungsstelle angegeben werden. Online-Händler müssen den Link zur europäischen Online-Streitbeilegungs-Plattform zur Verfügung stellen.
Weitere Informationen:
Gerichtsverfahren und Streitschlichtung - Alternative Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten
Quelle: Bundesregierung, Pressemitteilung 27.01.2017