27.05.2016Nachricht

Neuregelungen zum Mai/Juni 2016

Finanzen
Jeder hat das Recht auf ein Konto
Ab 19. Juni hat jeder Bürger das Recht auf ein Girokonto. Das gilt auch für Asylsuchende und Menschen, die mit Duldung bei uns leben. Voraussetzung ist, dass man geschäftsfähig, also mindestens 18 Jahre alt sein muss. Das Konto erfüllt alle Funktionen eines üblichen Girokontos. Es ermöglicht die Teilnahme am bargeldlosen Zahlungsverkehr, aber auch Bar-, Ein- und Auszahlungen.

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Bankeninsolvenz: Kunden bekommen Geld schneller zurück
Geht eine Bank oder Sparkasse pleite, erhalten künftig die Kunden ihre Einlagen binnen sieben Arbeitstagen zurück. Bisher darf es bis zu 20 Tage dauern. Die neue Regelung gilt in Deutschland ab dem 01.06.2016, in der gesamten Europäischen Union spätestens 2024. Das sehen die Regeln für eine bessere Einlagensicherung vor, die größtenteils bereits zum 03.07.2015 in Kraft getreten sind.

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Reaktorsicherheit
Internationales Übereinkommen verbessert weltweiten Schutz nuklearen Materials vor Diebstahl und Sabotage
Seit dem 08.05.2016 ist das überarbeitete "Internationale Übereinkommen über den physischen Schutz von Kernmaterial" in Kraft. Es bezog sich bisher auf den Schutz des nuklearen Materials bei Transporten, gilt nun aber auch für Atomanlagen. Deutschland und mehr als einhundert weitere Vertragsstaaten verpflichten sich jeweils mit einem nationalen System. Dieses soll das Kernmaterial nicht nur gegen Diebstahl, sondern auch gegen Sabotage schützen sowie die radiologischen Folgen von Sabotageakten auf ein Mindestmaß beschränken. Damit verringert das internationale Übereinkommen das weltweite Risiko von Terroranschlägen auf Atomanlagen.

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Quelle: Bundesregierung, Pressemitteilung 27.05.2016

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