09.09.2015Fachbeitrag

Rechtskommentar:
Designanmeldung: Diese Basics MÜSSEN Sie wissen

Rechtskommentar:

Sie wissen nicht was Ihnen eine Designanmeldung bringt? Oder sie möchten gern wissen, wie der Anmeldeprozess von Statten geht? Wir geben Ihnen verständliche Tipps damit Sie Ihr Design erfolgreich schützen können.

Sie möchten Ihr Design vor Nachahmern schützen? Sie wollen Ihren dadurch entstandenen Marktvorteil sichern? Dann sollten Sie über eine Designanmeldung beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) in Betracht ziehen. Was genau sie als Design schützen lassen können, wie das funktioniert und was Sie sonst noch beachten müssen, sehen Sie in den folgenden Schritten.

Seit 2014 heißt das gewerbliche Schutzrecht "eingetragenes Design" – davor lief es unter dem Namen "Geschmacksmuster". Auch das Geschmacksmustergesetz wurde umbenannt und heißt jetzt "Designgesetz", womit die Bezeichnung international besser einzuordnen ist.

Warum sollte ich mein Design schützen lassen?

Wenn Sie noch nicht sicher sind, ob eine Designanmeldung überhaupt Sinn für Sie macht, lassen Sie sich von den folgenden Punkten überzeugen:

  • Sie haben damit eine sehr starke Rechtsposition sowie Beweiskraft inne, falls ihr Produkt Nachahmer hervorruft. Der Erfolg des Unternehmens und der Marke ist eng mit dem Produktdesign verknüpft, deswegen sollten Sie es frühzeitig anmelden.
  • Außerdem ist ein eingetragenes Design eine ideale Ergänzung zu einem Patent, das vorrangig die technischen Aspekte ihres Produktes schützt, nicht aber umfassend seine äußere Erscheinung.
  • Sobald Ihr Design in der Datenbank des DPMA eingetragen ist, haben Sie das alleinige Recht, dieses zu nutzen. Dritten ist die Verwendung Ihres Designs somit bei Herstellung, Veräußerung und Ein- bzw. Ausfuhr untersagt.

Was genau kann ich als Design schützen lassen?

Geschützt werden können Form und/ oder Farbgebung von allen industriell oder handwerklich herstellbaren Erzeugnissen oder nur Teilen von diesen sowie Flächen, typografischen Schriftzeichen und Ornamente. Sie können also beispielsweise Lampen, Stiftverschlüsse sowie Grafiken schützen lassen.

Unerlässlich ist die Neuheit Ihres Produkts. Am Tag der Anmeldung darf kein identisches oder kaum abweichendes Design veröffentlicht, ausgestellt oder anderweitig veröffentlicht sein.

Außerdem muss das Design eine Eigenart aufweisen, sich also von bereits bestehenden Designs unterscheiden. Diesen Unterschied soll laut DPMA ein "informierter Benutzer" erkennen können.

Wo und wie melde ich mein Design an?

Für einen deutschlandweiten Schutz melden Sie ihr Design bei dem deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) an. Dafür reichen Sie Ihre Anmeldeunterlagen per Post beim Deutsche Patent- und Markenamt in Jena oder München oder persönlich u.a. bei den Dienststellen in Stuttgart, Jena, München, Bremen oder Hamburg ein.

Natürlich funktioniert eine Anmeldung auch online. Hier beugt die selbsterklärende Handhabung Fehlern vor, da alle wichtigen Daten abgefragt werden. Eine Online-Anmeldung ist auch zu empfehlen, wenn sie den Bearbeitungsprozess beschleunigen wollen, da Sie sofort nach Eingang ihr Aktenzeichen erhalten.

Eine Designanmeldung muss folgendes enthalten:

  • den Antrag auf Eintragung
  • Angaben zu Ihrer Person
  • eine Wiedergabe Ihres Musters (Fotografie oder grafische Darstellung). Hier ist es wichtig, dass jedes Detail in den Darstellungen abgebildet wird. Denn nur das was zu erkennen ist, ist geschützt. Die Wiedergabe des Designs sollte entweder ausgedruckt, als JPEG-Datei oder einem elektronischen Datenträger (CD oder DVD) eingereicht werden.
  • eine Erzeugnisangabe, also eine Auflistung von max. fünf Warenbegriffen, in denen Ihre Design verwendet oder aufgenommen wurde.

Worauf muss ich achten? Was sind meine Pflichten?

Das DPMA überprüft nicht, ob das Design, das sie schützen lassen wollen, so oder so ähnlich schon existiert. Diese Aufgabe müssen Sie jedoch UNBEDINGT selbst übernehmen, um auszuschließen, dass ihre Erfindung nur eine Kopie ist. Bei der Recherche hilft die kostenlose amtliche Publikations- und Registerdatenbank, die frei zugänglich ist.

TIPP: Auf Grund der großen Relevanz der Recherche ist es ratsam, einen erfahrenen und rechtskundigen Patentanwalt zu konsultieren und sich zu Ihrer Anmeldung beraten zu lassen.

Wie hoch sind die Kosten?

Das Deutsche Patent- und Markenamt berechnet Gebühren zur Anmeldung eines Designs. Hier eine Übersicht:

Einzelanmeldung:

60 Euro (elektronische Anmeldung)

70 Euro (Papieranmeldung)


Sammelanmeldung:

6 Euro je Design mind. Jedoch 60 € (elektronische Anmeldung)

7 Euro je Design mind. Jedoch 70 € (Papieranmeldung)


Innerhalb von drei Tagen nach dem Tag der Anmeldung sind die Gebühren zu entrichten. Ihr Design ist ab dem Tag der Eintragung in das Designregister des DPMA geschützt.

Dieser Schutz gilt ab dem Anmeldetag 25 Jahre lang. Allerdings müssen Sie jeweils nach fünf Jahren eine Aufrechterhaltungsgebühr entrichten – ansonsten verliert Ihr Design seinen Schutz und wird aus dem Designregister gelöscht. Merken Sie sich also Ihr Anmeldedatum, um die fünfjährlichen Zahlungen nicht zu vergessen.

Bei vergessener Zahlung wird ansonsten Ihre Eintragung aus dem Designregister gelöscht.

90 Euro für das 6. bis 10. Schutzjahr
120 Euro für das 11. bis 15.Schutzjahr
150 Eurofür das 16. bis 20.Schutzjahr
180 Euro für das 21. bis 25. Schutzjahr
50 Euro Verspätungszuschlag für jedes eingetragene Design

Wo gilt der Schutz des Designs?

Wenn Sie ihr Design über das DPMA schützen lassen, gilt dieser Schutz nur in Deutschland

Falls Sie einen Schutz in weiteren Ländern wünschen, können Sie ihr Design EU-weit oder international registrieren lassen. Die hierfür zu erwartenden Kosten entnehmen Sie dem Kostenmerkblatt des DPMA.

Sie haben Ihr Design schon veröffentlicht?

In Deutschland haben Sie trotzdem noch eine Frist von 12 Monaten, um Ihr Design anzumelden. Dies variiert jedoch bei ausländischen Anmeldebehörden.

Tipp – So geht’s schneller:

Um die Bearbeitung Ihrer Anmeldung zu beschleunigen, empfiehlt das DPMA, die Gebühren per SEPA-Lastschriftmandat oder Überweisung zu entrichten und sich bei der Angabe der Warenbegriffe an ihrer Suchmaschine zu orientieren. Zwei bis vier Wochen nach Eingang der Anmeldegebühr, ist ihr Design dann eingetragen.

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