24.07.2017Nachricht

Sicherer Identitätsnachweis im Netz

Wer im Internet unterwegs ist, hat das Bedürfnis, auf die Identität des jeweiligen Kommunikationspartners vertrauen zu können. Hierzu soll der elektronische Identitätsnachweis dienen. Er ermöglicht Bürgerinnen und Bürgern, aber auch Unternehmen und Behörden, sich gegenüber ihrem jeweiligen Kommunikationspartner im Netz sicher ausweisen zu können.

Das von der Bundesregierung eingebrachte und vom Bundestag beschlossene Gesetz fördert die Nutzung und Verbreitung der Online-Ausweisfunktion des elektronischen Personalausweises. Es erleichtert die Nutzung des neuen Personalausweises und erweitert seine Anwendungen. Dadurch wird auch das Regierungsprogramm "Digitale Verwaltung 2020" weiter erfolgreich umgesetzt. Die elektronische Online-Ausweisfunktion soll vor allem stärker in der Verwaltung genutzt werden.

Nutzung der eID-Funktion
Der Personalausweis mit eID-Funktion, also einer Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis, wurde 2010 eingeführt. Diese Funktion ermöglicht es Bürgern, Behörden und Unternehmen, sich im Internet verlässlich ausweisen zu können.

Die Nutzung der eID-Funktion blieb jedoch bisher deutlich hinter den Erwartungen zurück. Das Verfahren zur Freischaltung ist aufwendig und es stehen zu wenige Nutzungsmöglichkeiten zur Verfügung. Das Gesetz erleichtert nun die Nutzung der eID-Funktion. Hierzu werden gesetzliche Hürden abgebaut und die bisherigen Anwendungsmöglichkeiten der eID-Funktion erweitert.

Moderne Verwaltung für Bürgerinnen und Bürger

Die elektronische Online-Ausweisfunktion soll vor allem stärker in der öffentlichen Verwaltung genutzt werden. So sieht es auch der Koalitionsvertrag vor, der im Kapitel "Moderne Verwaltung" den weiteren Ausbau des E-Government vorschreibt.

Bürgerinnen und Bürger können ihren Ausweis aber auch gegenüber privaten Unternehmen wie Banken oder Versicherungen einsetzen und so den elektronischen Identitätsnachweis erfolgreich führen.

Das Gesetz im Überblick
1. Jeder neue Personalausweis wird künftig mit einer einsatzbereiten Funktion zum elektronischen Identitätsmachweis ausgegeben;

2. Unternehmen und Behörden erhalten leichter eine Berechtigung, um Online-Ausweisfunktionen anzubieten. Die zuständigen Datenschutzbehörden überwachen die Einhaltung des Datenschutzes;

3. Ist das persönliche Erscheinen bei Behörden oder Banken unumgänglich, kann dort der Personalausweis künftig auch eingesetzt werden, um das Verfahren zu beschleunigen.

Quelle: Bundesregierung, Pressemitteilung vom 15.07.2017

Mehr zu diesen Themen