06.07.2023FörderprogrammDMB+

DIGI-Zuschuss in Hessen

Von der finanziellen Förderung, über Beratungsleistungen, bis hin zu Zuschüssen wird ein breites Spektrum an Unterstützung angeboten. Der DMB sorgt für Übersicht im Förderdschungel.

Mit Hilfe des Digital-Zuschusses werden kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in Hessen bei der Digitalisierung ihrer Produktions- und Arbeitsprozesse sowie der Optimierung ihrer IT-Sicherheit unterstützt.

 

Wichtige Informationen

Auf dieser Webseite werden grundlegende Informationen zu den Antragsbedingungen des Förderprogramms erläutert. Der DMB erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Eventuell können Förderbedingungen nicht mehr aktuell sein. Bitte lesen Sie vor Antragsstellung gründlich die vollständigen Antragsbedingungen auf der Website des ausführenden Förderinstituts durch. Die Antragsstellung erfolgt ausschließlich über das Förderinstitut.

Mitarbeiter des DMB beantworten gerne einführende Fragen. Bei Detailfragen kann das zuständige Förderinstitut weiterhelfen. Zusätzlich kann die Antragsstellung von weiteren Förderprogrammen aus anderen Themenbereichen in Betracht gezogen werden. Auf der Übersichtsseite Förderprogramme finden interessierte Mitglieder Informationen zu ca. 150 Förderprogrammen für kleine und mittlere Unternehmen, Solo-Selbstständige und Freiberufler. Abgedeckt sind die Bereiche Arbeit & Bildung, Digitalisierung, Energiewende, Finanzen, Internationalisierung & Nachfolge.

 

In Kürze

  • Nicht rückzahlbarer Zuschuss von bis 50 Prozent der Digitalisierungsausgaben.
  • Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen mit Sitz in Hessen.
  • Als erster Schritt sollten sich interessierte Unternehmen am Datum des nächsten Förderaufrufs im Portal der WIBank für einen Zuschuss anmelden.

 

Welche Unternehmen können gefördert werden?

Förderfähig sind Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von höchstens 250 Millionen Euro oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Millionen Euro. Weiterhin muss der Unternehmenssitz im Bundesland Hessen und das Unternehmen in der gewerblichen Wirtschaft oder in freien Berufen tätig sein.

 

Was ist Inhalt des Programms?

Die Digitalisierungsmaßnahmen des antragsstellenden Unternehmens sollten Fortschritte in den Bereichen Produktion, Verfahren, Dienstleistungen und Produkte, Strategie, Organisation oder Sicherheit erwarten lassen.

Konkret fallen darunter Ausgaben für die Anschaffung von Hard- und Software zur Digitalisierung von Produkten, Dienstleistungen, Arbeitsprozessen und Sicherheitslösungen oder Dienstleistungen und Schulungen, die mit der Implementierung der Maßnahmen in die Arbeitsprozesse verbunden sind.

 

Wie hoch ist die Förderquote?

Der Zuschuss kann bis zu 50 Prozent der Ausgaben abdecken und ist nicht zurückzuzahlen. Die Höhe der Förderung kann bis zu 10.000 Euro betragen, insgesamt können dementsprechend bis zu 20.000 Euro Ausgaben mit 50 Prozent Zuschuss (hier: max. 10.000 Euro) refinanziert werden. Das Ausgabenminimum liegt bei 4.000 Euro an förderfähigen Sachausgaben.

 

Wie erfolgt eine Antragsstellung?

Die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) startet Förderaufrufe zu bestimmten Stoßdaten. Der letzte Förderaufruf besaß ein Förderkontingent von rund 3 Millionen Euro. Das Kontigent war schnell belegt. Der nächste Förderaufruf startet 2020. Eine Antragsstellung im Online-System des Projektträgers ist zwingend erforderlich und kann nach dem Start des Förderaufrufs durchgeführt werden. Nach der kompletten Belegung der Fördermittel sind keine weiteren Anmeldungen im Portal möglich. Es gilt demnach schnell zu sein.

Im Anschluss an die erfolgreiche Anmeldung im Förderportal werden die Antragsunterlagen per E-Mail zur Verfügung gestellt. Der Antrag muss ab diesem Zeitpunkt innerhalb von zehn Tagen vollständig per Post bei der WIBank eingereicht werden. Daraufhin prüft die WIBank die Unterlagen und erteilt gegebenenfalls eine Förderzusage.

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