Arbeitgeber muss bei verspäteter Lohnzahlung pauschal 40 Euro zahlen
Kündigungsschutz nach einem Entlassungsverlangen des Betriebsrats
Tarifvertragliche Regelungen über sachgrundlose Befristungen
Samstag ist Werktag i. S. v. § 6 Abs. 3 Satz 3 und § 6.1 Abs. 2 Satz 1 TVöD-K
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