Beitragsanpassung 2024
Deutscher Mittelstands-Bund (DMB)

Sehr geehrte Unternehmerinnen, sehr geehrte Unternehmer,
liebe Mitglieder,

wir möchten Sie bezüglich einer zum 01.01.2024 anstehenden Beitragsanpassung in unserem Berufsverband informieren.

Aufgrund steigender Kosten und der Notwendigkeit unsere Leistungen und Angebote weiterhin auf höchstem Niveau zu halten, haben die Mitglieder der Mitgliedervertreter-Versammlung beschlossen, eine moderate Beitragserhöhung vorzunehmen. Diese Erhöhung ist nach der letzten Anpassung im Jahr 2012 notwendig geworden, damit wir unsere Verbandsaufgaben und Leistungen gegenüber unseren Mitgliedern auch zukünftig gerecht werden können.

Die Beitragserhöhung wird ab dem 01.01.2024 in Kraft treten und sieht eine Anpassung des Jahresbeitrages von derzeit 180 Euro auf zukünftig 250 Euro vor. Grundlage hierfür ist die neue Beitragsordnung.

Der neue Jahresmitgliedsbeitrag beträgt auf den Monat umgerechnet lediglich 20,83 Euro. Wir haben uns bemüht, die Erhöhung so gering wie möglich zu halten, während wir gleichzeitig sicherstellen, dass wir die Qualität unserer Leistungen beibehalten und kontinuierlich ausbauen werden.

Wir sind uns sicher, dass diese notwendig gewordene Beitragsanpassung dazu beitragen wird, unseren Berufsverband weiter zu stärken, damit wir unsere Mitglieder noch besser unterstützen können. Zusätzlich zu den bisherigen Leistungen erhalten die Mitglieder zukünftig noch mehr Services. So soll u.a. die aktive Zusammenarbeit mit den Mitgliedern in der thematischen Verbandsarbeit verstärkt, die politische Präsenz in Berlin gesteigert und die Mitgliederkommunikation des Verbandes ausgebaut werden.

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und Ihr Vertrauen in unseren Berufsverband!

Marc S. Tenbieg
Geschäftsführender Vorstand

Häufige Fragen

Was ist der Grund für die Beitragserhöhung?

Nach einer Beitragsstabilität von mehr als 12 Jahren, zuletzt im Jahr 2012, haben wir aus wirtschaftlichen Gründen und zum Inflationsausgleich eine geringfügige Anpassung von 180 Euro auf 250 Euro vornehmen müssen. Dank der sorgsamen Mittelverwendung des DMB bleibt der Jahresmitgliedsbeitrag auch weiterhin äußerst gering. Auf den Monat umgerechnet sind das lediglich 20,83 Euro und zudem in voller Höhe als Betriebsausgabe abzugsfähig.

Ändert sich etwas an meiner Verbandsmitgliedschaft oder an der Zahlungsverpflichtung?

Ihre Mitgliedschaft im Deutscher Mittelstands-Bund (DMB) e.V. bleibt unverändert. Es gelten weiterhin die Bestimmungen der Vereinssatzung.

Warum weist der DMB keine Umsatzsteuer auf seiner Mitgliedsrechnung aus?

Der Deutsche Mittelstands-Bund (DMB) e.V. ist gem. § 5 Abs. 1 Nr. 5 KStG als steuerbefreiter Berufsverband unter der Steuer-Nr. 105/5896/0877 anerkannt. Von daher fällt auf den Mitgliedsbeitrag keine Umsatzsteuer an.

Gelten die strengen Anforderungen der Rechnungslegung wie bei einer Umsatzsteuer-Rechnung?

Nein, da der Mitgliedsbeitrag steuerbefreit ist und dementsprechend auch kein Vorsteuerabzug geltend gemacht werden kann, greifen auch nicht die strengen umsatzsteuerrechtlichen Anforderungen an eine ordentliche Rechnung gem. § 14 UStG.

Neue Rechnungsanschrift nach Rechnungsstellung?

Gem. §3 Ziffer 2 der Vereinssatzung müssen Bank- und Anschriftenänderungen unverzüglich dem DMB mitgeteilt werden. Sofern eine Änderung einer bereits erstellten Beitragsrechnung vorgenommen werden muss, ist dies mit einem zusätzlichen Verwaltungsaufwand verbunden. Der Zeitraum für die Änderung kann bis zu fünf Wochen betragen.

Keine Papierrechnung - Beitragsrechnung ausschließlich als PDF-Download im Mitgliederbereich!

Ihre Beitragsrechnung können Sie im Mitgliederbereich im PDF-Format herunterladen. Dies trägt zum Umweltschutz bei, minimiert den Verwaltungsaufwand und unterstützt die Kosteneinsparung. Eine Papierrechnung wird vom DMB nicht ausgestellt und ist aus steuerlicher Sicht auch nicht notwendig.