Kirchensteuer auf tariflich besteuerte Kapitalerträge als Sonderausgabe abzugsfähig
Deutliche Erleichterung bei der Abgabe der Steuererklärungen für 2017
Selbst getragene Krankheitskosten können nicht als Sonderausgaben abgezogen werden
Arbeitnehmer sind nicht verpflichtet, ihre private Mobilfunknummer herausgeben
Kosten für Telefonieren und Internet-Surfen im Ausland fallen weiter
Keine Steuerermäßigung für vertragsgemäße Kapitalauszahlung aus einer Pensionskasse
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