Anträge für Förderprogramme im Klima- und Transformationsfonds wieder möglich
Die Antrags- und Bewilligungspause, die das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) am 1. Dezember vergangenen Jahres infolge eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts für alle Förderprogramme verhängt hatte, ist aufgehoben. Dies gab das Ministerium in einer Pressemitteilung bekannt. Somit können nun wieder Anträge in den Förderprogrammen gestellt sowie bereits vorliegende Anträge nach Maßgabe der vorläufigen Haushaltsführung beschieden werden.