12.12.2023Fachbeitrag

EAA als Lotsen für Arbeitgeber

KMU profitieren vom umfangreichen Know-How der Experten der Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA).

Die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung scheitert häufig nicht am Willen von Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern, sondern oft schlicht an fehlender Erfahrung. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) können sich dazu von den Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber beraten und unterstützen lassen und auf diese Weise Zeit und Geld sparen.

Ob Ausbildung, Einstellungsverfahren oder Weiterbeschäftigung eines Mitarbeiters nach längerer Erkrankung oder einem Unfall – wohl jeder Arbeitgeber ist irgendwann mit Fragen zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen konfrontiert.

Die Bundesregierung hat deshalb den Arbeitgebern einen trägerunabhängigen Lotsen zur Seite gestellt, der ihnen bei allen Fragen zur Beschäftigung von Menschen mit Behinderung zur Verfügung steht:

Einheitliche Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA)

Mit dem Teilhabestärkungsgesetz wurde den Integrationsämtern ab dem 01.01.2022 die flächendeckende Einrichtung von Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA) gemäß §185a SGB IX als neue Aufgabe der begleitenden Hilfen im Arbeitsleben übertragen.

Die Beratung ist vertraulich und für die Betriebe kostenlos. Finanziert werden die EAA aus Mitteln der Ausgleichsabgabe, die Unternehmen mit mindestens 20 Arbeitsplätzen zahlen, wenn Sie nicht die vorgeschriebene Mindestzahl Ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Mitarbeitern besetzen (Beschäftigungspflicht nach § 154 SGB IX).

Leistungen und Ziele der EAA

Die Mitarbeiter der EAA beraten und informieren Arbeitgeber und deren Vertreter bei allen Fragen zur Beschäftigung von Menschen mit Behinderung - von A wie Arbeitsplatzgestaltung bis Z wie Zuständigkeitsklärung. Sie begleiten im Einstellungsprozess oder bei der Beschäftigungssicherung (z. B. BEM-Verfahren), empfehlen zielgerichtet geeignete Maßnahmen für ihren Betrieb und unterstützen bei der Antragstellung für Förderleistungen. Bei Bedarf vermitteln sie an zuständige und fachlich spezialisierte Institutionen wie den Berufsbegleitenden Dienst oder die Rehabilitationsträger weiter.

Sie gehen außerdem aktiv auf Arbeitgeber zu, um sie für die Einstellung und Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen zu sensibilisieren und über Rechte und Pflichten aufzuklären. Oft scheitert die Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen nämlich nicht am Willen von Arbeitgeberinnen oder Arbeitgebern - gerade kleineren Unternehmen fehlt damit häufig einfach die Erfahrung. Es herrscht Unsicherheit und Förder- und Unterstützungsleistungen sind noch immer nicht ausreichend bekannt.

Ziel ist, die Teilhabe von Menschen mit Schwerbehinderung am Allgemeinen Arbeitsmarkt zu verbessern.

Davon profitieren Arbeitgeber

Die EAA sind dezentral organisiert und kennen die Besonderheiten der jeweiligen Region.

Dabei profitieren insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) vom umfangreichen Know-How der Experten und sparen Zeit und Geld:

Mit der EAA können alternative Wege der Arbeitskräftegewinnung gefunden werden. Die Chancen, das Fachwissen langjähriger Mitarbeiter nach einer chronischen Erkrankung zu erhalten, steigen. Personalverantwortliche und Führungskräfte werden entlastet und im Umgang mit schwerbehinderten Mitarbeitern unterstützt. Unternehmen können leichter ihre Beschäftigungspflicht erfüllen und Kosten für die Ausgleichsabgabe senken.

Kontakt und weitere Informationen

Sie haben Fragen zum Thema, möchten mehr über die EAA wissen oder sich umfassend beraten lassen?

Auf der Website der Bundesvereinigung der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen finden Sie die für Ihre Region zuständige Ansprechstelle: bih.de/einheitliche-ansprechstellen

 

Karin Alles

Fachdienste für Arbeit und Integration

Mundenheimer Straße 209

67061 Ludwigshafen

Tel.: 0621 62900252 Mobil: 0170 7070352

E-Mail: k.alles@evh-pfalz.de

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